Diskussion:Dankmedaille des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anerkennung des Einsatzes anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 2007 in Heiligendamm

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Rechtsnatur der Medaille, Trageweise

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Entgegen früherer Einwände (s.u.) handelt es sich sowohl nach Auskunft des Innenministeriums als auch nach den formellen Voraussetzungen nicht um eine staatliche Auszeichnung nach dem Ordensgesetz. Den Artikel habe ich entsprechend ergänzt. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern teilt dazu mit Schreiben vom 1. März 2011 mit:

"Mit der von Ihnen beschriebenen Dankmedaille beabsichtigen der Innenminister und die Landkreise Güstrow, Bad Doberan sowie die Hansestadt Rostock vielen Beteiligten und Organisatoren und insbesondere den ehrenamtlichen Einsatzkräften auf einer Großveranstaltung im Nachgang zum G8-Gipfel in besonderer Form und stellvertretend für Alle, die im Einsatz waren, zu danken.

Mit der Medaille und dem dazugehörigen Dankesschreiben war jedoch keine Stiftung eines offiziellen Ehrenzeichens verbunden. Sie ist somit nicht als staatliche Auszeichnung nach dem Ordensgesetz zu werten, sondern wirklich als eine reine Danksagungs- bzw. Erinnerungsmedaille anzusehen. Somit ist sie auch nicht als staatliche Auszeichnung zu tragen."

Mit dem letzten Satz ist auch die Trageweise geklärt: an staatlichen Uniformen darf die Medaille nicht mit anderen Orden und Ehrenzeichen getragen werden.

Da alle Bediensteten des Innenministeriums letztlich im Auftrag des Ministers handeln ist das bearbeitende Referat von geringer Relevanz; hier erfolgte die Aussage durch das Referat 250, "Staatsrecht; Staatsangehörigkeitsrecht; Ausweiswesen; Wehrersatzwesen; Hoheitszeichen; staatliche Ehrungen".

Was die weiteren rechtlichen Einwände angeht: Eine Stiftung kann nicht durch Realakt erfolgen, da dieser begrifflich nicht auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sein kann; ein Realakt kann lediglich eine Rechtsfolge herbeiführen, die gesetzlich bereits vorgesehen ist (z.B. der Realakt "Anfahren eines Fußgängers", der eine gesetzlich bestimmte Schadensersatzpflicht auslöst). Eine Rechtsfolge kann durch einen Verwaltungsakt gesetzt werden. Voraussetzung eines Verwaltungsaktes ist jedoch u.a. die Erfüllung des Merkmals "Regelung", worunter die finale (also zweckgerichtete) Setzung einer Rechtsfolge verstanden wird. Eine Stiftung war jedoch nach Aussage des Innenministeriums gerade nicht beabsichtigt. Bei der Frage nach dem Rechtsgrund ist zu berücksichtigen, dass es im Bereich der Leistungsverwaltung keinen Totalvorbehalt des Gesetzes gibt; die Mittel für diese Dankesmedaille können daher durchaus aus dem Etat etwa für Öffentlichkeitsarbeit bestritten worden sein; ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung lässt sich daher nicht einfach unterstellen.

Warum die "Geehrten" durch ein äußeres Zeichen des Dankes "entehrt" (s.u.) worden sein sollen, nur weil es manchen Bedürfnissen nach äußerer Repräsentation nicht in der gewünschten Weise Rechnung trägt, erschließt sich mir nicht. In aller Regel wickeln Feuerwehren, Polizeibeamte und ehrenamtliche Helfer ihre Einsätze schließlich ab, ohne dafür irgendeinen förmlichen Dank zu erhalten.--Aries 23:34, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Nein, durch das außere Zeichen des Dankes erfolgte keine "Entehrung", aber eine Aussage wie "ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, jemanden durch Übergabe auszeichnungsähnlicher Abzeichen und urkundenähnlicher Zettel auf eine Weise zu ehren, aus der der absurde Schluss gezogen worden ist, dass es sich um eine staatliche Auszeichnung handeln würde." schmälert den Wert der Ehrung etwas. In der Tat hätte die Medaille nach außen hin representieren können: "Ich war dabei und das Land Mecklenburg-Vorpommern hat es hoch gewürdigt." M. E. representiert sich auch der Staat als Ehrender damit nach außen (damit ließe sich die vermutlich nicht billige Beschaffung ordentlich unter (nachhaltiger) Öffentlichkeitsarbeit subsumieren). Vermutlich sind die wiederholten Anfragen beim Innenministerium dem Umstand geschuldet, dass sich einige "Dankempfänger" nicht sicher waren, ob sie formell das tuen dürfen, was sie bei Anderen ganz selbstverständlich sehen: nämlich dass an staatliche Uniformen (und sogar die Uniformen der hoheitlich tätigen Freiwilligen Feuerwehren müssten auch aufgrund diesbezüglicher landesrechtlicher Regelungen staatlich sein, oder?) nichtstaatliche Abzeichen (mehr als nur die G8-Medaille) angesteckt werden. Vielleicht sollte der Innenminister wenigstens den Feuerwehrangehörigen seines Landes dies schriftlich mitteilen, wobei er mit dem dienstgradhöchstem Uniformträger ([1] Abzeichen 2. Reihe, 2. von Links) schnell anfangen sollte, damit diese Information noch bis zum 4. September 2011 in jeder Gemeinde angekommen ist.-- 194.25.108.80 15:27, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Orden und Ehrenzeichen besitzen politischen Charakter, die als Staatssymbole unter dem besonderen Schutz des Staates stehen und seiner Selbstdarstellung sowie dem Transport seiner Werte dienen. Die zumeist öffentlich und in feierlichem Rahmen vorgenommene Ehrung durch Orden, Ehrenzeichen oder Preise ist ein Akt der Wertsetzung und Wertpflege innerhalb der jeweiligen Gesellschaft, wobei die Werte zunächst bei der Stiftung und nochmals bei der konkreten Verleihung expliziert werden. Nun zum Realakt: Der Realakt ist tatsächlich nicht final auf eine Rechtsfolge gerichtet, warum auch: denn er führt den tatsächlichen "Erfolg" de facto herbei. Eines Rechts-/Verwaltungsaktes bedarf es damit schlicht nicht mehr. "Betroffene" dieses Realaktes wären die Geehrten. Ein solcher Realakt wäre als "öffentlich-rechtliche Maßnahme zu qualifizieren, wenn die mit ihm zu erfüllende Aufgabe auch öffentlich-rechtlich geordnet ist, so dass es wiederum auf die Qualifizierung der konkret anzuwendenden Rechtssätze [...] ankommt [1]". Das Recht "Orden und Ehrenzeichen" zu stiften ist hoheitlicher und somit öffentlich-rechtlicher Natur. Insofern war mit der ersten Aushändigung der entsprechenden Insignien die Ehrung tatsächlich als solche in der Welt. Ein "... denn sie wussten nicht, was sie taten" wird nicht dadurch ungeschehen, dass durch das Innenministerium regelmäßig[2] deutlich gemacht wird, man hätte nie eine entsprechende Intension gehabt. Richtig ist die Aussage, dass es sich nicht um ein Abzeichen nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen handeln würde, das aber auch nur, da ohnehin nach § 1 Absatz 2 "Die Befugnisse der Länder, Titel, Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, [.] durch dieses Gesetz nicht berührt" sind. Wie bei den Hamburgischen Dankmedaillen (1997, 2002) liegt auch der G8-Medaille eine Regierungsentscheidung zugrunde, deren Ergebnis eine als Ansteckzeichen ausgestaltete und damit tragbare bzw. sichtbare Auszeichnung ist. Die Medaille zählt auch deshalb zu den Ehrenzeichen, da sie einen besonderen Verdienst voraussetzt. Gewürdigt wurde dieser Verdienst nicht durch die Privatperson Lorenz Caffier (er hätte bedeutungslose Anstecker wohl kaum aus seinem eigenen Portemonnaie bezahlt) sondern durch einen Repräsentanten des Landes. Mithin ist die Medaille, allen abwehrenden Versuchen nicht geehrter zum Trotz, als staatliches Ehrenzeichen anzuerkennen. Hieraus entstünde zudem ein Schutz des Zeichens, denn nur wer es tatsächlich erhalten hat, darf es auch tragen. Nicht berechtigte Träger würden eine Ordnungswidrigkeit begehen, so wie andererseits das bewusste Tragen nichtstaatlicher bzw. nicht staatlich genehmigter Abzeichen an staatlichen Uniformen dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müsste. Hätte Herr Caffier die G8-Medaille anders gestalten lassen, so wären die vielen Fragen gar nicht erst aufgekommen. Dieses Jahr jedenfalls hat er sich für die Erinnerungsmedaillen anlässlich der Massenkarambolage aufgrund des Sandsturms auf der Autobahn 19 wohl andere Gedanken gemacht oder machen lassen, denn diese Medaille besitzt keinen Anhänger oder Ähnliches, sie ist quasi ein „Vitrinenorden“. -- 77.6.0.251 15:32, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise

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  1. Deutsches Regierungssystem, von Raban Graf von Westphalen und Jürgen Bellers, 2001, S. 449
  2. "C wie Leder"

Dankmedaille des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anerkennung des Einsatzes anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 2007 in Heiligendamm

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Der Artikel weist mehrere Fehler auf: 1. Der fehlende formelle Stiftungserlass ist wohl der mecklenburgischen Unfähigkeit geschuldet - dennoch erfolgte eine Stiftung, nämlich spätestens durch Realakt am 13. Oktober 2007 in Rostock - dies Datum ist auch auf den Urkunden vermerkt. 2. Die Medaille wurde nicht ALLEN Einsatzkräfte verliehen, auch wenn sie allen zugestanden hätte. 3. Die Medaille erhielten auch "ausgewählte" Einsatzkräfte der polizeilichen Gefahrenabwehr, sofern sie beim obigen Festakt anwesen waren. 4. Die verliehenen Medaillen entsprechen in Aussehen und Beschaffenheit tragbaren Auszeichnungen, sollte es sich jedoch dabei um keine staatliche Auszeichnung bzw. kein offizielles Ehrenzeichen handeln, so hätte der Innenminster Caffier ein Abzeichen ohne Rechtsgrund geschaffen (Vorrang und Vorbehalt des Gesetztes), womit auch klar gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßem worden wäre. Unterstellt man, dass die Medaille tatsächlich kein Ehrenzeichen (diesem liegt zumindest ein Verdienst zugrunde) ist, dann sollte man sich fragen, welchen Wert der Stifter oder "Herausgeber" diesem Abzeichen überhaupt gibt... 5. Bei dem "Schriftstück" handelt es sich sehr wohl um eine Urkunde; die darin enthaltende Aussage wurde von Herrn Caffier in seiner Rolle als Innenminister mit Wappen und Unterschrift "beurkundet". 6. Ein Symbol der Katastrophenschutz-"Behörde" ist auf der Rückseite nicht dargestellt. Bei dem vermutlich gemeinten Symbol handelt es sich um das Zivil- bzw. Bevölkerungsschutzzeichen. Katastrophenschutzbehörden in MV sind die Landkreise, das Innenministerium selbst und das sogenannte Landesamt für zentrale Aufgaben der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz. Keine dieser Behörden führt ein solches Symbol. 7. Desweiteren ist das Symbol der Johanniter-Unfall-Hilfe dargestellt. 8. Korrekterweise muss man sagen, dass es sich bei einem Symbol nicht um ein allgemeines Sysmbol der Feuerwehr, sondern um den des Fachverbandes der deutschen Feuerwehren (dem Deutschen Verwehrverband e. V. - DFV) handelt. 9. Im oberen Teil des Bad Doberaner Stadtwappens findet sich nicht die Farbe blau. Wahrscheilicher ist, dass die Farbgebung des Bandes, auch wegen dessen Aufteilung, eher auf die Farben der Landesteile Mecklenburg (ultramarinblau-gelb-zinnoberrot) und Vorpommern (blau-weiß)zurückzuführen ist. Sowohl die Orginalabzeichen als auch grafische Entwurf weisen Differnzen zwischen den blauen Farbflächen auf. 10. Neben der Urkunde des Innenministers erhielten die "Geehrten" stets eine Urkunde von ihrer Einheit (THW, Polizei, ASB, ...), der der Helfer während des G8-Gipfels angehörte, sodass auch ein namentlicher Nachweis erfolgte - damit wurde ein weiteres organisatorisches Manko zur Medaille ausgeräumt.

