Diskussion:Bundeserziehungsgeldgesetz

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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

vergangenheitsform wäre angebracht

Sehe ich auch so. Hab's geändert. --Rat 18:37, 15. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Grober Fehler:

Beide Eltern können volle Elternteilzeit beanspruchen, dieses auch zeitgleich und je Kind

Somit ist die Aussage:

"Es ist jedoch nicht möglich, dass Elternzeit für einen Zeitraum von 3 Jahren jeweils pro Elternteil beantsprucht werden kann, sondern hier gilt: Elternzeit die die Mutter beansprucht, verbraucht Elternzeit für den Vater und umgekehrt" 


falsch !




dann änders doch! --84.178.57.209 21:57, 22. Sep 2005 (CEST)

Der Link http://www.kanzleigroll.de/newsletter_lesen.php?index=75 ist sehr kurz gehalten und bietet wenig neues - ist schweinbar nur Werbung der Kanzlei? --87.163.38.246 02:22, 22. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:55, 3. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]