Diskussion:Brück

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Meines Wissens nach, wurde das Stadtrecht erst durch den Zusammenschluß von Brück und Rottstock ermöglicht. Hat jemand genauere Daten ?

Quellenangabe[Quelltext bearbeiten]

Die am 18. Juli 2006 um 16:38 durch IP 217.82.175.63 eingestellten Geschichtsteile wurden so gut wie wörtlich ohne Quellenangabe aus dem Artikel Baitz kopiert. Ein Schelm, wem diese Vorgehensweise bekannt vorkäme. --Berolina 16:53, 18. Jul 2006 (CEST)

Einordnung Fotos[Quelltext bearbeiten]

Kann mal einer der sich damit auskennt, die Fotos anders anordnen. Sie verdecken Teile des Textes. Ich habe es versucht, aber nicht hinbekommen. Danke --Muetze71 02:19, 11. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Der amtliche Name[Quelltext bearbeiten]

hierher kopiert von Benutzer Diskussion:Label5

Moin! Hauptsatzung der Stadt Brück § 1: Die Stadt führt den Namen „Brück“. Änderungen bitte rückgängig machen. NNW 11:15, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Dem widerspricht allerdings das verwaltungsrechtlich übergeordnete Amt Brück hier und die offizielle Broschüre des Amtes. --Pfiat diΛV¿? Noch Fragen? 11:22, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die benutzen den Begriff „Stadt“ als reinen Gattungsbegriff. Hast du auch vor, Borkheide auf Gemeinde Borkheide usw. zu verschieben, nur weil das so auf der Homepage steht? Alles was zählt, ist die Hauptsatzung der Stadt. NNW 11:25, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
In D gilt die kommunale Selbstbestimmung, Hauptsatzung ist immer maßgebend. Ein Amt ist nicht übergeordnet. --Schiwago 11:28, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Hauptsatzung bezeichnet es ja auch so und Gemeinde Borkheide ist natürlich Unsinn. Aber diese sollte irgenwann mal Waldgemeinde Borkheide heißen, wie auch Waldgemeinde Borkwalde und sollte mit Fichtenwalde zu einem eigenem Amtsbereich erklärt werden, nur so zur Info. Ich habe lange genug dort gewohnt, und bin von befreundeten Mitgliedern des Amtsausschusses auf diesen kleinen Fehler aufmerksam gemacht worden. Und ich gehe davon aus, dass die wissen was Sache ist.
@Schiwago, das ist ein Irrtum, eine Kommunale Selbstbestimmung gibt es nicht!

