Diskussion:Diisocyanate
Neue Bestimmung im Bauwesen
[Quelltext bearbeiten]Mit dem Inkraftreten der Verordnung (EU) 2020/1149 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 kommen
neue Pflichten auf Verwender und Lieferanten von Diisozyanaten zu, wenn sie diese als Stoffe oder Bestandteile in anderen
Stoffen oder Gemischen in Konzentrationen ab 0,1 Gew.-% verwenden oder in Verkehr bringen möchten.
Ab dem 24. August 2023 dürfen Stoffe und Gemische, die Diisozyanate enthalten industriell oder gewerblich nur noch
verwendet werden, wenn die Summe aller Diisozyanate unterhalb von 0,1 Gew-% liegt, oder der Anwender den Nachweis einer
Schulung zum sicheren Umgang mit Diisozyanaten nachweisen kann.
Das erfolgreiche Absolvieren der Schulung muss vom Arbeitgeber bzw. vom Selbstständigen dokumentiert werden. --185.111.169.115 16:14, 23. Jan. 2023 (CET)
Lizenzhinweis
[Quelltext bearbeiten]Die Artikel Diisocyanate und Polyisocyanate haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Polyisocyanate einige Textpassagen übernommen und in Diisocyanate eingefügt.
- Hier findet sich der Artikel Polyisocyanate zum Zeitpunkt der Übernahme
- Hier findet sich die zusammengefasste Versionsgeschichte des Artikels Polyisocyanate.
Maximum 2520 (Diskussion) 22:42, 21. Jun. 2024 (CEST)