Diskussion:Duke of Albany

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hebel in Abschnitt Aha,
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Weitere Verleihung in englischer Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

In der englischen Wikipedia en:Duke of Albany ist eine weitere Verleihung, 1509 an Arthur Stewart (1509–1510), den zweiten Sohn von Jakob IV. (Schottland) aufgeführt. Kann das jemand der sich auskennt mal überprüfen? -- Bobbl 12:42, 20. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Unterschied zur englischen Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Im Gegensatz zu diesem Artikel wird in der englischen Wikipedia nicht Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha als potentieller Titelerbe/Prätendent genannt, sondern Hubertus Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha (*1961), der älteste männliche Enkel von Erbprinz Johann Leopold. Weiß jemand welche Angabe stimmt? (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:DA29:300:998B:73FE:32A3:829B (Diskussion | Beiträge) 17:00, 5. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Nach meiner Einschätzung stimmt die Angabe in der deutschen Wikipedia:
Erbprinz Johann Leopold heiratete 1932 nicht standesgemäß die geschiedene Feodora Freiin von der Horst. Deshalb musste er gemäß Hausgesetz für sich, seine Familie und seine Nachkommen auf seine erbprinzlichen Rechte und die Zugehörigkeit zum Gesamthaus Sachsen-Coburg und Gotha verzichten. Ein Grund, warum die Anwartschaftsrechte auf die britischen Titel vom Verzicht ausgenommen sein sollten ist mir nicht ersichtlich. Deshalb ist die Linie seiner Nachkommen mit seinem Enkel Hubertus als potentieller Titelprätendent raus. Johann Leopolds mittlerer Bruder, Dietmar Hubertus, ist 1943 kinderlos gefallen, deshalb sind die Nachkommen seines jüngsten Bruders Johann Leopolds, Friedrich Josias († 1998), am Zug, namentlich sein ältester Sohn Andreas. Dieser ist folgerichtig aktuell auch Oberhaupt des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha.--Herrgott (Diskussion) 16:03, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Herrgott und Benutzer:Equord, In Grossbrittannien gibt es keine standesgemässe oder morganatische Ehen. Die Britische Herzogswürde is darum nicht betroffen von die Hausregeln des Hauses Sachsen-Coburg & Gotha. Sie is aber betroffen vom Royal Marriages Act 1772, die mänliche Agnaten des Britische Köningshauses zwang um für Ihre Ehen zusteimmung zu fragen. Das ist seit 1919 nich mehr geschehen. Die Rechtsfolge ist das diese Ehen im Vereinigten Köningreich keine rechtliche Folgen haben. Davon sind auch die Herzogswurde von Albany, und das Recht auf Petitionement für Wiedereinstellung des Titels betroffen. Hebel (Diskussion) 22:31, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Hebel, ich habe Ihre Änderungen erneut verworfen, da keine Belege für die Nichteinholung der königlichen Zustimmungen zu den Eheschließungen des Hauses Sachsen-Coburg angefügt wurden. Außerdem ist Ihre Aussage inhaltlich zweifelhaft, da das Genehmigungserfordernis für Eheschließungen im Königshaus sich auf die Berechtigung zur britischen Thronfolge bezieht, nicht aber auf die Nachfolge in einmal verliehene Peers-Titel; daß solche Ehen im Vereinigten Königreich "keine rechtliche Folgen haben", also etwa zivilrechtlich unwirksam wären, ist natürlich Unfug, schon aufgrund der Ehefreiheit. Aber selbst wenn sich das Genehmigungserfordernis für Angehörige des Königshauses auch auf die Nachfolge in Peers-Ränge bezöge, so könnte doch mit einer Wiedereinsetzung zum Duke of Albany gleichzeitig auch die nachträgliche Genehmigung vorausgegangener Eheschließungen beantragt werden. Im Übrigen entsprach die höchst fehlerhafte Formulierung Ihrer Änderungen nicht der Qualität für einen Beitrag in der deutschen Wikipedia. Allerdings trifft es zu, daß Hausgesetze deutscher Fürstenhäuser für die Nachfolge in britischen Peers-Rängen irrelevant sind, weshalb ich einen entsprechenden Satz eingefügt habe, wonach der Prätendent auf den Duke-Titel Hubertus (* 1961) und nicht der heutige Haus-Chef Andreas wäre. Letzterer könnte daher keine Wiedereinsetzung beantragen, sondern allenfalls um eine Neuverleihung ersuchen. --Equord (Benutzer Diskussion:Equord) 20:08, 09. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Equord, Leider gibt es auch keine Belege für die Einholung der königlichen Zustimmungen zu den Eheschließungen des Hauses Sachsen-Coburg, die es nicht gegeben hat. Erwarten Sie eben das wir Beweise im Negativen belegen? Das ist Unsinn und die gibt es selbstverständlich nicht. Ich werde dies jetzt sein lassen. Leider stimmt dat Gestellte im Artikel dann nicht mehr. Das Gestellte im Artikel ist auch ohne Grund und Beleg und kann derhalb bestritten werden. Die Artikel auf dem deutschesprachigen un enlischsparachigen Artikel auf Wikipedia sind jetzt im Gegenspruch. Danke. Hebel (Diskussion) 00:35, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe eine Quelle gefunden die bestätigt dat die Mitglieder des Hauses Sachsen Coburg un Gotha, nach 1917, keine Zustimmung für Ihre Ehen gefragt oder bekommen haben und diese Quelle im Artikel verarbeitet. Hebel (Diskussion) 19:07, 18. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Equord, sie sagen "Außerdem ist Ihre Aussage inhaltlich zweifelhaft, da das Genehmigungserfordernis für Eheschließungen im Königshaus sich auf die Berechtigung zur britischen Thronfolge bezieht, nicht aber auf die Nachfolge in einmal verliehene Peers-Titel" Das stimmt nicht. Eine derartige Ehe kann keine Rechtsfolgen im Vereinigten Königreich haben. Das gilt auch für Peerages, wie de abstamlinge von die Herzöge von Sussex un die von Cambridge aus dem 19. Jahrhundert, die auch derartige Ehen geschlossen haben, auch bemerkt haben. auch bemerkt haben.Hebel (Diskussion) 21:19, 24. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Aha,[Quelltext bearbeiten]

"... Die Erben des Herzogs von Albany aus dem Hause Sachsen-Coburg und Gotha können nicht mehr petitionieren weil diese aus Ehen stammen, die ohne Zustimmung der Britischen Krone geschlossen wurden, und diese Ehen daher keine Rechtsfolgen im Vereinigten Königreich haben können.[1]..." also auch wohl deshalb der Austritt Großbritanniens aus der EU, denn unter EU-Recht hätte das mit Sicherheit Rechtsfolgen gehabt! Die Briten aber haben ja noch nichtmal eine Verfassung ... (nicht signierter Beitrag von 109.41.129.128 (Diskussion) 21:33, 5. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Was wollen Sie uns damit sagen, 109.41.129.128? --Jochen64 (Diskussion) 11:45, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe den zitierten Satz aus dem Artikel entfernt, da er Unfug ist. Der Royal Marriages Act 1772 betrifft nur die britische Thronfolge, nicht aber die Erbfolge auf Peerstitel, und wurde übrigens 2015 aufgehoben.--Herrgott (Diskussion) 14:23, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Herrgott Das stimmt nicht. Eine derartige Ehe kann keine Rechtsfolgen im Vereinigten Königreich haben. Das gilt auch für Peerages, wie de abstamlinge von die Herzöge von Sussex un die von Cambridge aus dem 19. Jahrhundert, die auch derartige Ehen geschlossen haben, auch bemerkt haben. Hebel (Diskussion) 21:23, 24. Sep. 2022 (CEST)Beantworten