Diskussion:Deutsches Rechtswörterbuch

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Freigut in Abschnitt Literaturliste
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Literaturliste[Quelltext bearbeiten]

Literaturangaben sollten sich in der Wikipedia (wie auch in anderen Nachschlagewerken) auf die wichtigeren Veröffentlichungen fokussieren, siehe Wikipedia:Literatur. Es ist nicht das Ziel, hier eine vollständige Liste der Sekundärliteratur zu bringen. Kann hier einmal jemand ausmisten, der/die sich auskennt? Sonst streiche ich dereinst einfach alle kürzeren Publikationen. Gruss, --Freigut (Diskussion) 08:54, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten