Diskussion:Birgit Beer

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von FordPrefect42 in Abschnitt Geburtsjahr
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Geburtsjahr[Quelltext bearbeiten]

Um das Geburtsjahr gibt es etwas Unklarheiten. In der Erstfassung des Artikels war 1956 angegeben, im entsprechenden Artikel zu ihrer Mutter findet sich als Beleg ein Link auf Die Zeit-Chronik 1956. Ich weiß nicht, welche Informationen dort 2009 standen, im Augenblick findet sich dort nichts Verwertbares. Die DNB gibt als Geburtsjahr 1962 an, allerdings unter Berufung auf das Sängerlexikon von Kutsch/Riemens, dort die Angabe aber ausdrücklich "* 1962 (?)", siehe hier. Das heißt für mich, dass wir ohne weitere Quellen keine gesicherte Angabe zum Geburtsjahr haben. --FordPrefect42 14:11, 5. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Solange das Geburtsjahr sich nicht gesichert belegen lässt und dabei feststeht, dass das Geburtsjahr mit der Zustimmung der betroffenen Person veröffentlicht worden ist, sollte die Nennung desselben gemäß Wikipedia:BLP#Weniger bekannte Personen unterbleiben. Aus diesem Grunde habe ich es gerade wieder entfernt. --AFBorchert 18:45, 5. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Dann stelle ich hier auch mal die Frage: "Gab's dazu eine Beschwerde?" Das wäre die Voraussetzung für die Anwendung der von dir zitierten Regel. Im Übrigen: warum bist du nicht konsequent, und lässt das Geburtsjahr in den PD stehen? --FordPrefect42 00:08, 6. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ob es eine Beschwerde gab oder nicht ist unerheblich. Die Verletzung von Wikipedia:BLP#Weniger bekannte Personen ist offensichtlich. Dass ich das angebliche Geburtsjahr in den PD beim Entfernen übersehen habe, war ein Versehen. Da ich mich jedoch nicht an Edit-Wars beteilige, habe ich jetzt Meldung erstattet. --AFBorchert 07:24, 6. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ob es eine Beschwerde gab ist sogar sehr erheblich; du solltest einmal die Regeln lesen, auf die du dich berufst. "Kommt es hier zu Beschwerden, wird im Einzelfall die Information entfernt, ..." WP:BLP ist in dieser Hinsicht keine Aufforderung zu vorauseilendem Gehorsam, nur auf den Verdacht hin, dass die betroffene Person Einwände gegen die Veröffentlichung von Daten haben könnte, die andernorts ohnehin veröffentlicht sind. --FordPrefect42 09:50, 6. Feb. 2012 (CET)Beantworten