Diskussion:Bundesversammlung (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von BenjaminGaller in Abschnitt Legislative? Exekutive?
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GiftBot (Diskussion) 18:05, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Legislative? Exekutive?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Obwohl sich die Bundesversammlung aus den Vertretern der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zusammensetzt, kommen ihr keine legislativen Funktionen, sondern nur spezifische Aufgaben der Verfassungsvollziehung, im Besonderen im Zusammenhang mit dem Amt des Bundespräsidenten, zu." In Infobox steht aber sehr wohl, dass sie zur Legislative gehört. Aus meines Sicht, ist sie beides. Wird der Bundespräsident angelobt--> Exekutive; wird eine Kriegserklärung beschlossen --> Legislative (hat ja quasi die Wirkung eines Gesetzes). Auf jeden Fall, sollte man das irgendwie im Artikel klar stellen. --Der Polizist (Diskussion) 21:57, 25. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die Bundesversammlung ist eindeutig der legislativen Gewalt zuzuordnen. Dass sie, wie auch der Nationalrat und der Bundesrat, an der Vollziehung mitwirkt macht sie nicht auch gleich zum Organ der Vollziehung. Legislative ist mehr als das bloße Erlassen von Normen.
„Der verfassungsrechtliche Begriff der Staatsfunktion „Gesetzgebung“ ist weiter als der Begriff der formellesn Gesetzgebung. Er umfasst alle Verhaltenswesen von gesetzgebenden Organen. Dazu gehören sowohl Akte der parlamentarischen Versammlungen (Nationalrat, Bundesrat, aber auch Bundesversammlung [Markierung von mir], sowie Landtage), weiters die Akte von Teilorganen (Ausschüsse, Handhabung der Geschäftsordnung durch den Vorsitzenden etc) sowie das Verhalten von Abgeordneten bei Ausübung ihres Berufes (zB Ausweitung von Kontrollrechten). Ferner gehören dazu auch Akte parlamentarischer Hilfsorgane (zB RH) (VfSlg 19.112/2010).“ (Theo Öhlinger, Harald Eberhard: Verfassungsrecht. 9., überarbeitete Auflage. facultas.wuv, Wien 2012, ISBN 978-3-7089-0844-1, Rn 434a.)
Ferner: „Verfassungssysematisch sind die Handlungen der Bundesversammlung der Staatsfunktion Gesetzgebung zuzuordnen.“ (Theo Öhlinger, Harald Eberhard: Verfassungsrecht. 9., überarbeitete Auflage. facultas.wuv, Wien 2012, ISBN 978-3-7089-0844-1, Rn 433.)
Die Bundesversammlung ist eindeutig ein Organ der Gesetzgebung.--BG (D | B) 12:50, 17. Nov. 2017 (CET)Beantworten