Diskussion:Derecho Indiano

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von H-stt in Abschnitt Mit Kolonialrecht zusammenführen
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Was sollte denn jetzt diese Weiterleitung? Könnte das vielleicht mal jemand erklären? Bevor so etwas gemacht wird könnte man ja auf der Diskussionsseite eine evtl. Weiterleitung vorschlagen/ankündigen, da das ja praktisch einer Löschung des alten Textes gleichkommt. --Triggerhappy 11:48, 17. Jun 2006 (CEST)

Sorry! Habe ich nachgeholt (deinen Eintrag hier habe ich erst jetzt gesehen). Hast Recht, macht man so nicht, weshalb ich eben dann die Erklärung gepostet habe. --Wernazuma 21:59, 17. Jun 2006 (CEST)
Schon in ordnung (habe mich auch dort schon bedankt ;)). Habe nur etwas allergisch reagiert, da ich den Artikel seinerzeit mit mäßigen Übersetzungskünsten vor der Löschung bewahrt hatte. Gruß --Triggerhappy 22:33, 17. Jun 2006 (CEST)

Mit Kolonialrecht zusammenführen[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Wernazuma und alle !

Ich versuche gerade die Interwiki-links rund ums kolonialrecht zu verbessern. Dafür möchte ich das spanische Artikel Derecho Indiano mit dem deutschen Artikel Kolonialrecht verlinken. Dafür müsste ich aber zuerst die hierige Seite mit dem Artikel Kolonialrecht zusammenführen. Was meint ihr dazu ? Grüsse --Vache-crapaud (Diskussion) 23:16, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Warum das denn? Ein eigenständiger Artikel zum spezifischen spanischen Kolonialrecht in Neuspanien ist ausgesprochen sinnvoll und deckt genau dieses Thema ab. Der allgemeine Artikel hat die globale Perspektive und einen kurzen Abschnitt speziell zum deutschen Recht. Lieber wäre es mir, wenn auch das deutsche Recht einen eigenen Artikel bekäme (und dazu ausgebaut würde). der spanischsprachige Artikel beschäftigt sich nur mit dem spanischen Kolonialrecht und ist daher völlig zurecht nur mit diesem Artikel hier verbunden. Eine Verbindung mit einem global angelegten Artikel hielte ich für falsch. Grüße --h-stt !? 23:21, 28. Nov. 2023 (CET)Beantworten
@H-stt danke für deine Antwort! es stimmt wohl, dass wir ideell ein Artikel für den Recht jedes Kolonialreiches haben könnten. Leider ist es im ganzen Interwiki so, dass das Thema ziemlich wenig behandelt wird. Zum Beispiel kann man im hierigen Artikel sehen, dass es keine Quellen gibt seit den Jahren 2000s. Deshalb wollte ich ein einziges Artikel über Kolonialrecht schaffen, das sich gut mit den anderen Sprachen vernetzen liess, und wo die Quellen zentralisiert würden. Aber ich verstehe deine Ansicht. --Vache-crapaud (Diskussion) 09:44, 29. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Naja, ich habe mir auch den französischen Artikel angeschaut, der versucht alle Rechtsordnungen zu umfassen, schweigt aber zu Spanien. Deshalb finde ich es sinnvoll, diesen Artikel hier und den in der spanischen WP miteinander zu verbinden und die anderen auch. Grüße --h-stt !? 19:08, 29. Nov. 2023 (CET)Beantworten
@H-stt also eigentlich sollen Sie im französischen Artikel den Teil "Dans l'Empire espagnol" verpasst haben, das über derecho indiano spricht. Aber es wird wahrscheinlich nicht Ihre Meinung ändern. --Vache-crapaud (Diskussion) 19:54, 29. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Oups, danke. Den Abschnitt hatte ich tatsächlich übersehen. Aber es stimmt, das ändert nichts an meiner Grundhaltung, die übrigens auch von der WP:Redaktion Recht zur Grundlage aller juristischen Artikel mit internationalem Aspekt gemacht wurde. Grüße --h-stt !? 21:00, 30. Nov. 2023 (CET)Beantworten