Diskussion:Bundes-Immissionsschutzgesetz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von House1630 in Abschnitt Entwicklung durch EU-Richtlinien
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Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

Hinweise zu europäischen Richtlinien fehlen leider. --Fmrauch 17:27, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Einzelheiten[Quelltext bearbeiten]

Hallo, könnte jemand den Begriff "4. BImSchV" aus dem Teil Durchführungsverordnungen mit der nachfolgenden Adresse verlinken, (oder ist das nicht wikipedia-gemäß ?)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_4_1985/gesamt.pdf#search=%224.%20BImSchV%22

Eine ganze Reihe von Wikiped- Technologien (Giesserei, Kokerei, Tierintensivhaltung etc.) könnte man dann ergänzend mit ihrem Rechtscharakter als Anlage nach der 4. BImSchV beschreiben. KarinRöder-Rörig 14:59, 23. Aug 2006 (CEST)


Hallo, ich habe selten soviel Geschwafel zu einem wirklich wichtigen Thema gefunden! Da wird in irgendwelchen Bestimmungen von irgendwelchen gesetzlichen Grenzwerten gesprochen, die einzuhalten sind, aber nirgendwo werden diese irgendwo genannt oder Vergleichswerte angegeben, wo der Laie sich wenigstens in etwa Vorstellungen machen kann. W. Labuhn (nicht signierter Beitrag von 80.134.0.106 (Diskussion) 11:23, 25. Dez. 2006 (CET))Beantworten


Die Weiterleitung von diesem Artikel hier ist schlichtweg falsch, oder? http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhest%C3%B6rung#Bu.C3.9Fgeldrecht (nicht signierter Beitrag von 80.134.0.106 (Diskussion) 11:23, 25. Dez. 2006 (CET))Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Ich verschiebe diese Sachen erst mal auf die Diskussionseite:

1. Obwohl ein Kommentar, ist das Werk von Jarass zum BImSchG jedem, der sich auf profunde Weise mit der Materie befassen möchte ein unverzichtlicher Begleiter. Neueste Auflage (6. vollst. überarb. Auflage) von 2005 im Beck-Verlag, München.

2. Ein sehr umfangreicher Kommentar wird von G. Feldhaus (von vielen als Vater des BImSchG bezeichnet) als Loseblatt-Sammlung herausgegeben. z. Z. 130. Ergänzungslieferung (Stand März 2006). Verlag C. F. Müller, ISBN 3-8114-4370-4.

3. "Genehmigungsverfahren und Umweltschutz" nennen die Herausgeber Junker et al. ihre Loseblattsammlung. Letzte (71.) Ergänzungslieferung vom Dezember 2004. Verlag Deutscher Wirtschaftsdienst, Köln, ISBN 3-87156-124-X. Darin sind u. a. ausführliche Kommentare zur TA Luft und zur Störfall-Verordnung (mit Hilfsmitteln wie Tabellen, Nomogrammen etc.).

4. Der zuvor erwähnte Kommentar ist als "Praxiskommentar zur Störfall-Verordnung 2000" mit allen Materialien (Tabellen, Nomogrammen, Entscheidungswegen zur Anwendung etc.) auch in Buchform beim Deutschen Wirtschaftsdienst, Köln, 2003, erschienen, ISBN 3-87156-567-9.

5. Broch, Uwe, "Die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung nach § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG. Gebundene Erlaubnis im Gefüge des KrW-/AbfG", 2000 im Peter Lang Verlag (ISBN 3-631-35609-9) (die Zulassung dieser Anlagen erfolgt nach § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG)

6. Pütz, Manfred/Buchholz, Karl-Heinz/Runte, Klaus, "Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - Handbuch für Antragsteller, Projektbeauftragte und Genehmigungsbehörden mit Erläuterungen, Beispielen und zahlreichen Musteranträgen", 8., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2007, ISBN 978-3-503-10007-1

Mal sehen, ob ich Zeit habe, das in "richtige" Literaturverweise umzuschreiben... --Xeper 18:23, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Den Hinweis unter "Implementierung - Vollugsdefizit" auf § 21 BImSchG (Widerruf der Genehmigung) ist bezüglich der Zuverlässigkeit des Betreiber unzutreffend, weil das BImSchG gerade nicht auf die Zuverlässigkeit des Betreibers abstellt. Maßgeblich ist das Verhalten des Betreibers (z. B.: Er setzt eine Auflage nicht um) und nicht dessen Wesen (z. B. "unzuverlässig"). (nicht signierter Beitrag von 141.91.129.4 (Diskussion) 14:21, 2. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Weitere Zwecke und Inhalte des Gesetzes (2. Absatz)[Quelltext bearbeiten]

Hier stimmt was nicht, der letzte Teil-Satz "auf die Qualität der gesamten Umgebungsluft bezogenen Herangehensweise, wie dies auch dem Clean Air Act eigentümlich ist." macht hier keinen Sinn, geht es doch um den Teil mit dem Titel Lärmminderungsplanung was mit Geräusch-Immissionen zu tun hat und nicht um die Immission von Gasen oder Dämpfen …--Bestoernesto (Diskussion) 06:06, 21. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Und der Lärm ist im Gegensatz zur der hier aufgestellten Behauptung wieder so ein punktuelles Problem - hat nicht mit der "Umgebungsluft" und dem "Clean Air Act" zu tun. --House1630 (Diskussion) 12:02, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Der von dir entfernte Satz sollte lediglich eine Gegensatz darstellen. Natürlich breitet sich der Lärm in der Umgebungsluft aus, im Vakuum würde er es jedenfalls nicht tun. Deine Editbegründung passt lediglich auf das, was du selbst mit deinem Edit getan hast. Ich habe das deinen Beitrag reviertiert und aus "Umgebungsluft" "Umgebung" gemacht, was eigentlich falsch ist, aber du und Oma vielleicht besser versteht. --176.4.64.84 20:30, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Wer ist "Oma" ??? Was ist hier punktuell gewesen? Und was ist am Lärmschutz "holistisch". Ich habe schon ein paar juristische Kenntnisse und halte diesen Absatz weiterhin für falsch. Andernfalls bitte diese Aussagen anhand einer Quelle belegen. --House1630 (Diskussion) 09:47, 16. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Punktuell war die bisherige Betrachtungsweise - einzelne Quelle von Immissionen: Schornsteine, diverse Industrien, was weiß ich. Lärmkartierung geht davon weg, hin zu Strecken bzw. Flächen. Es interessiert nicht das einzelne (Verkehrs)Lärm verursachende Auto/Flugzeug/Verkehrsmittel, sondern die Summe der sich üblicherweise entlang von Straßen/Strecken bewegenden Lärmquellen. Das ergibt einen Lärmteppich. Wenn du versucht hättest das zu verstehen, wäre es dir gelungen, denn der von dir geänderte Satz sagt genau das. Dafür braucht es keinen Beleg, da sich das aus der VO und den davor existierenden VOs ergibt. Wenn du sofort "Schwachsinn" schreibst, und nicht wenigstens versuchst zu verstehen, wird das nichts. --176.0.101.108 19:03, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Die Ansprache "du und Oma" ist schon grenzwertig. Wie ich erfahren habe, können solche unsachlichen Einwürfe zur Sperrung des Benutzers führen. Daher lasse ich mich grundsätzlich auch nicht auf Diskussionen mit IP-Adressen ein. Weil die Diskussion aber von einem anerkannten Nutzer mit Namen begonnen wurde, möchte ich darauf entgegnen, dass Schornsteine nichts mit Lärm zu tun haben. Die Frage, inwieweit der Lärmschutz "holistisch" ist, wurde leider nicht beantwortet. Der Verweis auf die vorhandenen VOs ist nicht gerade benutzerfreundlich, denn nach meinem Verständnis soll die Wikipedia (WP) gerade ja vermeiden, dass sich der Laie durch ein Gestrüpp von Informationen wühlen muss. Ob die WP das auch in Zukunft vermeiden hilft, möchte ich nach jahrelanger Beobachtung jedoh allmählich bezweifeln - woran auch immer das liegen mag. --Fmrauch (Diskussion) 20:33, 24. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Hallo @Fmrauch:, ich bin die IP, die sich eben einen Namen gegeben hat. Ich habe hier nur editiert, weil sich der von dir anerkannte Nutzer bei der öffentlich sichtbaren Bewertung der Arbeit anderer der sachlichen Worte "großer Eintopf von Dummheit", "zählen könnt ihr doch - oder?", "Schwachsinn !", "Dummheit", "Es ist zum Kotzen", "Abschreckendes Beispiel der WIKIPEDIA !" bediente (alle diese Beispiele betreffen nur diesen Artikel). Macht ihn das für dich zum "anerkannter Nutzer"? Ich hatte das Gefühl, dass er schlicht nicht verstand, was er im Artikel trieb. Für mich war die alte Version absolut verständlich und plausibel.
Da du anscheinend noch neu bist, für dich zur Info: "du und Oma" trennt zwischen beidem, "Oma" ist in der Wikipedia eine weitverbreitete Umschreibung für gute Verständlichkeit (oder eben nicht). Was daran grenzwertig ist, weißt nur du. Sehr gut, dass du bereits verstanden hast, wie man Sperren herbeiführt - Glückwunsch. Ich empfehle, sich mehr mit Inhalten zu beschäftigen, optimalerweise auch mit denen von IP. In jedem Falle sollte man wenigstens etwas lesen, bevor man urteilt und droht.
Nochmal zum "holistisch". Das habe ich im Absatz beschrieben, unter den du deinen freundlichen, aus meinem Blickwinkel grenzwertigen Beitrag platziert hast. Das Wort "holistisch" gehört nicht zu meinem täglichen genutzten Wortschatz, daher habe ich den entsprechenden Artikel hier nachgeschlagen. Schon der erste Satz dort macht deutlich, dass das Wort absolut plausibel ist, wegen ... siehe meine Ausführungen oben. Gute Nacht. --Mike46rzdcures (Diskussion) 00:12, 25. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Beim nochmaligen Lesen deines Einwurfs sehe ich dein "dass Schornsteine nichts mit Lärm zu tun haben". Bitte nochmal meine Erläuterung lesen und berücksichtigen, dass wir beim BImSchG und nicht beim Artikel zu einer einzelnen Lärm- oder Rauch-VO sind, sondern bei dem zugrundeliegenden gesetzlichen Rahmen. Zur Sicherheit wegen dieses krassen Missverständnisses, dass dein Edit beweist, vorher: Regelungen für einzelne, punktuelle Immissionsquellen, dann: flächen-/raumbezogene Regelungen - Lärmkartierung, das war neu, wurde vom ursprünglichen Autor mit holistisch bezeichnet. --Mike46rzdcures (Diskussion) 00:29, 25. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Hallo @Mike46rzdcures: ! Ich habe den ursprünglichen Fragesteller Benutzer:Bestoernesto gemeint. Erstens bin ich seit 2006 in der Wikipedia aktiv - also nicht neu. Zweitens arbeite ich seit 2004 hauptberuflich beim Immissionsschutz. Ich fand Wikipedia einen guten Ansatz, um Dinge allgemeinverständlich zu erklären. Ich versuche, mich auch allgemeinverständlich auszudrücken. Dies ist hier kein Fachforum ! Insofern finde ich den Gebrauch wenig genutzter Wörter auch nicht hilfreich. Du machst es dir einfach, wenn du zu dem Begriff holistisch einen Link setzt. Ich hätte es besser gefunden, stattdessen den Begriff ganzheitlich zu verwenden, sofern dieses zutrifft, was ich aber bezweifle. Da nun zufällig die Lärmkartierung zu meinem hauptberuflichen Aufgabengebiet gehört, kann ich auf europäischer Ebene zwar Ansätze zu einer ganzheitlichen Betrachtung erkennen, aber wenig im konkreten Paragraphen des BImSchG. Vielmehr wird im deutschen Recht nach wie vor jede Lärmart getrennt betrachtet. Kartierung ist nur ein anderes Wort für Kataster, und solche Kataster gibt es in vielen Bereichen ! Gleichwohl hat das BImSchG von Grundsatz her einen ganzehitlichen Ansatz. Von daher passt die Betonung in diesem Absatz nicht. Übrigens habe ich maßgeblich an dem Artkel Umgebungslärm mitgewirkt. --Fmrauch (Diskussion) 12:41, 25. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Hallo @Fmrauch:, dass der Beginn dieses Abschnittes von Bestoernesto ist und du mit anerkannt wahrscheinlich ihn meintest, fiel mir erst nach meiner Antwort auf, vor allem weil ich ausschließlich auf House1630 erwiderte. Ich habe zum Artikel BImSchG bisher gar nichts beigetragen, auch weil ich keine besonderen Kenntnisse in diesem Bereich habe. Meine einzige Aktion im Artikel war die Revertierung dieser Löschung, über die ich wegen der rüden Kommentierung stolperte, die sich dann hier und bei weiteren Edits fortsetzte. Der gelöschte Satz stammt aus 2007. Selbst ich finde ihn bis heute verständlich, obwohl mir jegliche Kompetenz in diesem Spezialgebiet fehlt, d.h. ich bin Oma in diesem Fall. Das ich dich irrtümlicherweise als Neuling einschätzte, lag wohl darin begründet, dass du "Oma" anstößig nanntest und mir dafür mit Sperrung drohtest, die unzweifelhaft wirklich sperrwürdigen Kommentare, die der einzige Anlass für mein Tätigwerden waren, aber scheinbar nicht gesehen hast.
Zur Sache: Der fragliche Satz relativiert. Er sagt nicht es wäre holistisch, sondern es ginge mehr in die Richtung. Er wird ergänzt mit einem netten und in dem Zusammenhang interessanten Hinweis auf den Clean Air Act und stellt Vergleiche an. Zur Umgebungsluft habe ich oben auch schon ausgeführt (ohne Luft kein Lärm), man sollte statt Umgebungsluft vielleicht einfach Umgebung verwenden, wenn es dadurch für viele unverständlicher wird. Ich habe mir eben den Gesetzentwurf zu der Änderung damals angesehen in der Hoffnung, dort vielleicht holistisch oder wenigstens ganzheitlich zu finden. Leider nicht, aber etwas ähnliches, was in die Richtung geht - wenn auch dort in anderem Zusammenhang verwendet: schutzgutbezogener statt quellenbezogener Regelungsansatz. Aber eine weitere Analyse ist eigentlich gar nicht notwendig. Der strittige Satz wollte lediglich zwei Ansätze gegenüberstellen. Er war absolut verständlich und nicht falsch. Das schöne an Wikipedia ist doch, dass man gern auch mal einen Fachbegriff einstreuen kann, der sich mit einem Klick erschließt. Ich bin jedenfalls dankbar für solche Zusatzinformationen. Ansonsten sollte man die Freiheit von Autoren - in dem Falle @Hyacinthe:, leider lange weg - respektieren und nie als Schwachsinn bezeichnen. --Mike46rzdcures (Diskussion) 17:38, 25. Mär. 2016 (CET)Beantworten
mir war nur aufgefallen, dass der Benutzer House1630 mit "du und Oma" adressiert wurde, um ihm oder ihr wohl Dummheit zu unterstellen. Ich finde das sehr arrogant. Wenn jemand hier Fragen hat, sollten die beantwortet werden und nicht mit dem Vorwurf, jemand habe etwas nicht verstanden, gekontert werden. Das finde ich nämlich grenzwertig, weil Wikipedia das Verständnis eigentlich erleichtern soll. Ich habe niemandem gedroht, sondern nur darauf hingewiesen, dass Unverschämtheiten mit einer Sperre bestraft werden können. Im übrigen scheint House1630 ja auch kein Neuling zu sein. Und wenn ein Satz von 2007 stammt, so ist das noch lange kein Qualitätsbeweis. Schau dir doch mal verschiedene Artikel hier an. 2007 steckte Wikipedia nach meinem Gefühl noch in den Kinderschuhen! --Fmrauch (Diskussion) 14:08, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Sieh es wie du willst. Mir vorzuwerfen mit "du und Oma" auf die oben fett herausgestellten Äußerungen zu reagieren, ist ... interessant. --Mike46rzdcures (Diskussion) 17:19, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Zum Thema "du und Oma" - JA, ich fühle mich angegriffen und beleidigt. Ich habe mal Geschichte studiert und war im journalistischen Bereich hauptberuflich tätig. Ich lasse mir weder den Vorwurf mangelnder Intelligenz, Unverständnis oder sonst irgendwelche Unflätigkeiten gefallen. Da bin ich sauer. Da könnt ihr mich gerne sperren. Ist mir egal. Mich stört auch die Ignoranz einiger Schreiberlinge hier in Bezug auf die Quellen. Und wenn ihr keine Kritik vertragen könnt, dann ist das nicht mein Problem. Fertig ! --House1630 (Diskussion) 21:05, 27. Mär. 2016 (CEST)Beantworten
Du (!) wirfst hier mit den oben zitierten Kraftausdrücken herum und ich reagiere daraufhin (!) mit dem sachlich begründeten Vorwurf der Unverständnis und "du und Oma" und du fühlst dich beleidigt. Das verstehe ich nicht. Übrigens wurde nicht dir eine VM angedroht, sondern mir. --Mike46rzdcures (Diskussion) 23:23, 27. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Nachvollziehbarkeit für den Laien[Quelltext bearbeiten]

Hier herrscht ein ziemliches Durcheinander ! Unkenntnis über die Begriffe von Gesetzen und Verordnungen, Dummheit hinsichtlich der Möglichkeiten von Politik, Mangel an Verständnis über die Lobby der Industrie bei der Ausarbeitung des Gesetzes. Es ist zum Kotzen, so etwas zu lesen. Und verständlich ist es schon garnicht. Abschreckendes Beispiel der WIKIPEDIA ! --House1630 (Diskussion) 16:07, 14. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen[Quelltext bearbeiten]

Ist diese nun vollständig in deutsches Recht umgesetzt oder nicht? --House1630 (Diskussion) 10:15, 16. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Davon ist auszugehen, da in vielen Gesetzen und Verordnungen die Richtlinie zitiert wird. --176.0.101.108 19:09, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Die Zitierung alleine ist keine zufriedenstellende Antwort und hilft dem Fragesteller nicht weiter. Ich sage mal - bis jemand mir das Gegenteil beweist, ist das im Sinne der WP-Regeln unzulässige Theoriefindung. --Fmrauch (Diskussion) 20:35, 24. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Seit wann betrifft das Diskussionsseiten? Hier wird sowas geklärt. Soll er sich die Arbeit doch selbst machen und bei den Zitierungen nachlesen. Wer möchte schon einem anerkannten Nutzer Arbeit abnehmen und dann einen seiner sachlichen Kommentare dazu vernehmen. Ich nicht. --Mike46rzdcures (Diskussion) 00:21, 25. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:48, 26. Mär. 2016 (CET)

NEIN - ist nicht erledigt! --Fmrauch (Diskussion) 14:22, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Kleine Anmerkung dazu: In § 25 der 9. BImSchV ist noch die alte Richtlinie 2008/1/EG (IVU-Richtlinie) genannt. --Fmrauch (Diskussion) 14:22, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Dabei handelt es sich um eine Übergangsvorschrift, die überhaupt erst in Umsetzung der neuen RL in den Text kam. Derartiges findet sich seitdem in mehreren Vorschriften. --Mike46rzdcures (Diskussion) 17:09, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Wieder ein schönes Beispiel für die Unfähigkeit, meine Frage eindeutig anhand nachvollziehbarer Quellen zu beantworten. --House1630 (Diskussion) 21:07, 27. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Mir fehlt wegen deines vorherigen Kommentar- und Diskussionsstil der Wille dazu. Das schrieb ich bereits. --Mike46rzdcures (Diskussion) 23:28, 27. Mär. 2016 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. erledigt durch R2Dine --Mike46rzdcures (Diskussion) 23:31, 27. Mär. 2016 (CEST)

Entwicklung durch EU-Richtlinien[Quelltext bearbeiten]

EU-Richtlinien wirken sich sowohl auf das BImSchG als auch auf BImSchV aus. Ich kann daher nur von Unkenntnis der meisten Verfasser hier ausgehen und werde das demnächst berichtigen. --Fmrauch (Diskussion) 00:21, 31. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Aha - ich hatte mich schon gewundert, weil ich den Eindruck hatte, als ob nur diese Industrierichtlinie sich auswirkt. Jetzt wird es etwas klarer. --House1630 (Diskussion) 09:02, 31. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Ganzheitlich oder nicht ?[Quelltext bearbeiten]

Unter Geschichte und Ansatzpunkt des Gesetzes finde ich folgenden diskussionswürdigen Satz am Schluss: "Ob das Immissionsschutzgesetz seiner Regelungsstruktur nach für einen ganzheitlichen Ansatz geeignet ist, kann füglich bestritten werden, da es allein gegenüber einer bestimmten Gruppe von Emittenten ausreichende administrative Handhaben zur Verfügung stellt." Von wem stammen die entsprechenden kontroversen Aussagen? --Fmrauch (Diskussion) 00:31, 31. Mär. 2016 (CEST)Beantworten