Diskussion:Demokratische Bewegung (Schweiz)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Minnou in Abschnitt Direkte Demokratie
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Einleitungssatz überarbeitungsbedürftig[Quelltext bearbeiten]

Hallo

Als ich den Einleitungssatz schrieb, wollte ich Demokratische Bewegung bewusst als Phase darstellen. Ursprüngliche Version: "Als Demokratische Bewegung wird eine Epoche oder Phase in der Schweizer Geschichte bezeichnet, in der [...]".

Die korrigierte/aktuelle Version warf folgende zwei Fragen auf (wobei mir erstere schon vorher "bekannt" war):

1. Frage: Wie soll man Demokratische Bewegung verstehen? Ich hörte schon von Varianten wie: Demokratische Bewegung ist eine Epoche; Demokratische Bewegung waren revisionistische Kräfte; oder: ob man das als Epoche oder nicht definiert, sei Ansichtssache.

Ich erhoffe mir hier diesbezüglich eine intensivere Diskussion als in Portal:Geschichte.

2. Der jetzige Einleitungssatz ist nicht sehr glücklich formuliert. Da steht schlicht: "Als Demokratische Bewegung werden in der Schweizer Geschichte in der Phase ab 1860 [...]". -> Was für eine Phase?

Grüsse; -- Minnou 21:36, 20. Nov. 2009 (CET)Beantworten


Eine Bewegung als Epoche zu verstehen, finde ich reichlich seltsam. Eine Bewegung besteht aus Personen/Gruppen/Unternehmen, die zur gleichen Zeit gleiche Ziele verfolgen. Es waren aber nicht alle Personen jener Zeit Teil der demokratischen Bewegung, es gab auch Kräfte, die dagegen waren. Wenn es eine Epoche wäre, müsste man sie ja "demokratische Epoche" nennen. — Lirum Larum ıoı 09:57, 21. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nicht zwingend! Siehe erstes Beispiel in Ära: Die Entdeckung Amerikas. Und generell ist es doch so, dass ein Name nicht unbedingt etwas objektives über das Genannte wiedergeben muss.

Also ich will nicht auf der Epochen-Definition beharren, nach {{{Autor}}}: Demokratische Bewegung (Schweiz). In: Historisches Lexikon der Schweiz. wird Demokratische Bewegung auch als "Kräfte" bezeichnet.

Wie stehst du zu Punkt 2? -- Minnou 17:30, 21. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Direkte Demokratie[Quelltext bearbeiten]

Stimmt die nachfolgende Behauptung wirklich? "Die Bundesverfassung als auch mehrere Kantonsverfassungen gaben dem Volk das Recht, über Initiativen eine Revision der Verfassung in die Wege zu leiten und darüber abstimmen zu lassen." Ist die Verfassungsinitiative auf Bundesebene nicht erst 1891 eingeführt worden? --mbb 20:45, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Du musst unterscheiden zwischen Total- und Teilrevision (sie z.B. hier Volksinitiative (Schweiz)). Der Artikel ist in dieser Sicht eventuell überarbeitungsbedürftig bzw. entsprechender Abschnitt dürfte präzisiert werden und Quellen wären auch angebracht. Ich bin nun aber für eine Woche weg vom Bildschirm. Grüsse --Minnou GvgAa 22:21, 23. Jan. 2010 (CET)Beantworten