Diskussion:Dienstherr

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Holger1974 in Abschnitt Dienstherrenbefugnisse Bahn?
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Beamte, ob Landes- oder Bundesbeamte, sind einfach Beamte. Die Bezeichnung als "unmittelbare Beamte" macht keinen Sinn. --Raubfisch 19:37, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Macht doch Sinn, da nur der Bund und die Länder "von sich aus" Beamte haben können. Den sonstigen "dienstherrnfähigen" Stellen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) wird dies erst durch Rechtsnorm zugestanden. Daher sind Beamte bei Bund und Ländern "unmittelbar", bei den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. auch den Gemeinden) "mittelbar". --cvn65 22:05, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nun ja, das mag sein, aber dennoch erstaunt mich diese Begrifflichkeit. Ich habe den Begriff "mittelbarer Beamter" oder "unmittelbarere Beamter" jedenfalls noch nie gehört. Nun ist die Tatsache, daß ich etwas noch nicht gehört habe, sicher noch kein Beleg dafür, daß es diesen Begriff nicht gäbe oder daß er nicht relevant sei. Daher habe ich als kleinen Test mal "Google" aufgerufen.
Bei der Suche nach dem Begriff "unmittelbarer Beamter" in den Seiten aus Deutschland gab es einen Treffer. Bei "unmittelbare Beamte" gab es immerhin schon 8 Treffer. Zum Vergleich und zur Bewertung der Relevanz rief ich dann "Bundesbeamte" auf: 70.500 Treffer; "Bundesbeamten" ergab dagegen nur 52.800 Treffer. "Landesbeamte" ergab 46.900 Treffer; "Gemeindebeamte": 14.200 Treffer; "Kirchenbeamten": 11.000 Treffer und "Forstbeamter" immerhin noch 9.810 Treffer (jeweils Seiten aus Deutschland).
Im letzten Test rief ich nun "mittelbare Beamte" auf und erhielt 23 Treffer (bei "mittelbarer Beamter" hatte ich drei Treffer).
Der erste dieser 23 Treffer war das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" von 1933, dann folgte als nächstes Dokument die "Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz (1935)".
Du magst aus diesem Test die Schlüsse ziehen, die Dir angemessen erscheinen mögen.
Ich komme damit zumindest zu dem Ergebnis, daß diese begriffliche Unterscheidung in der Praxis keine Rolle spielt und damit meiner Auffassung nach irrelevant ist. --Raubfisch 22:11, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Ich kann mich dem NICHT anschliessen! Nur weil ein Begriff im sprachlichen Alltag nicht vollständig sprachlich ausdifferenziert wird, ist das kein Grund, in einem Lexikon auf wesentliche Unterscheidungsmerkmale zu verzichten.

Das Problem der geringen Trefferzahl in Google mag in der unsauberen Terminologie liegen. Es geht nämlich nicht um mittelbare oder unmíttelbare allgemein Beamte, sondern um mittelbare oder unmittelbare BUNDESbeamte. Diese Unterscheidung ist relevant! Auf Bundesebene gibt es Bundesbeamte, die unmittelbar beim Bund beschäftigt sind und solche, die bei Körperschaften des Bundes (beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit) bechäftigt sind und zwar Bundesbeamte sind, aber als Dienstherrn ihre Körperschaft haben und nicht den Bund. Der Dienstherr von mittelbaren Bundesbeamten ist also nicht der Bund. Insofern ist die Unterscheidung schon von Relevanz.--Jula 20:08, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir bekannt ist, haben die sog. gesetzlichen Krankenkassen das Beamtentun in ihren Reihen schon vor vielen Jahren (wohl schon vor der deutschen Einheit) abgeschafft. Ich hatte hierzu auch mal eine Info aus einem entsprechenden Amtsblatt, leider weiß ich nicht mehr woher. Falls dem nicht so ist, bitte Quellennachweis einfügen. Ebenso sollte die Aussage im Artikel geprüft werden, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wären dienstherrenfähig. In den entsprechenden Satzungen der Landesrundfunkanstalten und den Geschäftsberichten (Rubrik "Personal") habe ich hierzu nichts gefunden. Bei der Sozialversicherung selbst dürften nur noch bei der Rentenversicherung und den BGs Beamte neu eingestellt werden, bei der Bundesagentur läuft es aus, 2002 wurde infolge der Reformen beschlossen, künftige Einstellungen nicht mehr ins Beamtenverhältnis zu übernehmen (die Vorstände der BA z.B. sind kraft ihres Postens keine Beamten mehr. Grüße, --ElmerF. (Diskussion) 13:28, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Dienstherrenbefugnisse Bahn?[Quelltext bearbeiten]

Was wurde bei der Privatisierung von Bundes- und Reichsbahn mit den Dienstherrenbefugnissen gemacht? wurden die an den Rechtsnachfolger Deutsche Bahn AG übertragen oder wer ist nun Dienstherr über die verbliebenen Beamten der einstigen Bundesbahn? soweit mir bekannt, hatte die Deutsche Reichsbahn (DDR) in den letzten Jahren vor der Privatisierung ohnehin keine Beamten mehr beschäftigt. --H.A. (Diskussion) 09:25, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten