Diskussion:Bundestagswahlrecht/Archiv/2011

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Arno Nymus in Abschnitt Ungültige Stimmen
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Bildunterschrifft Sainte-Laguë-Verfahren

Unter der Abbildung zum Sainte-Laguë-Verfahren im Abschnitt Wahlsystem > Sitzverteilung steht: (2009 verwendet, danach verfassungswidrig). Das verstehe ich nicht. Heisst das, dass das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass das Sainte-Laguë-Verfahren nicht im Einklang mit der Verfassung ist? Wenn dem so ist, sollte es nicht nur in der Bildunterschrifft stehen, sondern auch im Text erwähnt werden, oder aber überhaupt nicht erwähnt werden. --130.83.162.84 19:38, 13. Jun. 2011 (CEST)

Der Text erwähnt es doch, und zwar etwas weiter unten im Abschnitt Einordnung und Bewertung des Bundestagswahlrechts > Ausblick. Aber ich bleib dabei, dass ich in der Bildunterschrifft ,danach verfassungswirdrig streichen würde. (nicht signierter Beitrag von 130.83.162.84 (Diskussion) 22:25, 13. Jun. 2011 (CEST))

Falsche und unbelegte Zahlen

Über die genaue Kenntnis der Wähler über die Funktion von Erst- und Zweitstimme sind extreme Angaben (2005 sollen 70% der Wähler den Unterschied nicht gekannt haben), die sich auch durch intensive Recherche durch keine Quelle belegen lassen und hier ebensowenig mit Bezug auf die entsprechende Umfrage verlinkt sind. Mit äußerst hoher Wahrscheinlichkeit trifft diese Aussage daher nicht zu. (nicht signierter Beitrag von 77.1.16.99 (Diskussion) 23:24, 21. Sep. 2011 (CEST))

Proporzmandate

Dieser Begriff taucht hier ständig auf. Könnte bitte jemand mit juristischem Hintergrund das allgemein verständlich erklären? Hilfreich dabei wäre sicher auch eine Erweiterung des Artikels zu Proporz, das sich lediglich auf österreichische Begebenheiten bezieht. (nicht signierter Beitrag von Circushead (Diskussion | Beiträge) 23:27, 29. Sep. 2011 (CEST))

Vorgriff auf das neue Wahlrecht von Union und FDP

Um das negative Stimmgewicht zu eliminieren, haben Union und FDP ein neues Wahlgesetz beschlossen. Es befasst sich fast ausschließlich mit § 6 des alten Gesetzes (Wahl nach Landeslisten). Die §§ 7 und 29, die bisher die Listenverbindungen regelten, wurden gestrichen. Nach dem neuen Gesetz werden die Sitze in Zukunft zuerst auf die Länder und erst im zweiten Schritt in jedem Land auf die Parteien verteilt, also genau umgekehrt wie bisher. Die Überhangmandate als solche sollen unverändert erhalten bleiben. Durch diese Reihenfolge der Verteilung sind auch keine Listenverbindungen zwischen den Landeslisten einer Partei mehr möglich, d. h. eine Änderung der Zahl der Zweitstimmen, die eine Partei in einem Bundesland bekommt, kann sich nicht mehr auf die Zahl ihrer Abgeordneten in einem anderen Land auswirken! Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Länder erfolgt nach der Anzahl der Wähler in den Ländern. Wähler ist jeder, der eine gültige Stimme abgegeben hat. Dabei wird zwischen Erst- und Zweitstimmen nicht unterschieden. Deshalb kann ein Verlust an Zweitstimmen alleine nicht mehr zu einer Verschiebung der Länderkontingente führen! Wenn sich aber auch die Zahl der Erststimmen entsprechend ändert, sind auch Auswirkungen auf die Direktmandate zu erwarten. Damit werden aber die Voraussetzungen für das Auftreten des negativen Stimmgewichts wesentlich reduziert! Auf alle Fälle sind Situationen, die dazu führen können nicht mehr so leicht vorhersehbar, wie es bei der Nachwahl in Dresden bei der Bundestagswahl 2005 der Fall war. Die Möglichkeiten der bewussten Manipulation sind jetzt daher so gut wie ausgeschlossen! Allerdings könnte der Rückgang der Wahlbeteiligung in einem Land, der hauptsächlich zu Lasten einer Partei geht, dazu führen, daß sich das Sitzekontingent für dieses Land reduziert. Wenn die Partei aber hinreichend viele Überhangmandate hat und der Rückgang sich so verteilt, daß sie die meisten davon behalten kann, kann es vorkommen, daß sie in dem Land kaum Mandate einbüßt. Wenn aber das Land insgesamt weniger Mandate erhält, müssen diese einem oder mehreren anderen Ländern zugeteilt werden da sich die Gesamtzahl der Abgeordneten dadurch nicht ändert! Und in diesen Ländern müssen diese zusätzlichen Mandate wieder auf die Parteien verteilt werden. Dabei ist nicht auszuschließen, daß einige davon just an die Partei fallen, die in dem anderen Bundesland die Verluste erlitten hatte. Dann hätten wir exakt dieselbe Situation wie jetzt: Die Partei hätte insgesamt weniger Stimmen bekommen, in dem einen Bundesland aber wegen der Überhangmandate keine Mandate eingebüßt, in den anderen aber aufgrund der zusätzlichen Mandate für diese Länder welche hinzubekommen, also in Summe insgesamt für weniger Stimmen mehr Mandate erhalten. Das genau ist aber das negative Stimmgewicht! Die Parteien der Bundesregierung, die dieses Gesetz vorgelegt haben, halten diesen Fall für konstruiert und glauben, daß er in der Realität nicht vorkommen kann. Sie interpretieren das Urteil des BverfG vom 3. Juli 2008 dahingehend, daß man nur Fälle berücksichtigen müsse, die sie für realistisch halten. Sie meinen daher, daß ihr Entwurf verfassungskonform sei. Die Oppositionsparteien sehen das anders. Sie meinen, die Möglichkeiten des negativen Stimmgewichtes müssten gänzlich ausgeräumt werden. Außerdem halten sie die jetzige Regelung für Überhangmandate für verfassungswidrig. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, können sie es im Bundesrat nicht verhindern. Sie wollen deshalb in Karlsruhe dagegen klagen. Allerdings hat das BverfG in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 die Regelung der Überhangmandate ausdrücklich nicht gerügt. Deshalb erscheint es mir nicht sicher, daß sie dort Erfolg haben werden. Auf alle Fälle ist der Entwurf eine schallende Ohrfeige für das BverfG. Es hatte dem Gesetzgeber extra drei Jahre Zeit für eine Neuregelung gegeben, weil es der Meinung war, diese sollte gründlich vorbereitet werden, da sie ja doch erhebliche Auswirkungen auf das Bundestagswahlrecht hat. Sonst hätte man eine Neuregelung bereits zur Bundestagswahl 2009 fordern könne, die ohne diese Neuregelung ja im Prinzip verfassungswidrig war! Und jetzt legen die Regierungsfraktionen einen Entwurf vor, den man in 10 Minuten hätte zusammenschustern können und das auch noch mit dreimonatiger Verspätung! Da muß sich das Gericht ja regelrecht verhohnepiepelt vorkommen! Aus diesem Grunde löst das Gesetz von Union und FDP meines Erachtens die vom Verfassungsgericht gestellte Aufgabe nicht!!!! -- Hornung-MS 08:17, 3. Okt. 2011 (CEST)

Abschnitt Ausblick

Mit der Auflösung der Listenverbindungen alleine ist es nicht getan. Das tut der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Bundestag in erster Lesung schon passiert hat. Doch der löst das Problem nicht komplett (siehe "Vorgriff auf das neue Wahlrecht"). -- Hornung-MS 14:44, 30. Sep. 2011 (CEST)

Kann man auch selbst PDF-Dokumente hochladen, um sie als Quellenangaben zu verwenden? Kann mir da bitte jemand helfen!? -- Hornung-MS 23:11, 3. Okt. 2011 (CEST)

Ich habe doch die Quellennachweise eingefügt, was braucht Ihr denn noch für Einzelnachweise?????? Soll ich jedes einzelne Wort belegen? -- Hornung-MS 13:47, 4. Okt. 2011 (CEST)

Radionachrichten

war als geschenk aus meinem tonarchiv an die wikipedia-community gedacht. die ganze nachrichtenschiene, die ich in dieser meiner sendung auf einer alten cassette fand, ist ein schmuckstück in sachen zeitgeschichte. aber wenn Du das nicht so siehst, bitte. immer wieder höre ich aufforderungen, mehr audio-content einzupflegen... Maximilian 22:57, 1. Nov. 2011 (CET)

Der Informationsgehalt scheint mir nicht ausreichend groß. Jedenfalls sollte sich die Benutzung verbieten, so lange die auf der Datei-Seite aufgeworfene Frage des Urheberrechts noch nicht befriedigend beantwortet ist. Schade, dass Aschmidt sich mit seinem Revert zeitgeschichtlich wertvoller Beitrag, sollte bitte im Artikel verbleiben darüber hinwegsetzt. --Vsop 00:55, 2. Nov. 2011 (CET)

Bundeswahlgesetz <- im Moment nicht aktuell

Hallo,

die beschriebene Zuteilung ist im Moment auf Stand vor 02.12.2011. Isbesondere die Zuteilung verändert sich grundlegend:

Kurzer Überblick: nach neuem Stand werden alle Sitze (598) an die Bundesländer nach DivStd (Sainte-Lague) verteilt. DAbei werden für die Bundesländer alle abgegebenen Stimmen berücksichtigt. (Also auch die ungültigen. Im nächsten Schritt werden die entsprechenden Sitze, die die Länder errungen haben, an die zuteilungsberechtigten Parteilandeslisten verteilt. (Auch hier entstehen ggf. Überhangmandate.) Zuletzt werden sogenannte Zusatzmandate geschaffen, abhängig von der BundesHareQuote und der LandesHareQuote. Diese werden zunächst an die LandesParteilisten verteilt, die Überhangmandate errungen haben, (nach Größe) verteilt. Ansonsten nach Größe der Reste aufgrund der Berechnung mittels LandesHareQuote.

Es wäre schön, wenn jemand diese Änderung eintragen könnte.

mfg (nicht signierter Beitrag von 84.163.250.208 (Diskussion) 14:28, 15. Dez. 2011‎) (bitte immer mit 4 Tilden ~~~~ selbst unterschreiben)

Zum einen kannst und darfst du die Seite selbst bearbeiten. Zum andern sind aber - gerade bei einer solchen Angelegenheit - Belege äußerst wichtig. Es wäre also sehr nett, wenn du passende Links (BGBl. o.a.) angeben würdest. Vor allem sollte daraus auch die Verteilung auf die Länder hervorgehen. -- Jürgen 15:36, 15. Dez. 2011 (CET)
Für sowas sollte eigentlich das Gesetz als Beleg reichen. Ist hier aber in manchen Details (insbesondere bei den Quoten) nicht eindeutig interpretierbar und eine bestimmte Interpretation bisher auch schwer irgendwie sonst belegbar. Eventuell erübrigt sich das durch die anhängigen Klagen dagegen ohnehin relativ bald. Ich werd das deshalb vorerst nicht aktualisieren, hab aber eine entsprechende Anmerkung eingefügt. --85.181.122.196 03:52, 16. Dez. 2011 (CET)
Entschuldigung, das Gesetz und den Hinweis darauf hatte ich inzwischen auch gesehen. Mir ging es vor allem um die Aufteilung auf die Bundesländer. Warten wir also auf die aktualisierten Berechnungen. -- Jürgen 08:45, 16. Dez. 2011 (CET)
Es gibt keine "aktualisierten Berechnungen". Die Verteilung erfolgt allein aufgrund vom Wahlergebnis. --85.181.122.196 17:29, 16. Dez. 2011 (CET)

Die Darstellung der neuesten Wahlrechtsänderung ist leider teilweise irreführend oder sogar eindeutig falsch. Falsch ist die Behauptung, Wähler sei, wer eine gültige Stimme abgebe. Das steht nicht im Gesetz. Nach der Reform zählen auch ungültige Stimmen für die Berechnung der Sitzkontingente der Länder mit. Irreführend ist die Aussage, Änderungen bei den Zweitstimmen würden sich nicht auf die Sitzkontingente der Länder auswirkten. Es ist zwar richtig, dass, wer mit der Zweitstimme statt Partei A Partei B wählt, das Sitzkontingent des Landes nicht beeinflusst. Wenn man aber, statt mit der Zweitstimme Partei A zu wählen, zu Hause bleibt, kann sich schon die Sitzverteilung zwischen den Ländern ändern. Beide Aussagen sind nebenbei auch von der Quelle, einer wenig gehaltvollen dpa-Meldung, nicht gedeckt. Es fehlen außerdem die sog. Reststimmenverwertung im neuen § 6 Abs. 2a und ein Hinweis darauf, dass das negative Stimmgewicht nicht nur nicht abgeschafft wird, sondern sogar neue Möglichkeiten für negatives Stimmgewicht eingeführt werden. Ich werde die Passage in den nächsten Tagen mal komplett neu formulieren.--FfD 23:56, 10. Jan. 2012 (CET)

Ungültige Stimmen

Ich finde keine Übersicht darüber, was alles als gültig oder ungültig angesehen werden kann. Klar ist nach dem Inhalt des Artikels:

  • Stimmzettel ohne Stimme (also Stimmenthaltungen) sind ungültig.
  • Stimmzettel mit zwei oder mehr Kreuzen sind ungültig.

Als regelmäßiger Wahlhelfer weiß ich, dass es viel mehr Varianten gibt. In der Bundeswahlordnung (siehe Link im Artikel) gibt es keine amtlichen Beispiele. Wäre es sinnvoll, den Artikel zu ergänzen oder (vermutlich besser) einen eigenen Artikel dazu zu verfassen, was in Deutschland alles als "gültig" oder "ungültig" angesehen werden kann? Als Beleg will ich versuchen, von der Landeswahlleiterin Berlin online-Veröffentlichungen entsprechend den Unterlagen für die Wahlhelfer zu erhalten; da gibt es etwa ein Dutzend Beispiele. -- Jürgen 13:34, 15. Dez. 2011 (CET)

Auf Commons habe ich erste Beispiele hochgeladen. -- Jürgen 16:30, 15. Dez. 2011 (CET)

Das ist ein schwieriges Thema, weil die Meinungen dazu deutlich auseinandergehn, insbesondere auch unter den Landeswahlleitern. Bei anderen Wahlen sind teilweise schon die gesetzlichen Regelungen anders, z.B. führen in Baden-Württemberg Zusätze nicht regelmäßig zur Ungültigkeit. Wirklich objektiv kann man das kaum darstellen.
Der hier ist in Baden-Württemberg als gültige Stimme für die Piraten gewertet worden (da nicht gestrichen). In Berlin wär es eventuell eine gültige Stimme für die Linke gewesen (wegen dem Schnittpunkt der Linien im übergroßen Kreuz). Die meisten vernünftig denkenden Menschen würden es für eine ungültige Stimme halten. Divergierend ist die Interpretation auch bei der Kennzeichnung mit unüblichen Symbolen, wobei die Landeswahlleiter teils Begründungen für die Ungültigkeit erfinden, von denen nichts in Gesetz oder Wahlordnung steht.
Detailanweisungen für die Wahlvorstände gibts nicht überall; welche mit vielen Beispielen sind aber zumindest für Brandenburg online erhältlich. Sonst ist mir noch eine Wahlhelferschulung aus Baden-Württemberg (für Kommunal- und Europawahl) bekannt.
Stimmzettel sind bei der Bundestagswahl nie ungültig, sondern werden höchstens zurückgewiesen. Ungültig sind da immer nur die Stimmen. Anderswo (häufig bei Mehrstimmensystemen wie in Hamburg) sind Enthaltungen nicht unbedingt ungültige, sondern oft nicht abgegebene Stimmen; ein ganz leerer Stimmzettel ist aber teils als solcher ungültig. Zu viele Kreuze führen nicht zwangsläufig zur Ungültigkeit, solang der Wille des Wählers erkennbar bleibt. Ist aber im Artikel im Prinzip korrekt beschrieben (für den Bundestag; eine allgemeingültige Darstellung ist viel schwieriger). --85.181.122.196 03:51, 16. Dez. 2011 (CET)
Man darf in der Tat nicht über "Stimmzettel" sprechen, sondern über "Stimmen". Das habe ich auch bei den Beschreibungen meiner Beispiele auf Commons gemacht. Den Stimmzettel zur Bundestagswahl 2005 habe ich nur als Vorlage genommen, weil er auf Commons vollständig und dennoch kurz vorhanden ist.
Über dein Beispiel aus Ba-Wü wundere ich mich auch. Für mich wäre es eindeutig eine ungültige Stimme.
Nach deinen Hinweisen ist in der Tat keine Liste mit eindeutigen Regeln möglich. Meine Frage ist also so zu formulieren:
Wie wäre es mit einem Artikel, der Beispiele für gültige und ungültige Beispiele aufführt? Sinnvoll sind jeweils Begründungen; dabei können auch Unterschiede der Länder berücksichtigt werden.
Es ist doch nicht sehr hilfreich, wenn in verschiedenen Artikeln gültige und ungültige Stimmen erwähnt werden, aber diese Begriffe nicht erklärt werden. -- Jürgen 09:43, 16. Dez. 2011 (CET)
Wie soll dann das Lemma für diesen Artikel sein? "ungültige Stimmzettel"? Das wird wohl kaum machbar sein, so gibt es zwar einen Artikel Auto aber nicht rotes Auto. Einen eigenen Artikel dafür zu machen, wird also nicht sinnvoll sein. --ThE cRaCkEr 15:15, 16. Dez. 2011 (CET)
Bevor über die Bezeichnung des Artikels nachgedacht wird, sollte der Sinn geklärt werden. Wo bitte wird denn beschrieben, was eine gültige und was eine ungültige Stimme ist? Insofern ist das eine ganz andere Qualität als die Farbe eines Autos.
Wenn es um den Hinweis bei den Relevanzkriterien (erster Absatz) geht, sehe ich das Problem, aber keinen Grund für "irrelevant". Wenn begründet wird, warum der Artikel inhaltlich nicht sinnvoll ist, lasse ich mich gerne überzeugen. Die Suche nach "gültig" oder "ungültig" ist viel zu allgemein und bringt kein sinnvolles Ergebnis. Die Suche nach "gültige Stimme" oder "ungültige Stimme" gibt viele Wahlergebnisse, aber keine Erklärung. Die Einbindung in einen Wahlrechtsartikel macht es immer zu speziell.
Es bleibt dabei: Wo und wie kann man dem Leser helfen? Oder sind solche Erläuterungen unerwünscht? -- Jürgen 16:11, 16. Dez. 2011 (CET)
Grundsätzlich ist ein Artikel ungültige Stimme oder besser (da allgemeiner) ungültige Stimmabgabe schon eine sinnvolle Sache. Ich sag nur, dass es sehr schwierig ist, das korrekt, objektiv und umfassend darzustellen. Ziemlich einfach ist es noch, die Regelungen in den Gesetzen und Wahlordnungen zusammenzutragen (zumindest im deutschsprachigen Raum). Für die Bundestagswahl stellt das der Artikel ja schon dar.
Schwierig wird aber die Konkretisierung. Jedenfalls kann man nicht die Anweisungen an die Wahlvorstände aus einem Bundesland nehmen und unterstellen, das würde so auch anderswo gelten oder eventuell gar für andere Wahlen. Wie das dann praktisch gehandhabt wird, ist nochmal eine andere Sache. Insbesondere sollten teilweise (wenn nicht schon aufgrund der geheimen Wahl an sich) Stimmabgaben ungültig sein, die den Wähler identifizierbar machen, praktisch wird das aber nicht besonders strikt ausgelegt.
Nützlich wären vorallem reale Beispiele, aber da wird die Quellenlage schlecht sein. Ob obiger Stimmzettel aus Tübingen wirklich authentisch ist, ist auch unklar. Aber jedenfalls sind ähnliche Beispiele wirklich als gültig gewertet worden. Der Landeswahlausschuss hat das Ergebnis offenbar nicht mehr korrigiert, und Gegenstand der Wahlprüfung war das auch nicht. Quellen dazu: [1] [2] [3]. --85.181.122.196 17:28, 16. Dez. 2011 (CET)

"Ungültige Stimmen hatten bei bisherigen Bundestagswahlen auf die Sitzverteilung ebenso wenig Einfluss wie nicht abgegebene Stimmen. Nach der Wahlrechtsänderung von 2011 haben ungültige Stimmen jedoch Einfluss auf die Verteilung der Sitze zwischen den Bundesländern. So kann eine umgültige Stimme künftig dazu führen, dass eine Partei einen Sitz verliert und eine andere Partei einen gewinnt." Dieser Absatz entzieht sich jeder Realität. Bei der Wahlrechtsänderung 2011 wurde das negative Stimmgewicht angetastet, nicht jedoch die ungütligen Stimmen. Status Quo bleibt: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html. Ich habe diesen Absatz deshalb ersatzlos gestrichen. (nicht signierter Beitrag von 88.68.116.154 (Diskussion) 11:41, 10. Mai 2012 (CEST))

Das ist leider nicht korrekt. § 6 Abs. 1 Satz 1 BWahlG in der Form nach der 19. Änderung (Dezember 2011) schreibt vor
Die von der Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) auf jedes Land entfallende Zahl der Sitze wird nach der Zahl der Wähler in jedem Land mit demselben Berechnungsverfahren ermittelt, das nach Absatz 2 Satz 2 bis 7 für die Verteilung der Sitze auf die Landeslisten angewandt wird.
Wähler schließen auch die Wähler mit ein, die "ungültig" wählen. Somit können "ungültige" Stimmzettel Sitze aus einem Bundesland in ein anderes verschieben und damit logischerweise auch Sitze zwischen den Parteien verschieben wie der Absatz im Artikel korrekt schildert.
Vergleiche dazu auch die Stellungnahme der das Gesetz verschuldenden schwarz-gelben Koalition in der Bundesdrucksache 17/6290 (z.B. Seite 7; "Sitzkontingente der Länder nach Wahlbeteiligung"). --Arno Nymus (Diskussion) 13:10, 10. Mai 2012 (CEST)