Den Aussagen eines Innenministeriums muss man ansonsten nicht glauben schenken. Zumal Fragen bezüglich des "überteuerten Erinnerungsansteckers" bisher nicht vom ansich zuständigen "Referat 230 - staatliche Ehrungen ... Stiftungswesen", sondern erst nach wiederholter Anfrage vom "Referat 450 - Feuerwehren" beantwortet werden. -- 194.25.108.80 14:45, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Besten Dank für deine wirklichen Hilfen. Du scheinst ja direkt aus M-V zu kommen, das freut mich. Ich bin dafür, dein Wissen klar einzubauen, zumal du fundierte Kenntnisse mitbringst. Ich hatte bei Erstellung des Artikels natürlich nur die Aussagen des Innenministeriums vorliegen. Bis zum Punkt 3 gehe ich mit. Bei Punkt 4. geraten wir ganz schnell in eine rechtliche Zwickmühle. Es ist klar, dass eine Stiftung nicht gegen / bzw. ohne Gesetz(esgrundlage) erfolgen kann. Warum es keine im MV gab, weiß ich nicht. Insoweit ist es tatsächlich ein Seltenheit, wenn nicht einmalig... Aber schauen wir nach Hamburg, dort wurden auch Medaillen nur mit "Senatsbeschluss" ins Leben gerufen ohne Stiftung... 5. geh ich auch mit. Das mit dem Symbolen ist bei 6., 7. und 8 voll in Ordnung. Das kannst du gerne abändern. 9. Ist klasse, das scheint korrekt mit deiner Erklärung. Obwohl im Stadt(teil)wappen von Heiligendamm die Farben blau-rot zu finden sind. Wir können ja beide Argumente aufführen. Punkt 10 können wir ergänzen. So wie es mit scheint, gibt es da auch heute noch in M-V grundsätzliche Probleme mit dem Verleihungsberechtigten Personen. Bau einfach mal deine Argumente ein. Ich schau dann mal drüber. Beste Grüße --PimboliDD 15:08, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe lange auf einen Artikel zur Medaille gewartet und auch schon versucht, einen Hinweis beim Artikel des G8-Gipfels 2007 einzubauen. Das wurde nicht akzeptiert. Mich ärgert es selbst als "Betroffener", dass der Medaille aufgrund der nachträglichen "Aussagen" des Innenministeriums plötzlich weniger Wert zukommt, als jeder Beliehene angenommen hätte. Für mir bekannte Bundeswehrangehörige stellt sich darüberhinaus die Frage, ob sie das "Abzeichen" denn weiterhin tragen dürfen. Nr. 9 hatte ich noch vor der Antwort um einen weiteren Satz ergänzt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich bei den Farben des Bandes um die mecklenburgischen und die pommerschen Farben handelt. Auf den Hinweis zum Hamburger Senat gehe ich wie folgt ein: Bedenkt man die hanseatische/Hamburger Ordenspraxis ist ein Hamburger Orden oder Ehrenzeichen ohnehin schon ungewöhnlich. Auch in Hamburg erfolgte die Stiftung durch die "Regierung" (Senat), nicht durch das "Parlament" (Bürgerschaft). Unter Beschluss ist sicherlich dort eine Entscheidung zu sehen. Und solch eine Entscheidung fiel auch der Innenminister als er die "Orden" beschaffen ließ und anschließend verlieh. Zu 10. Diverse anonymisierte Urkunden finden sich auch im Internet. -- 194.25.108.80 15:39, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Ich kenne jetzt deine Hinweise im Artikel G8 nicht, aber Wikipedia muss neutral und sachlich schreiben. Naürlich kann man den persönlichen Groll der Betroffenen nachvollziehen, aber das dürfen wir so nicht in den Artikel schreiben. Ich überlege aber, ob man vielleicht unter dem Unterpunkt "Sonstiges" die etwas undurchsichtige "Verleihungspraxis" zumindest anführen sollte. Ich schlage erstmal vor:
  1. du änderst den Artikel um deine Argumente (Ordensband) erstmal ab.
  2. was die Trageberechtigung angeht, welche Stellungsnahme gibt das Innenministerium dazu ab? Die bisherige Tragepraxis in der BRD für Orden lautet doch so: Bundesauszeichnungen (höchster vorn) ansonsten nach Verleihungsdatum, Bundeswehrauszeichnungen, Landesauszeichnungen, sonstige Bandorden z.B. Blutspendeabzeichen usw.. Folgt man deiner Auffassung eines Realaktes (vgl. auch Verwaltungsakt) hat M-V eine Dankmedaille geschaffen die zum Tragen bestimmt ist. Da sie zum tragen an einem Ordensband bestimmt ist, ist sie als Landesauszeichnung anzusehen, allerdings "ohne große Wertigkeit" wie z.B. die Rettungsmedaille von M-V. Schaue ich mir die Bänderorden von M-V an, ergibt sichfür mich folgende Reihenfolge an der Ordensschnalle:

Wäre es dir möglich, ein Bild dieser Medaille zu beschaffen und hier hochzuladen, das wäre auch besser, als die jetzige Grafik. --PimboliDD 16:10, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

§ 12 (1) Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen sieht vor, dass "weitere deutsche Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung" an neunter Stelle einzureihen sind. Ich verstehe das unter dem Aspekt des Föderalismus so, dass Verdienstorden der Länder den gleichen Stellenwert einnehmen, wie die des Bundes und innerhalb dieser Nr. 1 des § 12 (1) Wertigkeit und Verleihungszeitpunkt die Reihenfolge angeben. Als Rettungsmedaillen nach Nr. 2 des § 12 (1) können ohnehin nur die Länderauszeichnungen, ggf. auch die der DGzRS, ehemaliger deutscher Staaten gemeint sein, mir ist keine Bundes-Rettungsmedaille bekannt ist. Sofern es sich bei der Einsatzmedaille G8-Gipfel nicht um ein Orden- und Ehrenzeichen des Landes MV handelt, ließe es sich ggf. staatlich genehmigen, sodass es unter Nr. 10 fällt.
Von Verleihungspraxis, -form und -zahl würde ich davon ausgehen, dass die Brandschutzehrenzeichen gegenüber der G8-Medaille höherrangig sind. Dennoch sieht das deutsche Ordensrecht eine Reihenfolge nach Verleihungszeitpunkt vor. Übrigens handelt es sich bei den Bundeswehrauszeichnungen ebenfalls um Auszeichnungen des Bundes, die unter Nr. 9 des § 12 (1) fallen. Etwaige Ausführungsbestimmungen könnten das jedoch konkretisieren.
Apropos, eine Durchführungsverordnung ist auch wenn eine Stiftung von Orden oder Ehrenzeichen, vorliegt nicht zwingend erforderlich, schließlich könnte die Stiftung genug hergeben.
Der juristische Begriff des Verwaltungsakt ist vorliegend sicherlich nicht enschlägig, einerseits lässt sich die Angelegenheit nicht unter Verwaltungsakt subsumieren und andererseits handelt es sich bei dem formellen Stiftungsakt ebenfalls um keinen "Verwaltungsakt" im rechtlichen Sinne.
Das Blutspenderabzeichen ist zwar als Bandschnalle erhältlich, aber kein "Bandorden" sondern nur eine "Steckauszeichnung", die m. E. nicht unter das Ordensrecht fällt. Gleiches trifft auch auf Schieß- und Wanderauszeichnungen (Außer natürlich der Nimwegen-Marsch).

