Diskussion:Deilingen

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Habe die potentielle URV von IP 84.158.213.209 rückgängig gemacht. Falls die 1:1-Kopie des Textes von http://www.deilingen.de/TabelleRoh/Geschichteseite.htm rechtens war, bitte Beleg angeben und neu einstellen. Zottie 21:59, 22. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

In Anbetracht dessen, dass die Schulen im Artikeltext erwähnt sind, halte ich einen Weblink dorthin für sinnvoll. Spam kann das wohl schwerlich sein. --Wangen 16:07, 29. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Eingemeindung Delkhofen[Quelltext bearbeiten]

Das ist ja schlimm: die Deilinger können nicht einmal aus ihrem eigenen Heimatbuch richtig abschreiben. Jedenfalls steht auf www.deilingen.de ebenso falsch ehemalige Gemeinde wie lange Zeit unbemerkt im WP-Artikel. Die Fakten:

  • Delkhofen gehörte, seit es mit urkundlicher Erwähnung 1253 ins Licht der Geschichte trat, immer zu Deilingen.
  • Die beiden Orte besaßen sogar eine gemeinsame Markung, was bei der Landesvermessung (um 1840) entsprechenden Niederschlag in Grundbuch und Liegenschaftskataster fand.
  • Das württembergische Gesetz, betreffend die Verhältnisse der zusammengesetzten Gemeinden vom 1. September 1853 schuf die Rechtsgrundlage für eine gewisse Autonomie von Teilgemeinden, die über eigene Markung und/oder eigenes Vermögen verfügen konnten. Dieses Konstrukt, das es übrigens auch im Großherzogtum Baden gab, wurde auch später im Freien Volksstaat beibehalten. So enthält die letzte demokratische Gemeindeordnung vom 19. März 1930 in Abschnitt 13 die Bestimmungen über zusammengesetzte Gemeinden.
  • Deilingen wurde mit Vertrag vom 4. Juli 1860 zur zusammengesetzten Gemeinde, bestehend aus den beiden Teilgemeinden Deilingen und Delkhofen. Die Markung wurde etwa im Verhältnis 3:2 aufgeteilt.
  • 1933 wurden die demokratisch gewählten Gemeinderäte entmachtet und die von ihnen beschlossenen Satzungen (Ortsstatuten) de facto außer Kraft gesetzt, wenn nicht sogar explizit aufgehoben. Am Beispiel Abstatt mit Teilgemeinde Happenbach ist dies hier im Detail nachzulesen. In der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 kommt der Begriff der zusammengesetzten Gemeinde nicht mehr vor. Damit wurde Deilingen zwangsweise in eine „Einheitsgemeinde“ umgewandelt. Die eigene Delkhofer Markung blieb bestehen.

Ich habe es im Artikel korrigiert. Vielleicht findet jemand eine elegantere Formulierung? -- Franzpaul 14:37, 11. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]