Diskussion:Carlo Schmid/Archiv

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Carlo Schmid

Fehlt nicht der internationale Bund in der Bio?? (nicht signierter Beitrag von 212.71.192.146 (Diskussion) )

Es gibt auch einen Schweizer Politiker namens Carlo Schmid, siehe http://www.parlament.ch/afs/data/d/person/d_person_195.htm - ist ziemlich prominent, immerhin Landammann (Regierungsoberhaupt) von Appenzell Innerrhoden und Ständerat, 1992-1994 Präsident der CVP. Da man seinen Namen im Web (wie auch auf der erwähnten Seite) oft als "Carlo Schmid-Sutter" findet, könnte ich mir vorstellen, einen eigenen Artikel für ihn unter diesem Namen anzulegen und im Artikel "Carlo Schmid" einen Hinweis "Für den Schweizer Politiker siehe: Carlo Schmid-Sutter" anzubringen. Wenn allerdings in den hiesigen Medien vom Schweizer Carlo Schmid die Rede war, dann meistens nur als von "Carlo Schmid" und seine "Homepage", die auf die genannte Adresse weiterleitet, ist http://www.carloschmid.ch/ . Vielleicht wäre also eine Begriffsklärungs-Seite, die auf Carlo Schmid (Deutscher Politiker) und Carlo Schmid (Schweizer Politiker) verweist, angebracht? Aber ich tendiere zur Lösung "Carlo Schmid-Sutter". Gestumblindi 05:31, 11. Dez 2004 (CET)

Einleitende Sätze verändert

Da von Benutzer:TMFS reverted hier eine detaillierte Begründung der von mir durchgeführten Veränderung: Der Sinn der Einleitung ist es, den Lesern einen ersten Fingerzeig über den Gegenstand des Artikels sowie dessen Relevanz/Bedeutung zu geben (siehe: Wikipedia:Wie schreibe ich einen guten Artikel).

Angewendet auf Carlo Schmid sind unter Bedeutung in erster Linie:

  1. seine führende Mitarbeit bei Grundgesetz & Petersberger Programm
  2. sein Einsatz insbesondere für die deutsch-französische Aussöhnung
  3. seine publizistische Tätigkeit und hier insbesondere seine Übersetzertätigkeit (er ist in der Liste bekannter Übersetzer aufgeführt, ohne dass in dem gesamten Artikel hier diese auch nur erwähnt, geschweige denn gewürdigt wird!).

erwähnenswert. Schließlich, dass er 1966 bis 1969 Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder war, dies also das höchste jemals von ihm erreichte Amt war, wird AFAIK eher als Ausdruck eines Scheiterns in der Machtpolitik denn als ein Verdienst gesehen, weshalb dies in der bisherigen Version in die Irre führt & ich den entsprechenden Satz gegen einer der angesehensten Politiker seiner Zeit ausgetauscht habe.

Die Formulierungen sind mir dabei völlig egal, wenn dies wirklich als blumig empfunden wird, dann bitte abändern, aber inhaltlich ist es meines Erachtens dies, was in die Einleitung gehört -- zumindest bei diesem Artikel, der eher eine Aufzählung von Stationen ist, ohne sich um die Herausarbeitung der großen Linien zu kümmern. Unter diesem Gesichtspunkt grenzt das Unterdrücken der Übersetzertätigkeit IMHO sehr hart an Vandalismus) ... Grüße Interpretix 20:05, 11. Dez 2004 (CET)

Wenn Du dem Leser einen ersten "Fingerzeig" geben willst, dann muss der auch in der gebotenen Kürze erfolgen. Ein mehrzeiliger Einleitungssatz, der überdies Dinge aufführt, die im eigentlichen Artikel gar nicht vorkommen, ist dazu nicht geeignet. Wenn Dir im Artikel Informationen, wie z.B. seine ja offenbar herausragende Tätigkeit als Übersetzer, fehlen, dann steht es Dir doch frei, das auch in den Artikel einzuarbeiten. Dasselbe gilt für die Deiner Meinung nach fehlende Herausarbeitung der großen Linien - was immer diese auch sein mögen. Ich habe daher den Einleitungssatz gekürzt und die übrigen Informationen in den Artikel eingearbeitet. Schönen Gruß TMFS 20:52, 11. Dez 2004 (CET)
da ich das vandalismus ja fast persönlich nehmen könnte, einen schritt zurück auf der höflichkeitsskala: könnte es vielleicht auch mal in deinen kopf hinein, dass leben selten hübsch geordnet nach kapiteln passieren, sondern meist einen inneren zusammenhang haben, den deine schubladisierungswütigkeit in schönster regelmäßigkeit zerstört und den artikel auf datenbankformat entstellt. zitat: die "großen Linien - was immer diese auch sein mögen" - dieses unverständnis merkt man. -- southpark 20:58, 11. Dez 2004 (CET)
Du hast Dich offensichtlich inhaltlich mit den Änderungen überhaupt nicht beschäftigt; deshalb auch meine Formulierung "Vandalismus". Sie ist bei Wikipedia eine Standardfloskel für solche Fälle. Dass Du diese Formulierung nicht nur "fast" sondern sogar sehr persönlich genommen hast, merkt man Deinem Beitrag an. Schöne Grüße -- TMFS 21:06, 11. Dez 2004 (CET)
ach je, bis ich etwas persönlich nehme, dauert es schon etwas länger, und ich lese mich danach auch dezidiert anders als gerade eben - ich mag nur leicht genervt sein, dass du eine gewisse neigung hast, alles was man normalerweise unter "text" versteht in politikerbiographien systematisch auszueditieren. und zum inhaltlichen: ja, ich bin der meinung, dass in eine einleitung das wichtigste gehört, um den gesamten umfang des artikels zusammenzufassen - und die von dir gestrichenen teile gehören dazu. -- southpark 22:50, 11. Dez 2004 (CET)

Die vielleicht bedeutendste Rede in Auszügen

Hallo Leute, vielleicht könnte man folgende gekürzte Auszüge aus der Rede von Schmid am 08. 09. 1948 einbringen? Schmid hielt diese Rede als Vorsitzender des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates, welcher das Grundgesetz gemäß den Richtlinien der Alliierten ausarbeiten sollte:

„Was heißt eigentlich: Grundgesetz?
Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: „Parlamentarischer Rat”? Was heißt denn: „Grundgesetz”?

Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassungsgebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.

Was heißt aber „Verfassung”? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz, ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.

Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die Debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muß also von dem Zustand der Debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muß zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat…

Diese Auffassung, daß die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und daß es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig…

Damit, daß die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden.
Es muß aber neu o r g a n i s i e r t werden…

Zu dieser räumlichen Einschränkung der Möglichkeit, Volkssouveränität auszuüben, kommt noch eine substantielle Einschränkung. Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man,daß die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse!

• Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volkssouveränität des Genehmigungspflichtigen!

• Die zweite Einschränkung ist, daß uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.

• Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.

• Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.

Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden.Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn „vorläufig” lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment.

Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluß-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, daß nach dem Beschluß des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine „Verfassung” gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.

Wir haben keinen Staat zu errichten.

Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit. Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:

• Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: „an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.”

Die Rede von Dr. Carlo Schmid habe ich hier deswegen so ausführlich wiedergegeben, wobei sie im Original noch weit umfangreicher ist, da sie die rechtliche Situation zu dieser Zeit sehr gut widerspiegelt und keines weiteren Kommentars bedarf. - 84.44.137.161 22:23, 12. Dez. 2007 (CET)


Karl → Carlo

Interessant wären Ausführungen dazu, wann und warum Karl Schmid seinen Namen in Carlo Schmid änderte. Im Spiegel vom 23. 3. 2009 behauptet Thomas Darnstädt, Schmid habe seinen Vornamen geändert, um Verwechslungen mit dem von ihm verabscheuten Carl Schmitt zu verhindern. Das klingt doch – wenn es denn stimmt – durchaus enzyklopädiewürdig? --Alib 13:49, 27. Mär. 2009 (CET)

  • Das wäre in der Tat enzyklopädiewürdig, auch wenn dann noch die Frage zu beantworten bliebe, wann und warum besagter Karl Schmitt seinen Vornamen in Carl änderte. Dass Carlo Schmid nicht mit Carl Schmitt zu verwechseln ist, sollte meines Erachtens nach in beiden Artikeln eingangs Erwähnung finden. Henning Blatt 19:18, 7. Apr. 2009 (CEST)

Habe den Spiegel-Artikel auch gelesen und das klingt soweit tatsächlich plausibel; ehe man das aber in unseren Wikipedia-Artikel setzt, bräuchte es einen Beleg dafür, ab wann sich Karl Carlo nannte, sonst laufen wir Gefahr, eine unbelegte Anekdote zu übernehmen, denn möglich wäre ja auch, dass die Umbenennung schon in frühen Jahren erfolgt ist und dann kaum was mit dem Quasi-Namensvetter zu tun hätte. Beim Munzinger steht dazu leider nix. Werke unter dem Namen Carlo Schmid tauchen etwa ab 1945 auf, vorher nicht, das käme also schonmal hin. --Proofreader 18:48, 19. Mai 2009 (CEST)

Copy-Paste Artikel?

Dieser Artikel hier ist weitgehend identisch mit der Biographie Schmids der Carlo-Schmid-Stiftung http://carlo-schmid-stiftung.de/carlo-schmid-leben-und-beruf/ Da die Schmid-Stiftung hier tatsächlich in den Web-Links steht und ich nicht einsehen konnte, wann deren Artikel gepostet worden ist, habe ich den Verdacht, dass der Wikipedia-Autor kopiert hat. Das würde ich sehr schade finden... Frage an den/die Autoren: Irre ich mich? --Camm 16:50, 19. Mai 2009 (CEST)

Ich habe das jetzt mal als Urheberrechtsverletzung gemeldet. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Stiftung nicht aus der Wikipedia abgeschrieben hat. Auf web.archive.org finden sich bei der Stiftung keine Versionen inkl. diesem Teil, die älter sind als der Wikipedia-Text. -- Ehrhardt 01:58, 23. Mai 2009 (CEST)
Wenn, dann hat eher die Stiftung den Text abgeschrieben, was sich allein schon daran festmachen lässt, dass dieser Artikel schon ewig besteht und Dutzende WP-Autoren mitgeschrieben haben. Deshalb Text wieder rein und allenfalls Hinweis. --Orangerider …?! 20:22, 24. Mai 2009 (CEST)
Das wäre schon extrem peinlich für die Stiftung und würde eventuell zum Rücktritt der Geschäftsführerin führen. -- Ehrhardt 21:13, 24. Mai 2009 (CEST)
Der Text auf http://carlo-schmid-stiftung.de/carlo-schmid-leben-und-beruf/ wird von der Homepage im Menü links verlinkt (zweiter Punkt von oben >>Leben und Beruf<< auf http://carlo-schmid-stiftung.de). Am 23. September 2005 gab es das noch nicht, siehe archive.org. Zur gleichen Zeit sah „unser Artikel“ bereits so aus. Das ist für mich eindeutig: der Wikipedia-Artikel war zuerst da. Leider kein Einzelfall, der Bergfriedhof (Heidelberg) wurde z.B. sogar mal irrtümlich gelöscht, weil zunächst keiner glauben konnte, dass die Stadt Heidelberg sich hier bedient und nicht umgekehrt. Der Fall hier gehört auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Grüße --Frank 23:11, 26. Mai 2009 (CEST)
Ich habe das jetzt mal auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel gemeldet ([1]). Eigentlich kann ich es aber kaum glauben, dass eine Stiftung, die sich auf jemanden beruft, der mehrere Verfassungen selbst getextet hat, so etwas nötig hat. Das wäre schon extrem peinlich. -- Ehrhardt 13:06, 27. Mai 2009 (CEST)

Verwandtschaftsverhältnis

Er war "einer der Väter des Grundgesetzes und de Godesberger Programms der SPD"? Umgangssprache! Kenne mich mit dm Sachverhalt nicht aus (wollte mir nur Kopfzeilen-Info einholen), aber Vorschläge: (Mit)initiator, (Mit)verfasser/-autor, (Mit)begründer ... (nicht signierter Beitrag von 80.187.104.58 (Diskussion) 14:09, 9. Aug. 2013 (CEST))

Passt aber leider alles drei nicht so wirklich. --Benatrevqre …?! 23:55, 28. Aug. 2013 (CEST)

Der Artikel ist insgesamt noch verbesserungsfähig. In der Einleitung kann man den Begriff "Väter" aber tolerieren. Er ist in diesem Kontext gebräuchlich, und der Sachverhalt wird im Artikel erklärt. --Ehrhardt (Diskussion) 19:26, 29. Aug. 2013 (CEST)

Freiwilligen-Arbeitsdienst

lt "die frühen jahre" stand er dem lager 31/32 vor -- lt "ns-zeit" soll der dienst erst 33 gegründet worden sein, das widerspricht sich. lt schmids autobiographie ist das ebenfalls vor der machtübernahme gewesen. zum staatspräsidentenamt erinnere ich mich aus der autobiographie nur an knapp 14 tage im august 48 (oder 47? hab's gerade nicht zur hand), nachdem der amtsinhaber gestorben war und schmid als stellvertreter das amt übernahm bis der nachfolger gewählt worden war. (nicht signierter Beitrag von 92.229.83.7 (Diskussion) 19:44, 24. Nov. 2013 (CET))

Hier geht es aber gar nicht um Nazis, ganz im Gegenteil -Ein Blick ins Buch Erinnerungen S.150: Der Breslauer Prof. Eugen Rosenstock-Huessy gründete bereits Arbeitslager für Arbeiter, Bauern und Studenten. "Ich setzte mich mict Prof. Rosenstock in Verbindung und gründete [...] in Salem den Freiwilligen Arbeitsdienst in Tübingen." --91.34.210.170 04:13, 8. Mai 2015 (CEST)

Öffentliche Ämter: Staatspräsident?

Zitat: Ab 9. Dezember 1946 war Schmid Justizminister von Württemberg-Hohenzollern und bis zum 8. Juli 1947 übte er gleichzeitig die Funktion des Staatspräsidenten aus. Das bezweifele ich, denn an jenem Tag wurde Lorenz Bock vom Landtag zum ersten Staatspräsidenten des Landes gewählt. Es heißt zuvor - wohl völlig richtig - im Artikel:

Zur Zeit der französischen Besatzung trat Schmid im Oktober 1945 an die Spitze der provisorischen Regierung (Präsident des Staatssekretariats) des „Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns“. Gleichzeitig übernahm er das Amt des Landesdirektors für das Unterrichtswesen und (...).

--Haigst-Mann (Diskussion) 14:33, 17. Dez. 2014 (CET)

Stimme zu, denn das Amt des Staatspräsidenten wurde erst mit der Verfassung vom 18. Mai 1947 geschaffen. Schmid leitete lediglich eine provisorische Landesregierung. --Slökmann (Diskussion) 18:11, 17. Dez. 2014 (CET)
die Materie ist komplizierter - lt. Erinnerungen S.269 gab es erst 1946 eine >>provisorische Regierung<< " Am 10 November 1946 war die Umbildung vollzogen. Das Direktorium wurde auf frz. Anordnung in >>Provisorische Regierung<< umbenannt; die Landesdirektoren erhielten die Amtsbezeichnung >>Staatssekretär<< [...] Ich behielt meine Amtsbezeichnung >>Staatsrat<< bei. Ich wurde zum Präsidenten dieser >>Provisorischen Regierung<< gewählt, behielt das Justizressort und übergab das Kultusressort an den Bürgermeister von Ravensburg, Dr. Albert Sauer, der aus der alten Zentrumspartei stammte..." Damals gab es zwei Regierungen, eine in Tübingen, eine in Stuttgart und Staatsrat Schmidt nahm mit einstimmiger Zustimmung des Kabinetts Stuttgart an den Sitzungen teil. --91.34.210.170 04:41, 8. Mai 2015 (CEST)

Carlo Schmid: „Was heißt eigentlich Grundgesetz?“ – vollständige Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948

... bisher verlinkt: http://www.krr-faq.net/pdf/redeschmid.pdf

Diese Rede ist weder vollständig, noch gemäß dem Wortlaut.

Wie es scheint, hat irgendwann einmal irgend jemand den total verhunzten "Wortlaut" zu Carlo Schmid's Rede in's WWW gestellt und seither übernehmen es alle blind ( selbst bei der SPD das gleiche Elend: https://www3.spd.de/linkableblob/5652/data/rede_carlo_schmid.pdf )

Hier nun die Rede komplett und mit Trankription im Wortlaut:

Dr. Carlo Schmid: Rede über das GrundGesetz vor dem Parlamentarischen Rat (08.09.1948) https://youtube.com/watch?v=K6p10yGea-w

Rede im Wortlaut http://antiterror-info.org/exchange/latr/Carlo_Schmid-Rede_zum_GrundGesetz_1948.pdf

Besten Dank 14:37, 5. Nov. 2016 (CET)14:37, 5. Nov. 2016 (CET)2003:42:2B10:A593:B4BE:4823:70C8:9985 14:37, 5. Nov. 2016 (CET)

Änderungen 4.12.16: Kriegsverwaltungsrat / Tochter Juliane

Der korrekte Dienstgrad lautet "Kriegsverwaltungsrat" (vergl. auch den Eintrag in der Deutschen Biographie). Kriegsverwaltungsräte waren in der Verwaltung der besetzten Gebiete tätig. Der bisherige Eintrag "Kriegsgerichtsrat" bezieht sich auf einen Dienstgrad in der Militärgerichtsbarkeit, in der Carlo Schmid nicht tätig war.

Die Tochter Juliane (* 1941) wurde unehelich geboren. Die bisherige Formulierung war insofern missverständlich als sie eine Mutterschaft von Lydia Schmid (geb. Hermes) nahelegte.

Freundlicher Gruß --TSchmid (Diskussion) 11:05, 4. Dez. 2016 (CET)TSchmid

hallo. dass juliane ein uneheliches kind war, geht aus den belegen nicht hervor.
aus diesen informationen können wir weder ein "vier kinder aus der ehe" und ein weiteres machen noch das ganze verkürzen von wegen, er habe nur vier kinder gehabt. vorschlag? --JD {æ} 19:46, 13. Nov. 2017 (CET)

Ein Blick in die einschlägige Literatur klärt die Frage. Petra Weber ("Carlo Schmid 1896 - 1979. Eine Biographie. C.H. Beck, München 1996) erwähnt auf S. 163 ff. die Beziehung zu der Schauspielerin Irmgard Michael, aus der 1942 die leibliche Tochter Juliane hervorgeht. Ich passe den Artikel entsprechend an. Herzlicher Gruß --TSchmid (Diskussion) 18:11, 17. Dez. 2017 (CET)

EN zum ersten Satz und weitere Merkwürdigkeiten

Als Einzelnachweis für den ersten Satz des Artikels (Name, Lebensdaten, Berufstätigkeit) wird ein Zitat geboten, das damit absolut nichts zu tun hat: Mut zur Intoleranz denen gegenüber, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie selbst umzubringen. Angeblich stammt es aus Schmids Erinnerungen; Kapitel oder Seite werden aber nicht mitgeteilt. Ursprünglich findet man es, im Wortlaut geringfügig abweichend, in Schmids Grundsatzrede vom 8. Februar September 1948, slpd.de pdf .< Datum berichtigt, Vsop 6.4.2021 >
Hingegen findet man in dieser Rede nichts von einem Eintreten Schmids „für das auf seine Initiative ins Grundgesetz übernommene konstruktive Misstrauensvotum“ und „das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“, wie es der Artikel behauptet. Der Beleg SWR2-Wissen (EN 4) erwähnt die Rede überhaupt nicht. Umgekehrt wird in Konstruktives Misstrauensvotum (Deutschland)“ und in Kriegsdienstverweigerung Schmid mit keinem Wort erwähnt. --Vsop (Diskussion) 21:42, 5. Apr. 2021 (CEST)

"Im Parlamentarischen Rat zur Erarbeitung des Grundgesetzes fiel ihm als Vorsitzendem des Hauptausschusses und als Vorsitzendem der SPD-Fraktion eine Schlüsselrolle zu."Landeszentrale für politische Bildung BW "Im Einzelnen tritt er für das Asylrecht, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und für die Ächtung der Todesstrafe ein."Bundeszentrale für politische Bildung "Von größter Bedeutung für die Stabilität des neuen Staatswesens erwies sich die Einführung des sogenannten konstruktiven Mißtrauensvotums..." leoBWWDR 18. April 2019. "Von 1948 bis 1949 war er Mitglied des Parlamentarischen Rates und hier Vorsitzender der SPD-Fraktion und des verfassungspolitisch ausschlaggebenden Hauptausschusses sowie des Ausschusses für das Besatzungsstatut. Schmid trat im Parlamentarischen Rat unter anderem am 8. September 1948 durch eine Grundsatzrede und das auf seine Initiative ins Grundgesetz übernommene konstruktive Misstrauensvotum hervor."Carlo-Schmid-Stiftung Das spricht wohl für sich.--Glypho45 (Diskussion) 19:12, 6. Apr. 2021 (CEST)
Was „spricht für sich“? Wo, mit welchen Worten trat Schmid „in einer Rede am 8. September 1948 ... für das ... konstruktive Misstrauensvotum ein, ebenso wie für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“, wie es der Artikel behauptet, aber keines der von Ihnen nun vorgebrachten Zitate? Und an EN 1 ist aus Ihrer Sicht auch nichts auszusetzen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Benutzer:Glypho45? --Vsop (Diskussion) 23:58, 6. Apr. 2021 (CEST)