Diskussion:Columbarium (Cochem)

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Hallo, ein schöner Eintrag! Vorschlag: In dem Satz "Der Turm im Oberer Weg wurde früher durch eine Mahnhand geziert, ..." sollte m.E. ergänzt werden, worum es sich bei einer "Mahnhand" handelt. Ist evtl. die später im Text genannte Schwurhand gemeint? Eifeljanes (Diskussion) 16:39, 29. Okt. 2018 (CET)[Beantworten]

Lesen kann helfen: „Die Mahnhand, fälschlicherweise als Schwurhand bezeichnet“; anfangs vierten Absatzes. --Martin Sg. (Diskussion) 17:53, 29. Okt. 2018 (CET)[Beantworten]

Zeitleiste Bau der Villa an der Moselpromenade und Bau des Columbariums[Quelltext bearbeiten]

Die Mahnhand von Carl Josef Friedrichs aus Cochem
  • Oktober 1881 die Eheleute Carl Joseph und Betty Friedrichs (geb. Hirsch) werden in Zürich geschieden.
  • Juni 1882 Carl Joseph Friedrichs heiratet ein zweites Mal (Philipina Battlehner), genauso wie Betty (Johann Joseph Schunk) im September desselben Jahres.
  • Juni 1884 Ausschreibung für eine zu bauende Villa an der Moselpromenade 60.
  • August 1884 Johann Schunck erwirbt das Grundstück an der Moselpromenade 60 (Parz.-Nr. 502/152) und lässt darauf Gebäudelichkeiten (Villa und Kelterhaus) errichten (1884/85).
  • Anfangs September 1885 erwirbt Carl Joseph Friedrichs in Cochem im Oberer Weg 9 (ca. 60-70 Meter von der Villa entfernt) das Grundstück mit der Parz.-Nr. 304/186, auf welchem später das Columbarium errichtet wird.
  • (März 1886 Carl Joseph Friedrichs veröffentlicht in Frankfurt den 1. Teil seiner Biographie "Aufzeichnungen aus meinem Leben" deren Inhalt zum großen Teil auch den Erfolg als Goldsucher (1865/66) in Montana bescheibt. Den zweiten bereits angkündigten Teil dieser Biographie verschiebt er auf einen späteren Zeitpunkt, der jedoch nie erschien).
  • 1886 findet sich der Name Johann Joseph Schunck in den Katasterbüchern.
  • Im September 1888 veräußern die Eheleute Joseph und Betty Schunck (gesch. Friedrichs) ihre Villa in Sehl an Herrn Carl Tielecke Kaufmann zu Cochem wohnend.
  • Im März 1889 lässt C.J.Friedrichs durch den Maurermeister Joh. Wiss aus Klotten ein Baugesuch (Urkunde Nr. 118 des Bauregisters) zur Errichtung eines "Aussichtsturmes" beim Kreis-Baumeister Köchling in Wittlich einreichen. Dem Baugesuch wird mit den Worten entsprochen, ...."daß der Ausführung des Baues nach der Maßgabe der Beschreibungen und Zeichnungen in baupolizeilicher Beziehung nichts entgegensteht". Die Bauskizze zeigt zu diesem Zeitpunkt weder eine "Mahnhand" noch eine "Schwurhand", sondern lediglich eine ausgestreckte "Hand zum Gruße".
  • Im April 1890 zeigt der Bauleiter Joh. Wiss ergebenst an, dass der Turm des C.J. Friedrichs bereits fertiggestellt sei und er um eine bau-polizeiliche Abnahme ersuche. Die Spitze des Turms zierte seitdem bis ca. 1932 eine "Mahnhand in Cochem aber zumeist missverständlich als "Schwurhand" bezeichnet.--Stephan Tournay (Diskussion) 13:05, 30. Okt. 2018 (CET)[Beantworten]

Der Beitrag "Carl Joseph Friedrichs" im Exil bei WP[Quelltext bearbeiten]

Der Beitrag über Carl Joseph Friedrichs existierte auf WP im Zeitraum vom 19. Oktober 2015 bis zum 26. Oktober 2018. Sollten Bedenken gegen die Art dieses Diskussionsinhaltes bestehen, bitte ich höflich um Rückmeldung.

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Diskussionsseiten sind nicht dafür da, gelöschte Inhalte zu dokumentieren, deshalb habe ich das hier wieder entfernt. --Eloquenzministerium (Diskussion) 15:40, 31. Okt. 2018 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank Eloquenzministerium. Ich wusste nicht das der Beitrag noch sichtbar hinterlegt ist. Der Admin Minderbinder hatte den Beitrag als (erl.) nach LA von Martin Sg. bearbeitet und folgenden Hinweis hinzugefügt: "Ein Personenartikel in einer Enzyklopädie, einem Universal- oder Konversationslexikon oder einer anerkannte Biografiensammlung im Sinne der RK liegt nirgends vor". Hierzu möchte ich höflich anfragen, dass wenn solch eine Biografie vorliegen sollte, man u.U. von einem echten RK ausgehen kann (könnte). Soll heißen, wenn diese Daten als Biographie in Buchform in Bibliotheken oder sonst im Internet nachweisbar sind, können wir dann dieses Thema wieder aufgreifen? --Stephan Tournay (Diskussion) 16:49, 31. Okt. 2018 (CET)[Beantworten]

Sobald das der Fall sein sollte, könntest Du, mindestens unter Angabe der Quelle, vorzugsweise jedoch mit einem enzyklopädisch formulierten Artikelentwurf (der sich deutlich vom entfernten Text unterscheiden sollte, schau Dich mal bei WP:GUT und generell im Autorenportal um), unter Berücksichtigung der in der Einleitung dort erklärten Formalien in der WP:LP eine Revision der Entscheidung wg. Änderung der Sachlage beantragen. Eloquenzministerium (Diskussion) 17:03, 31. Okt. 2018 (CET)[Beantworten]