Diskussion:Bordstein

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 78.53.230.126 in Abschnitt Prüfung der Bordsteine
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12 - 20 cm?[Quelltext bearbeiten]

Es werden Hochbordsteine von bis zu 20 cm Höhe erwähnt. Das habe ich in D noch nirgends gesehen. Sicherlich gibt es Normen für die Höhe; was sagen die aus? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:19, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Es gibt auch noch höhere Bordsteine (bis 30 cm Höhe?), und zwar bei barrierefreien Straßenbahnhaltestellen. Im Artikel werden aber wohl die Höhen der Steine und die sichtbaren Höhen durcheinandergeworfen bzw. nur die Gesamthöhen genannt (z.B: Ein Rundbordstein ist ebenfalls zwischen 15 und 18 cm breit, aber meist nur 18 bis 22 cm hoch. Er dient zur Absenkung von Fußgängerüberwegen und Grundstückszufahrten im Verlaufe eines Hochbordsteins.). Abgesenkte Bordsteine sind i.d.R. etwa 3 cm hoch, nicht 22.--141.76.20.186 10:46, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Prüfung der Bordsteine[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt ist für den Laien völlig unklar. Was wird da geprüft? Da steht etwas von Drucklast und Kräften, also wird auf den Bordstein gedrückt und gemessen, ob er sich dadurch absenkt? Oder wird seitlich gedrückt? Und was ist ein Prüfrahmen bzw. wozu dient er? Kann man damit messen, ob der Bordstein die richtige Höhe hat? Und wozu dann noch ein zweiter Prüfrahmen? Der Abschnitt bedarf noch einiges an Erläuterung, bevor er verständlich wird. Gut wäre auch ein Foto.--78.53.230.126 20:47, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten