Diskussion:Durchschnittssteuersatz (Einkommensteuer)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Udo.Brechtel in Abschnitt Schreibweise
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Unklarheit[Quelltext bearbeiten]

Hallo, mir ist eine Unklarheit aufgefallen im folgenden Textteil

"Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € und einer Steuer von 11.102 € entspricht die Einkommensteuer 24,676 % des zu versteuernden Einkommens."

Ich komme bei dieser Rechnung auf eine Steuer von 11.104,20 €. Ich glaube aber, dass bei der Prozentzahl die dritte Nachkommastelle zuviel ist und es dort heißen müsste "...entspricht die Einkommensteuer 24,67 % des zu versteuernden Einkommens." Dabei kommt als Ergebnis 11.101,50, welches aufgerundet ja dann 11.102 ergibt.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und ich hoffe ich habe selbst keinen Denk- oder Rechenfehler gemacht.

Mit freundlichen Grüßen Bernhard Christ

--78.42.25.179 21:04, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Hallo Bernhard, vielleicht hilft dieser Link: abgabenrechner.de.
Die Prozentzahl im Artikel ist tatsächlich falsch. Wird korrigiert. Schöne Grüße--Udo 11:25, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Könnte man sich evtl. mal auf eine einheitliche Schreibweise einigen. Im Artikel steht wahlweise mal Durchschnittssteuersatz bzw. Durchschnittsteuersatz. (nicht signierter Beitrag von 141.130.50.94 (Diskussion) 23:13, 27. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Ja, das alte Problem mit dem Fugen-s. Siehe Schreibweise beim
Beide Ministerien verwenden die Schreibweise mit Fugen-s.
Fazit: "Durchschnittssteuersatz" sollte künftig einheitlich verwendet werden.
Hier wäre die Liste der notwendigen Änderungen:
Volltextsuche "Durchschnittsteuersatz"
Beste Grüße--Udo (Diskussion) 08:16, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten