Diskussion:Begräbnisgemeinschaft

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Da von Zuständigen der Begriff Ruhegemeinschaft als Markenrecht und geschützt eingeklagt wurde musste das ursprüngliche Lemma geändert werden. Es gibt viele halbanonyme Anlagen auf Friedhöfen. Es gibt u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen eine Treuhandorganisation die ein treuhänderische Pflege und würdevolle Gestaltung unter dem Markennamen "Ruhegemeinschaft" durchführt. Da WP aus Lizenzgründen dieses Lemma also nicht nutzen kann wurde der Artikel in Analogie zu Friedwald#<#>#Naturbestattung geändert. Natürlich steht es Heidefriedhof frei sein Wissen für Ursache, Wirkung, wie und warum, wozu und weshalb ohne POV hier wiederzugeben. WP hat sich ausdrücklich das Ziel gesetzt keine Werbeveranstaltung zu sein. --Paule Boonekamp 10:16, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastigkeit[Quelltext bearbeiten]

Bitte diskutiert Änderungen zum Thema doch erstmal hier... --Michael 20:45, 6. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig weil es eben für Deutschland dargelegt ist. Die Frage an die Österreicher, Liechtensteiner und Schweizer und meinetwegen weitere bleibt: gibt es so was oder wie wird die treuhänderische Grabpflege geregelt falls dies vorgeschrieben ist. Oder gibt es solches nur in Deutschland (??) --Paule Boonekamp 19:38, 7. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Treuhandstellen für Dauergrabpflege gibt es meines Wissens nach nur Deutschland - bei Österreich bin ich mir aber nicht ganz sicher. In der Schweiz stellt sich das Thema nicht, da dort beim Erwerb des Nutzungsrechtes bzw. bei der Beisetzung auf dem Friedhof gleich noch zusätzlich verpflichtend eine Grabbetreuung fällig wird.--Heidefriedhof 15:38, 29. Sept 2013 (CEST)

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:20, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten