Diskussion:Dreiklassenwahlrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Da es mehr Reiche als Arme gab..." wie heißt dieses paradiesische land?

Scherz, oder?

Das Dreiklassenwahlrecht scheint es wirklich zu geben. --Nieswurz 12:25, 9. Jun 2003 (CEST)

  • Ja gibt es, gab es z.B. in Preussen. Ist aber schlecht beschrieben, wg. Klassensprecher denkt man gleich an Schule, wo es nun nicht hingehört.

Ich war mal so frei und hab es erweitert. --Tren 13:40, 9. Jun 2003 (CEST)


Gehört der Punkt "keine geheime Wahl" zum Dreiklasenwahlrecht?
Genauso mit der "indirekten Wahl", dem Wahlalter 24 und daß nur Männer (!) wählen durften, das sind doch nur Details eines speziellen Wahlsystems aber nicht allgemein Dreiklassenwahlrecht (ohne alle Wahlgesetze der erwähnten Wahlen vor mir liegen zu haben). -- BB 22:03 10. Jun 2003

Ich denke schon, da zumindest bei dieser Wahl so verfahren wurde und ich denke, dass sollte man mit erwähnen. Das komplette Wahlsystem jener Zeit kenn ich nicht. Es kann ja ein Link zu Wahlsystem rein, aber die beiden Artikel würden sich derzeit nur unwesentlich tangieren, da Wahlsystem keine historische Auflistung o.ä. enthält.--Tren
Galt das alles so bei den Landtagswahlen in Preußen, Braunschweig, Waldeck und Sachsen und den Kommunalwahlen mit Dreiklassenwahlrecht?
Ich denke schon. Nur bei den Kommunalwahlen bin ich mir nicht sicher, ob die denn auch indirekt war. Ich versuch mich mal diesbezüglich schlau zu machen.--Tren 00:47, 12. Jun 2003 (CEST)
Soweit ich weiß ist der Begriff Dreiklassenwahlrecht wirklich konkret mit diesen preußischen System verknüpft, nicht mit einer abstrakten Definition. Angaben über die Modalitäten der Wahl sind also angebracht.--mot 17:23, 27. Jun 2006 (CEST)

Skurrile Anekdote[Quelltext bearbeiten]

Das von Bülow Beispiel ist durchaus charakterisierend. Die Dreiteilung bezog sich nur auf die unmittelbare Nachbarschaft. Und ein gutes Einkommen in der Stadt reichte nicht für eine höhere Klasse, und ein schlechtere Einkommen auf dem Land hätte für die erste Klasse gereicht. --Braunbaer 12:38, 17. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Könnte man das mal etwas konkreter machen (dafür gibt es doch bestimmt irgendwo verlässliche Quellen). Welches ist die zugrundeliegende Gesamtmenge? Ich habe mir das so vorgestellt, dass bei (Hausnummer:) 30 Mrd. Gesamtsteueraufnahmen für Preußen, jeweils diejenigen, die die höchsten Steuern zahlen, zusammengezählt werden bis 10Mrd. zusammen sind, dann die mittleren bis zu den nächsten 10Mrd und die Übrigen sind in der dritten Klasse, oder? Das erfordert natürlich eine gute statistische Erfassung aller Steuerzahler. Wenn ja, passt das aber nicht mit Braunbaers Anmerkung zusammen, nach der nur die unmittelbare Nachbarschaft zählt. Es wäre doch vermutlich auch politisch nicht gewollt gewesen, dass der weniger Arme in einer armen Gegend gleichwertig wählt wie ein Superreicher in einer reichen Gegend. Die Grundphilosophie war doch eher, "wer die Musik bezahlt, soll auch bestimmen dürfen, was gespielt wird". --Rat 15:07, 17. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Die Klasseneinteilung bezog sich auf die einzelnen Wahlbezirke, in denen die Wahlmänner gewählt wurden, oder auf einzelne Gemeinden, falls Wahlbezirke mehrere Gemeinden umfassen. War ja auch ein riesiger Aufwand. Steueraufkommen aller Wahlberechtigten im Wahlbezirk der Größe nach ordnen und dann in drei gleiche Klassen einteilen (Steuergeheimnis siehe Wahlgeheimnis). Reichsweit wäre das kaum zu schaffen gewesen. --Braunbaer 23:02, 4. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Es wäre angebracht, die Sache mit Krupp in Essen nachzuprüfen: Auf dieser Seite wird behauptet, er habe in Essen allein die Wahlmänner der 1. Klasse bestimmt, auf einer andern Seite von Wikipedia wird aber angeführt, er habe allein in der 1. UND 2. Klasse abgestimmt, alle übrigen Personen in der 3. Klasse, somit hätte er die Wahlmänner von zwei Klassen allein bestimmt. Welches ist nun die richtige Version?

Das Wahlrecht begünstigte die konservativen Parteien auf eklatante Weise:[Quelltext bearbeiten]

Ach ... deswegen hatten die Liberalen im Grunde immer die Mehrheit ... achso ...

Wer hat denn diesen Schmarn darein geschrieben?

Aber auch nur im Reichstag, und auch nur bis 1878 (von 1881-1893 generell tatsächlich die Konservativen, und dann von 1893-1914 die SPD), denn für den galt eben nicht das preußische Drei-Klassen-Wahlrecht. Das galt für die Wahlen zum Preußischen Abgeordnetenhaus, wo von 1867-1914 durchgängig die Konservativen die mit Abstand größte Fraktion stellten, s. Preußisches Abgeordnetenhaus#Zusammensetzung. --46.93.158.170 02:17, 14. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

kommen in dem Artikel gar nicht vor. Dann sollte das hier wenigstens der Klarheit halber in der Einleitung stehen: 50% der Erwachsenen hatten aus Prinzip kein Wahlrecht, Ausländer und Staatenlose ebenfalls nicht, der Rest (45%) wurde in Klassen eingeteilt, die ein unterschiedliches aktives und passives Wahlrecht und Stimmgewicht hatten.... . --Goesseln (Diskussion) 22:43, 19. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Die vorgeschlagene Formulierung wäre nicht korrekt, wie dem Artikel zu entnehmen ist. Frauen kommen deshalb nicht vor, weil nur Männer wählen durften (was im Artikel steht), dies damals aber in Deutschland auch sonst der Fall war (sowohl bei Reichstagswahlen als auch in den anderen Bundesstaaten). Bis 1906 durften auch nirgendwo sonst in Europa Frauen wählen. Die meisten Staaten führten das Frauenwahlrecht erst nach dem 1. Weltkrieg oder später ein. Hier unterschied sich das Wahlrecht zum preuß. Abgeordnetenhaus überhaupt nicht vom damals Üblichen. Zum Thema Frauenwahlrecht gibt es einen eigenen Artikel. Ein Artikel über das Dreiklassenwahlrecht sollte natürlich vor allem das Spezielle des Dreiklassenwahlrechts darstellen und nicht das, was anderswo genauso war.--FfD (Diskussion) 18:58, 20. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Grundschule?[Quelltext bearbeiten]

oder wie verstehe ich zusammenhänge?

Zitat: "Das preußische Wahlrecht galt schon zu Zeiten des Kaiserreichs als besonders rückständig."

Es ist ein fortschrittliches Wahlrecht, kein anständiges Wahlrecht. (nicht signierter Beitrag von 82.113.99.239 (Diskussion) 11:58, 23. Sep. 2014 (CEST))[Beantworten]

Dreiklassenwahlrecht nicht nur in Preußen.[Quelltext bearbeiten]

Als Dreiklassenwahlrecht wird das Wahlrecht bei der Wahl des Abgeordnetenhauses im Königreich Preußen bezeichnet.

So heißt der erste Satz im Artikel, aber es gibt auch andere Dreiklassenwahlrechte, auch außerhalb Preußens.

Wann wurde das Drei-Klassen-Wahlrecht nun genau abgeschafft? Ich kannte es bisher so, daß das in einem der zahlreichen Erlasse des im November 1918 gegründeten paritätischen Rats der Volksbeauftragten gewesen wäre, zusammen mit dem Frauenwahlrecht, aber der DLF hat nun vor ein paar Tagen behauptet, daß das schon mit Ludendorffs Oktoberreformen passiert wäre, um mit dieser Argumentation zu: "beweisen", daß die Novemberrevolution angeblich völlig überflüssig gewesen wäre.

Aha...nun lese ich im Artikel Frauenwahlrecht in Europa, daß der entsprechende Erlaß des Rats der Volksbeauftragten vom 12. November 1918 datierte:

Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.

Rat der Volksbeauftragten: Aufruf an das deutsche Volk[1], am 12. November 1918
  1. Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk (dokumentarchiv.de)

Dann werde ich das gleich mal umseitig in den Artikel einpflegen. --46.93.158.170 01:55, 14. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Zum panegyrischen Zitat Richters[Quelltext bearbeiten]

Auch, wenn man mir vorwerfen mag, daß das heftigste TF wäre, aber Richter vergleicht in ihrem im Artikel angeführten Zitat zur so überaus panegyrischen Beurteilung des preußischen Drei-Klassen-Wahlrechts wirklich Äpfel mit Rosinen. Da sie von ver Verankerung des Wahlrechts für Schwarze in die Verfassung redet, das: "Tausende von Toten" gekostet haben soll, kann sie eben nicht von der Bürgerrechtsbewegung ab dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und den seitdem erfolgenden Lynchmorden bis weit nach 1945 reden, als das Wahlrecht für Schwarze längst verfassungsrechtlich verankert war, sondern dann kann sie nur den amerikanischen Bürgerkrieg von 1861-1865 meinen, als das Wahlrecht für Schwarze tatsächlich in die Verfassung eingefügt wurde. Bei diesem Krieg ging es aber eben in erster Linie garnicht ums Wahlrecht, sondern (neben der allgemeinen technisch-ökonomischen Rückständigkeit und Ineffizienz der insgesamt wesentlich ärmeren Südstaaten und einem sich daraus ergebenden Streit um Schutzzölle) weitaus eher um die Sklavenbefreiung.

Und wer will bitteschön allen Ernstes behaupten, daß es beim preußischen Drei-Klassen-Wahlrecht ausgerechnet um Sklavenbefreiung gegangen wäre? Das europäische Äquivalent zur Sklavenbefreiung war doch weitaus eher die Beendigung von Leibeigenschaft und feudaler Vorherrschaft des Adels in Form der Bauernbefreieung in Reaktion auf die Französische Revolution, die sich in einigen Gebieten Europas (z. B. Preußen) fast 150 Jahre lang bis 1945 hinzog (s. Gutsherrschaft und Junker (Preußen)), während das preußische Drei-Klassen-Wahlrecht eben nicht den Feudaladel, sondern primär das Besitzbürgertum begünstigte, auf das sich Bismarcks Feudalreich folglich weitaus eher stützte als auf absolute Monarchie, sprich, das Bismarckreich bestand aus einem Pakt zwischen Adel und hochgekommenem wirtschaftsliberalem Besitzbürgertum.

Wenn Richter also einen anständigen Vergleich über den so überaus: "unblutigen Erfolg" Preußens gegenüber dem Sezessionskrieg ziehen will, in dem es primär um Sklavenbefreieung ging, müßte sie die mehreren Hunderttausend Toten des Bürgerkrieges in den USA mit den mehreren Millionen Toten der Koalitionskriege, an denen Preußen jeweils auf reaktionärer Seite beteiligt war, gegen das revolutionäre und napoleonische Frankreich vergleichen, mit den zehntausenden Toten der sozialen Unruhen im Preußen des 19. Jahrhunderts wie z. B. den Weberaufständen oder des von der kaisertreuen, im preußisch und damit auch durch das Drei-Klassen-Wahlrecht geprägten Kaiserreich herangezogenen Reaktion in Folge der Novemberrevolution von 1918 über Jahre hinweg blutig geführten Bürgerkriegs.

Vor diesem ganzen Hintergrund ist es wirklich lächerlich, sich hinzustellen und zu behaupten, Preußen hätte es zwischen 1789 und 1945 im Vergleich zum amerikanischen Bürgerkrieg wirklich besser und unblutiger gemacht, und das auch noch ausgerechnet mit seinem Drei-Klassen-Wahlrecht, das sowieso kaum bis garnicht für einen solchen Vergleich mit dem amerikanischen Bürgekrieg, seinem Sinn und Zweck taugt. --46.93.158.170 06:13, 14. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]