--Pfiat diΛV¿? Noch Fragen? 11:33, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte nochmal die Hauptsatzung lesen. Da steht nicht, Die Stadt führt den Namen „Stadt Brück“, sondern Die Stadt führt den Namen „Brück“. Nebenbei, die drei fundamentalen Gebietseinheiten sind Bund-Länder-Gemeinden. Ämter sind reine Vertretungen für die Gemeinden, siehe Amt (Kommunalrecht)#Struktur. NNW 11:42, 13. Jan. 2010 (CET)([Beantworten]
Lies bitte die Besonderheiten in Brandenburg in Amt (Kommunalrecht) richtig nach, bzw. interessant ist auch: Kommunalrecht für Brandenburg von Michael Nierhaus --Pfiat diΛV¿? Noch Fragen? 11:52, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Habe ich, ich sehe nichts, was meiner Aussage widerspricht. Und noch zur „offiziellen“ Broschüre: Auf Seite 6 wird als Amtsadresse 14822 Brück, nicht 14822 Stadt Brück angegeben, genauso wie im alle Adressen im Adressen- und Werbeteil hinten (Werbung in einem offiziellen Dokument? Allein das sollte zu denken geben.) Wenn es so wäre, wie du schreibst, sollten sie doch wissen, wie es richtig heißt. Übrigens wird auf all deinen Verweisen der Begriff „Stadt Brück“ dekliniert. Wäre „Stadt Brück“ ein Name, müsste es In Stadt Brück heißen, nicht In der Stadt Brück. Es ist also nur eine Gattungsbezeichnung. NNW 12:01, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
(Werbung in einem offiziellen Dokument? Allein das sollte zu denken geben.) Wieso sollte es, dort werben örtlich ansässige Unternehmen. Sowas ist absolut üblich.
Wäre „Stadt Brück“ ein Name, müsste es In Stadt Brück heißen, nicht In der Stadt Brück. Welche Regel soll denn das bestimmen?
Es ist also keinesfalls nur ein reines Appellativ sondern Namensbestandteil--Pfiat diΛV¿? Noch Fragen? 12:09, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
NNW's Ausführungen ( Hauptsatzung der Stadt Brück § 1: Die Stadt führt den Namen „Brück“.) gibt es nichts hinzuzufügen. Der Rest ist Deine persönliche Meinung. Grüße Lencer 12:25, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Na eben nicht, wie die Links ja auch zeigen. --Pfiat diΛV¿? Noch Fragen? 12:28, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Regel ist korrekter deutscher Sprachgebrauch. Ansonsten werden amtliche Veröffentlichungen und Werbung klar voneinander getrennt, um eine Bevorzugung von Firmen durch amtliche Stellen klar auszuschließen. Dies ist eine reine Infobroschüre zum Amtsbereich, aber kein amtliches Dokument. Auch die Website ist kein Beweis, sonst wünsche ich dir viel Spaß z.B. beim Verschieben auf Stadt Köln, siehe stadt-koeln.de. Du hast den stichhaltigen Beweis für „Stadt Brück“ noch immer nicht gebracht, mittlerweile aber drei Leute, die die Hauptsatzung als einzig relevant nennen. Ich würde anbieten, vor Ort anzurufen und direkt zu fragen, aber du wirst wohl kaum meinen Beitrag hier danach glauben, sollte mich die Anfrage bestätigen. NNW 12:33, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das trifft sich gut, weil ich habe dies zwischenzeitlich getan und mit dem Amtsdirektor Herrn Grossmann gesprochen. Stadt Brück ist die korrekte Bezeichnung, alternativ wäre auch Brück (Mark) richtig. Aber macht ruhig, ich streite mich nicht dazu weiter. Nur immer schön wie es Wikipedianer besser wissen, als die eigenen Bewohner und Amtspersonen. Viel Spaß und EOD --Pfiat diΛV¿? Noch Fragen? 16:16, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich finde das eher peinlich, dass der Amtsdirektor die Bezeichnung Brück (Mark) nennt. Der Name war (seit 1991) für Brück noch nie der amtliche Ortsname (weiter reichen meine Ortsnamensverzeichnisse nicht zurück). Die Deutsche Post verzeichnet den postalischen Ortsnamen "Brück" und als Zusatz zum postalischen Ortsnamen ", Mark". Vllt. solltest Du mal beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nachfragen. Die sind die verzeichnisführende Instanz in Sachen Gemeindenamen und Gemeindeschlüsselnummer, und zwar auf Weisung des Innenministeriums des Landes (das weißt Du sicherlich alles). Dort steht bei Brück in den Verzeichnisssen seit 1991 "Brück, Stadt", wobei ", Stadt" den Stadtstatus anzeigt und nicht zum Namen gehört. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass auf dem Ortschild von Brück die Bezeichnung "Stadt Brück" steht, genauso wie andere Orte "Fontanestadt Neuruppin" oder "Landeshauptstadt Potsdam" auf Ihre Ortsschilder schreiben. Aber ich wiederhole es nochmal: "Stadt Brück" ist nicht der amtliche Namen und es ist ausnahmsweise keine Wikipedia-Extra-Klugscheisserei-Dingens, auch wenn man das annehmen könnte. Grüße Lencer 16:41, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danach hatte ich noch gesucht: Kommunalverfassung Brandenburg. Hier noch einmal deutlich. Es wird zwischen dem Namen und der Bezeichnung unterschieden. --Lencer 16:46, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Inwiefern Brück (Mark) heute noch so auch amtlich ist, habe ich nicht hinterfragt. Zu DDR-Zeiten war es dies bis 1953 jedenfalls die einzig amtliche Bezeichnung (jedenfalls nach Kenntniss meiner Meldeunterlagen), danach noch vereinzelt. Die Deutsche Bahn AG verwendet diese Bezeichnung auch noch heute für den Bahnhof. Und Du gehst richtig davon aus, dass auf den Ortsschildern "Stadt Brück" steht. Potsdam hat übrigens auf seinen Schildern "Potsdam" und nachstehend "Landeshauptstadt" zu stehen. Aber für mich war hier EOD. Wenn Ihr es ändern wollt bitte. "Fontanestadt Neuruppin" sind übrigens Ehrenbezeichnungen, wie es z.B. auch bei "Lutherstadt Wittenberg" und "Lutherstadt Eisleben" der Fall ist. Wobei letztere wohl sogar Bestandteile der Ortsnamen sind, aber da weiß ich es nicht genau. --Pfiat diΛV¿? Noch Fragen? 16:54, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]