Diskussion:Dreistufentheorie

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Chewbacca2205 in Abschnitt Artikelrevision
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Ist die Meisterprüfung zum Schutz eines "wichtigen Gemeinschaftsgutes" wirklich erforderlich ? --- Sind Ladenschluß und Werbeverbot für Ärzte wirklich "Vernünftige Erwägungen" des Allgemeinwohls? --- Großes Fragezeichen !

Redirect auf Berufsfreiheit?[Quelltext bearbeiten]

Nach der Erweiterung des Artikels Berufsfreiheit, wo intensiv auf die Frage der Dreistufentheorie eingegangen wird, ist ein eigener, zumal kürzerer Artikel hierzu eigentlich entbehrlich. Ich schlage vor, einen redirect auf Berufsfreiheit einzurichten. Irgendwelche Einwände? --Alkibiades 15:53, 4. Sep 2005 (CEST)

scheint zwar keinen zu interessieren, aber ich habs mir anders überlegt und werde stattdessen diesen Artikel irgendwann erweitern. Hier wäre der richtige Ort, um auch die Kritik an der Dreistufentheorie reinzuschreiben. --Alkibiades 20:00, 27. Sep 2005 (CEST)
Kommt etwas spät, aber dennoch: Redirect hört sich gut an. Es wäre besser, die Energie zu bündeln, da man die Berufsfreiheit ohne die Dreistufentheorie ohnehin nicht erklären kann. Darauf kann man auch nicht einfach verweisen. Und für die Kritik dürfte dort auch noch Platz sein. --Nick1964 01:22, 25. Jan 2006 (CET)
Ne, mittlerweile hab ich diesen Artikel doch schon überarbeitet und die Kritik hier eingearbeitet. Im Artikel Berufsfreiheit ist ja auch was zur Dreistufentheorie, aber halt nicht so viel. --Alkibiades 08:55, 25. Jan 2006 (CET)
OK, dann könnte man das dort aber noch etwas kürzer und einfacher darstellen und hierauf verweisen. Vielleicht mache ich das, falls ich nicht wieder über so etwas wie Unschuldsvermutung stolpere und eine Notoperation versuche. --Nick1964 17:04, 25. Jan 2006 (CET)
Ich glaube nicht, dass man da in Berufsfreiheit viel kürzen muss. --Alkibiades 17:12, 25. Jan 2006 (CET)

--Spelthahn (Diskussion) 09:29, 20. Jul. 2015 (CEST)== Volksgesundheit ==Beantworten

Mit dem Untergang der Nazi-Diktatur sollte auh der Begriff der Volksgesundeit untergegangen sein, Spätestens aber mit dem Inkrafttreten unserer Verfassung ist deutlich, dass es nicht om kollektive Rechtsgüter geht, sondern nur um Individualgrundrechte. Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Schutz seiner Gesundheit. Für swn Begriff einer darüber schwebenden Volksgesundheit gibt es weder rechtlich einen Grund noch faktisch eine Notwnedigkeit. Angesichts des Missbrauchs solltes es sich jeder verbieten, gedankenlos das aufgeladene Wrt zu verwenden.--Spelthahn (Diskussion) 09:29, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Da würde ich tatsächlich zum Teil widersprechen wollen. Das Rechtsgut der Volksgesundheit ist bis heute anerkannt und auch diese Begrifflichkeit wird in der Juristerei noch immer verwendet, wenn auch natürlich ohne die rassistischen Untertöne. Zuletzt meiner Erinnerung nach im Sonnenstudio-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. --Nauber (Diskussion) 22:59, 25. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Artikelrevision[Quelltext bearbeiten]

Völlig zurecht ist der Artikel zur Zeit mit dem "Belege fehlen" Banner bedeckt. Ich knüpfe ihn mir die Tage mal vor und verifiziere ihn. Inhaltlich scheint er mir im Wesen korrekt, die Kritik ist wissenschaftlich z.T. überholt, es gibt neuere Stellungnahmen dafür und dagegen. Aber um das genau sagen zu können, müsste ich nochmal vorher recherchieren. Naja, sollte sich jedenfalls jemand für eine Überarbeitung begeistern können, ich freue mich auf Hilfe :) --Nauber (Diskussion) 23:02, 25. Okt. 2015 (CET)Beantworten

@Nauber: Ich mache gerne beim Ausbau mit, schlage aber eine andere Struktur vor. Ich denke, es wäre ein besserer Aufbau für Grundrechtsartikel allgemein, wenn wir die Artikel zum Grundrecht (z.B. Berufsfreiheit) stärker als Überblicksartikel behandeln, die die Rechtslage in möglichst vielen Staaten knapp behandeln. Für die nationalen Rechtslagen im Detail würde ich eigene Artikel anlegen. Dazu könnten wir Weiterleitungen wie Artikel 12 Grundgesetz zu Artikeln ausbauen. Im Artikel Artikel 12 Grundgesetz kann dann auch die Dreistufentheorie behandelt werden. Diese Struktur hätte den Vorteil, dass man beim Behandeln der Grundrechte des Grundgesetzes nicht mit den Einschränkungen eines Überblicksartikels zu kämpfen hätte. Außerdem könnte man dann stärker auf nationale Besonderheiten eingehen. --Chewbacca2205 (D) 09:09, 28. Okt. 2015 (CET); nachsigniert zwecks Ping --Chewbacca2205 (D) 22:18, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten