Diskussion:Diisocyanate

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Neue Bestimmung im Bauwesen

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Mit dem Inkraftreten der Verordnung (EU) 2020/1149 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 kommen

neue Pflichten auf Verwender und Lieferanten von Diisozyanaten zu, wenn sie diese als Stoffe oder Bestandteile in anderen

Stoffen oder Gemischen in Konzentrationen ab 0,1 Gew.-% verwenden oder in Verkehr bringen möchten.


Ab dem 24. August 2023 dürfen Stoffe und Gemische, die Diisozyanate enthalten industriell oder gewerblich nur noch

verwendet werden, wenn die Summe aller Diisozyanate unterhalb von 0,1 Gew-% liegt, oder der Anwender den Nachweis einer

Schulung zum sicheren Umgang mit Diisozyanaten nachweisen kann.

Das erfolgreiche Absolvieren der Schulung muss vom Arbeitgeber bzw. vom Selbstständigen dokumentiert werden. --185.111.169.115 16:14, 23. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Lizenzhinweis

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Maximum 2520 (Diskussion) 22:42, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten