Diskussion:CE-Seetauglichkeitseinstufung

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von PaterMcFly in Abschnitt Wellenhöhe CE A
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Rettungsinsel[Quelltext bearbeiten]

Im Text wird erläutert, dass Stauraum für eine Rettungsinsel vorhanden sein muss (außer Kat. A/B unter 6 m). Das ist nicht ganz richtig, die Verordnung schreibt Raum für ein oder mehrere Rettungsmittel vor, abhängig von der zulässigen Personenanzahl. Das Rettungsmittel muss nicht zwangsweise eine Rettungsinsel sein. (nicht signierter Beitrag von 91.221.59.24 (Diskussion) 09:36, 19. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Genau heisst es: Alle Sportboote der Entwurfskategorien A und B sowie Sportboote der Entwurfskategorien C und D mit einer Länge von mehr als 6 m müssen einen oder mehrere Stauplätze für ein oder mehrere Rettungsmittel aufweisen, die groß genug sind, um die vom Hersteller empfohlene Zahl von Personen aufzunehmen, für die das Sportboot ausgelegt ist. Die Stauplätze der Rettungsmittel müssen jederzeit leicht zugänglich sein. Ich glaube, das kann man schon als "Rettungsinsel" interpretieren, weil offensichtlich etwas gemeint sein muss, in das man hineinsteigen kann. Das erfüllt eine Rettungsinsel oder ein Rettungsboot, ein Satz Rettungswesten aber nicht. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:25, 13. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Wellenhöhe CE A[Quelltext bearbeiten]

Moin Schiffe sind auf Wellenhöhen von 16,5 Meter ausgelegt, da es sich hier um Boote handelt bin ich mir unsicher ob CAT A ebenfalls auf 16,5 Meter bzw. 150N/m² ausgelegt ist. 87.179.58.12 --87.179.58.12 16:20, 12. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Wie kommst du da drauf? In der Richtlinie steht klar: Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie Sturm, schwerer Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen. 16,5 Meter wäre eine Monsterwelle. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:10, 13. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Laut Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 gilt: "Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie Sturm, schwerer Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen." Also nix mit 16,5 Meter Wellenhöhe. Wobei es schon widersinnig ist: Windstärke 8 gilt gemeinhin als Sturm, darüber ersetzten die Versicherungen Sturmschäden. Aber vielleicht liegt es and der Übersetzung: Im Englischen wird der Bereich zwischen 7 und 9 als Gale bezeichnet und erst ab 10 wird von Storm gesprochen. Siehe Beaufortskala, hier bitte auch die en:Beaufort scale Version beachten.
Grüße --GodeNehler (Diskussion) 23:12, 22. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Winstärke 8 ist stürmischer Wind, 9 Sturm. Also fängt der Sturm mit 9 an. Im englischen ist 9 strong gale. Gale geht von 7-10, man kann halt nicht alles wörtlich übersetzen. Der Storm/whole gale ist Windstärke 10, was in Deutsch bereits ein schwerer Sturm ist. --Salier100 (Diskussion) 23:56, 22. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Also eine 8, in Böen 10, sollte ein ordentlich konstuiertes Schiff auf jeden Fall aushalten, sofern es von einer kompetenten Crew geführt wird. Ist sicher keine Kaffeefahrt mehr, aber das verlangt ja auch niemand. Die genauer Belastungsgrenze, die in der Praxis dann doch von Bootsgrösse und Konstruktion abhängt, kann man schlecht in Kategorien fassen, denke ich. Ist aber für die Frage hier auch unwesentlich, denn wir sind uns einig, dass die eingangs gemachte Behauptung jeder Grundlage entbehrt. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:07, 23. Mai 2023 (CEST)Beantworten