Diskussion:Baugesetzbuch

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Mir ist nicht bekannt, daß irgendwo die Landkreise für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) zuständig sind. Allenfalls denkbar, wäre, daß die jeweiligen Gemeinden (bzw. Städte) dieses Recht (kommunale Planungshoheit) an den Landkreis delegiert hätten. Vielleicht kann sich dieser Frage mal jemand annehmen.






Was sind eig. die wichtigsten gesetze im BauGB??? (nicht signierter Beitrag von 79.194.175.92 (Diskussion) 08:48, 4. Mai 2011 (CEST)) Beantworten


Eine solche Übertragung von Rechten der Planungshohheit der Kommunen gibt es nicht. Bei Beschlußunfähigkeit werden die erforderlichen Beschlüsse durch das staatliche Landratsamt (Kommunalaufsicht) ersetzt. Da ich nur für Bayern sprechen kann, sind natürlich in den bundesdeutschen Restländern möglicherweise solche "exotischen" Verhältnisse nicht völlig ausgeschlossen.

scheurebe2005, 23.11.2005


Ich hab hier ein BauGB in der Fassung vom 27.Aug.1997, zuletzt geändert 13.Sep.2001 gefunden. Was ist nun die aktuell richtige Fassung? 1960 oder 1997?

http://www.geoinformationen.nuernberg.de/pdf/BauGB.pdf

Danke für alle Hinweise! 09.10.2006


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GiftBot (Diskussion) 01:42, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten