Diskussion:Bundesheer

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Geplante Investitionen / Mobilität[Quelltext bearbeiten]

L-139NG von Aero? Ist stattdessen die L-159 gemeint? In der Quelle (Kleine Zeitung vom 31.03.2023) ist eine L-39NG genannt. Wikipedia kennt auch keine L-139NG, sehr wohl aber die L-159 und die L-39. --Intruder (Diskussion) 18:23, 4. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

„Welches Modell gekauft wird, ist offen. Laut dem Militärexperten Georg Mader kommen jedoch nur zwei Varianten infrage: die italienischen Jets M-346 des Rüstungskonzerns Leonardo oder die tschechischen L-39NG von Aero.“ schreibt die heutige Presse auf Seite 7. --Genderforschung (Diskussion) 18:48, 4. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Geplante Investitionen ODER Ausrüstung[Quelltext bearbeiten]

Auf Basis verschiedener Berichte in den Medien werden vermehrt die Absichten bekannt, in welche Ausrüstung investiert werden soll (Neubeschaffungen, Hochrüstung etc.) und diese werden im Abschnitt 10 Ausrüstung eingetragen. Ich finde, dass diese Absichten eher in den Abschnitt 1.10.1 Geplante Investitionen eingetragen werden sollten? --Mahoodle (Diskussion) 16:42, 5. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

mMn sollten geplante Investitionen oder Ausrüstungen gar nicht im Artikel eingetragen werden. Solange das nur geplant ist ists Glaskugelei. --Sebastian.Dietrich  ✉  17:00, 5. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Antwort. Habe die angekündigten Beschaffungen in den Abschnitt Geplante Investitionen übertragen --Mahoodle (Diskussion) 18:41, 7. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

zweifelhafte Aussagen mit Verlinkung zu Quelle 99[Quelltext bearbeiten]

Sie schreiben "Durch die auf sechs Monate reduzierte Grundausbildung sind die Grundwehrdiener nach Meinung der Österreichischen Offiziersgesellschaft jedoch nicht mehr feldverwendungsfähig." jedoch 1) schreibt hier in der angegebenen Quelle nicht die Offiziersgesellschaft sondern lediglich Mjr KRASSNITZER und 2) ist in der Quelle zwar der Begriff "feldverwendungsfähig" enthalten, jedoch nicht in Bezug auf die Dauer des Grundwehrdienstes von nunmehr 6 Monaten, sondern -völlig anders- in Bezug auf die Unterbrechung von Ausbildungen durch einen Einsatz an der Staatsgrenze. Raffael Holub 1992 (Diskussion) 22:53, 29. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Ich denke, dass diese Aussage entfernt werden kann, da durch die Quelle nicht belegt und ausserdem diese aus dem Jahr 2007 nicht mehr die Relevanz eines lexikalischen Eintrages hat. --Mahoodle (Diskussion) 18:38, 30. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]