-- 95.119.170.48 18:30, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Danke für deine ausführliche Begründung. Ja, dass das Brandschutz-Ehrenzeichen von M-V höherrangig ist, dürfte klar sein. Bundeswehrehrenzeichen sind zwar, wie du richtig sagst, bundeseigene Auszeichnungen, sind aber nach den Bundesauszeichnungen wie der Bundesverdienstmedaille (als unterste Stufe dieser Auszeichnung) zu tragen. Wenn ich mit den Verwaltungsakt in seinen juristischen Tatbestandsmerkmalen ansehe, so ist das m.E. doch eine positive Prüfung. Aufhängen würde ich mich allerdings an dem Tatbestandsmerkmal "Maßnahme"... Hoheitlich? (+), Maßnahme (~) Öffentl. Recht (+) Behörde (+) Regelung (+), Einzelfall (+) Außenwirkung (+) i.S.d. § 35 VwVfG. Ein sicherlich Interessantes Thema... ;O) --PimboliDD 18:45, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Die Stiftung wurde eingangs als tatsächlicher Akt (Realakt) angesehen. Dies wurde später mit dem Verwaltungsakt gleichgesetzt, wäre aber nicht richtig. Die Verleihung wäre jedoch wieder ein Verwaltungsakt, vorausgesetzt man folgt der Auffassung, es handele sich um eine hoheitliche Maßnahme des Öffentlichen Rechts. Gerade der letzte Punkt scheint ja Seitens des Innenministeriums nicht gesehen zu werden...
Beim Versuch eine Anordnung aus der Rangordnung herzustellen sollte man sich in Erinnerung rufen, dass man neben der stets fortzuschreibenden Rangordnung jedes einzelnen Ordens und Ehrenzeichens, wie es noch im Dritten Reich und sogar in der DDR üblich war, eine gewisse Vereinfachung, auch Verwaltungsvereinfachung mit dem Ordensgesetz erreicht hat. Mir fiele es schwer, anhand der Rechtslage (unberücksichtigt Zentraler Dienstvorschriften der Bundeswehr) klar nachzuweisen, in welcher Reihenfolge z. B. das Deutsche Sportabzeichen (nach § 3 (2) i. V. m. (1) und Anerkennung), die G8-Medaille, das Brandschutzehrenzeichen eines Landes, und eine Bundesverdienstmedaille anzuordnen wären. Jeder ließe da eine Subjektivität in die Wertung einfließen. Aber zeitlich lassen sie sich leicht sortieren - die gerade genannten sind doch alles Ehrenzeichen nach Nr. 9 des § 12 (1), oder? Zu den Einsatzmedaillen der Bundeswehr muss ich mich wohl korrigieren: diese, die Ehrenzeichen der Bundeswehr und die Einsatzmedaille Fluthilfe 2002 wären wohl nach Nr. 10 zu behandeln (da nur durch Bundespräsidenten genehmigt) und somit erst im Anschluss einzusortieren, oder?-- 95.119.170.48 00:14, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Hier ein Beispiel zum "Verfahren" und der angewendeten Verleihungspraxis: http://www.thw-krefeld.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=47-- 95.119.166.153 01:53, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ungeachtet der schwierigen juristischen Auffassung und Behandlung dieser Medaille, fasst der Artikel in seiner jetzigen Form die Problematik recht gut auf. Entgültige Klärung über den rechtlichen Status der Medaille kann jedoch nur das Innenministerium von M-V klären. Für Wikipediazwecke scheint mir der Artikel jedoch so in Ordnung.--PimboliDD 11:31, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Die groß angelegte Verleihungszeremonie fand am Samstag, 13. Oktober statt, 'schuldigung. Habe den Artikel entsprechend geändert. Ich befürchte, dass das Innenministerium aus Bequemlichkeit oder gelassener Zurückhaltung dabei bleiben wird, dass das alles nicht so formell war, denn viele halten es für formell und hinterfragen es nicht, sodass es eigentlich keinen Klärungsbedarf gibt. Andererseits wird man die ministeriale Sichtweise nicht allzulaut verkünden, da sonst zu befürchten steht, dass sich die geehrten ziemlich betrogen fühlen, müssten sie doch dann ihr Abzeichen wieder von der Uniform nehmen. Leider ist nur vor Wahlen mit befriedigenden Lösungen von Ministern zu rechnen... und selbst dann müsste man noch die Medien entsprechend bedienen...-- 194.25.108.80 12:40, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Die amtliche Darstellung der Medaille gefällt mir und sollte auch bei später vielleicht hinzugefügtem Foto des Originals im Artikel bleiben, jedoch ist die Bandschnalle zu breit dargestellt. Deren Band ist real schmaler als das der Bandschluppe. Zur Vermeidung von Missbrauch sollte auch die Grafik der Urkunde in dieser Qualität bleiben, wenn es nicht sogar besser wäre, sie zu löschen. -- 194.25.108.80 12:58, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten


"Unter dem Eindruck der gewalttätigen Ausschreitungen im Rostocker Stadthafen, bei denen Angehörige der Feuerwehren sowie Rettungsdienste massiv angegriffen worden sind" Nun, als friedlicher Teilnehmer der Demonstration auf "der anderen Seite" würde ich diese unreflektierte Darstellung immerhin hinterfragen; in den Tagen nach den Ausschreitungen wurden diesselben medial überbewertet und aufgebauscht. Als friedlicher Teilnehmer war ich sicher nicht an allen Orten, an denen Gewalt gegen Einsatzkräfte ausging, daß aber Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdienste "massiv angegriffen" worden wären, dafür kann ich keine Belege finden. Selbst habe ich erlebt, wie einzelne Menschen Steine u.ä. in Richtung eines Feuerwehrautos warfen, habe jedoch auch erlebt, wie diese sofort von anderen Demonstrationsteilnehmern "rundgemacht" worden sind. Auch in der Presse konnte ich anschließend trotz intensiver Lektüre der Berichterstattung sowie der Polizeipressemeldungen (!) keine Belege für "massive Angriffe" auf Zivilschutzpersonal finden. Wohl aber erwiesen sich etliche Vorwürfe als Zeitungsenten, so etwa die Darstellung, Demonstranten hätten mit "Rasierklingen gespicktes" Obst geworfen bzw mit "Säure" gespritzt. Die zuerst verbreitete Zahl von "30 schwerverletzten Beamten" erwies sich als Fehlinterpretation einer Polizeipressemeldung, in welcher die Rede war von "25 Beamten, die so schwer verletzt waren, daß sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden mußten" (Achtung! Ist nicht dasselbe. Die klassische Definition von "schwerverletzt" ist, daß eine stationäre Aufnahme über Nacht vonnöten war; dies war lediglich bei zwei Beamten gegeben (soweit ich mich erinnere, ein Messer im Oberschenkel und ein gebrochener Arm).

