Diskussion:Bayer-Kaufhaus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Atamari in Abschnitt Bayer-Kaufhaus in Wuppertal (heftige Falschaussage!)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bayer-Kaufhaus in Rheindorf[Quelltext bearbeiten]

Gab es nicht auch ein Bayer-Kaufhaus in Rheindorf? Ich bin recht sicher.... Gruss Christian -- 84.63.66.126 19:25, 11. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ich glaube mich auch an ein Bayer-Kaufhaus in Dormagen erinnern zu können. Da gibt es ja auch ein großes Bayer-Werk. --Gruyere 20:49, 29. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Typus[Quelltext bearbeiten]

Der Satz
„Es bot neben einer Lebensmittelabteilung sämtliche für ein Kaufhaus typische Abteilungen an.“
klingt schwer danach, als ob es sich hierbei in der Fachsprache des Einzelhandels (bzw. des Steuerrechts) gar nicht um ein Kaufhaus, sondern um ein Warenhaus handelte. Diese Begrifflichkeit sollte – unabhängig von der umgangssprachlichen Bezeichnung als Bayer-Kaufhaus – im Artikel Berücksichtigung finden. Als auswärtiger Besucher möchte ich aber natürlich nicht auf Verdacht in den Artikel eingreifen... Gruß, Ulf-31 20:23, 5. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Das Sortiment des Haupthauses in Wiesdorf unterschied sich (aus meiner eigenen Erfahrung) nicht wesentlich von dem von Hertie nebenan oder Kaufhof ein paar Meter weiter. Die Filialen z.B. in Opladen waren dagegen eher normale Supermärkte. -- DrTom 20:55, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Keine Rolltreppen?[Quelltext bearbeiten]

Hatte das Bayer-Kaufhaus wirklich keine Rolltreppen? Und gehört diese Tatsache in den Artikel? --2003:D2:4F3D:196A:B40F:2288:B0CF:FB28 18:14, 9. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Bayer-Kaufhaus in Wuppertal (heftige Falschaussage!)[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt #Bayer-Kaufhäuser steht zu dem Haus in Wuppertal, dass [Zitat] "Diese boten jedoch nur ein Lebensmittel-Vollsortiment an."

Das stimmt nicht, das war kein Lebensmittel-Supermarkt, sondern es wurde dort Produkte der Bayer-Familie und Tochtergesellschaften an Mitarbeiter verkauft (ohne die Apothekenpflichtigen Produkte). Darunter Natrenprodukte, Reifen, Kunstfaserprodukte, Produkte von Agfa usw. Sowie einige Pflanzenschutzprodukte für den Kleingärtner. Es war mehr ein Fabrikverkauf an Mitarbeiter, die sich mit dem Werksausweis legitimieren mussten (Es durften auch Kaufberechtigungen an enge Familienmitglieder und Rentner ausgegeben werden). Siehe auch hier. --Atamari (Diskussion) 08:48, 3. Jan. 2022 (CET)Beantworten