Sollten tatsächlich Zivilschutzkräfte geschädigt worden sein, so gilt diesen mein Mitgefühl. Dasselbe kann ich nicht für verletzte Polizeibeamte empfinden. Im Nachhinein ist es schwer, zu sagen, wann die Eskalationen begannen, allerdings habe ich selbst erlebt, daß die Polizei ihr bestmöglichstes tat, auch Demonstrationsteilnehmer mit friedlichen Vorsätzen anzustacheln (z.B. Tränengas mit WaWes flächig über den friedlichen Demoteil zu sprühen bzw. in denselben wiederholt mit "Greiftrupps" reinzurockern, um potentiell Verdächtige rauszuholen, dabei ohne Rücksicht auf Zivilpersonen. Eine Frau wurde an den Haaren zur Seite gerissen, weil sie den Einsatzkräften im Weg stand, dies schien auch die übliche Methode der Greiftrupps, sich Durchkommen zu verschaffen. Es ist wohl eher der Besonnenheit des Gros der Teilnehmer geschuldet, daß es nicht zu noch massiveren Ausschreitungen kam. Es fällt mir schwer, Vorwürfe gegen einzelne Beamte auszusprechen, da unter diesen sicherlich viele waren, die sich im angemessenen Rahmen verhielten (wenn jmd zu Boden gerissen wird, der Steine schmeißt, kann ich das durchaus als angemessen betrachten, nicht wenn dies eine offensichtlich unbeteiligte Frau ist); wohl aber schien der Einsatzleitung sowohl das Wohl der Teilnehmer als auch der Beamten ein nachrangiges Interesse zu sein. (nicht signierter Beitrag von 84.172.9.45 (Diskussion | Beiträge) 11:35, 7. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Es sollte vielleicht mal darüber nachgedacht werden, diese "Ausschreitungen" aufzuarbeiten und ggf. in einem Artikel zu veröffentlichen. Vielleicht auch unter dem Hauptartikel G8-Gipfel in Heiligendamm 2007. --PimboliDD 11:46, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
In dem Artikel ist vom (möglichen) Eindruck des Innenministers die Rede, warum hätte er sonst eine Medaille "stiften" sollen?... Ansonsten erinnere ich mich noch an die Fernsehbilder, in denen Scheiben eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr kaputt geworfen worden sind und es wurde weiter geworfen: "Zum Glück" stand die Polizistin in einem völlig demolierten Polizeifahrzeug dermaßen unter Schock, dass sie in Notwehr nicht von ihrer Schusswaffe Gebrauch gemacht hat. Übrigens wurde nach meinem Kenntnisstand in Rostock weder TränenGAS verwendet, noch "Reizstoff" dem Wasser beigemengt. Vielleicht waren es aber einzelne Demonstrationsteilnehmer, die mit CS-Sprays aus der Hosentasche auch die Stimmung gereizt haben (selbst kommen sie mit angefeuchteten Tüchern und Schwimmbrille zur Demonstration). Auch aus meiner Sicht trauriges Ergebnis waren die mit den Ausschreitungen begründeten, leider erst im Nachhinein für rechtswidrig erklärten, Versammlungsverbote bzw. -auflagen. Chaoten gelingt es leider stets, ordentlich Demonstranten mit "friedlichen Vorsätzen" als Schutz zu missbrauchen, jedoch werden die rechtswidrigen Aktionen der Chaoten regelmäßig von anderen Demonstranten geduldet und sich schnell gegen die "Staatsmacht" solidarisiert.
Ggf. könnte man "bei denen Angehörige der Feuerwehren sowie Rettungsdienste massiv angegriffen worden sind" löschen, dass es gewalttätige Ausschreitungen gab, lässt sich wohl nicht verleugnen, wobei die Position des Innenministers wohl klar bleibt. Oder man leitet den Absatz damit ein ein, dass die Veranlassung der größte Einsatz von BOS in MV war. (nicht signierter Beitrag von 95.119.173.133 (Diskussion | Beiträge) 14:36, 9. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten


Sollte es sich bei der Medaille weder um eine staatliche Auszeichnung noch um ein offizielles Ehrenzeichen des Landes Mecklenburg-Vorpommern handeln, dann dürfte es weder von Angehörigen der Bundes- oder Feuerwehr an der Uniform getragen werden. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum ordensrechtliche Auskünfte zu dem "Abzeichen" nicht vom dafür zustängen Bereich im Innenministerium gegeben werden, sondern vom für Brand- und Katastrophenschutz zuständigem Referat. Wenn der Innenminister seinen Dank weder als staatliche Auszeichnung noch als offizielles Ehrenzeichen aussprechen wollte, warum hat er das sonst in der gewählten Form getan? Dann hätte die ganze Zeremonie nicht erfolgen müssen. Auch die "Anstecker" hätten dann preiswerter ausfallen können. Die Aussage des Innenministeriums entwertet m. E. die Geehrten.-- 194.25.108.80 10:35, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Probleme mit der Datenbank

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Zurückgesetzt habe ich diesen Eintrag. Hinterher sah es dann anders aus - seltsam. Glückauf! Markscheider Disk 11:33, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten