Diskussion:Eduard Schott (Mediziner)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Poppostein in Abschnitt zeitl. Reihenfolge
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zeitl. Reihenfolge[Quelltext bearbeiten]

Am 4. Dezember 1933 wurde Schott aufgrund des Berufsbeamtengesetzes vom April 1933 von Oberbürgermeister Helmut Otto seines Postens in der Klinik enthoben und zum Oberarzt degradiert. Bis 1935 genoss er noch das Frontkämpferprivileg, dann erfolgte seine Zwangspensionierung aufgrund der Nürnberger Rassegesetze. Am 6. April 1935 prangte ein Plakat mit roter Schrift am Eingang des Krankenhauses mit der Aufschrift „Jud Schott heraus“...

Der kursiv gesetzte Satz mit Bezug auf die Nürnberger Rassegesetze (genauer: die 1. Vo zum Reichsbürgergesetz) ist auf November 1935 - mit Wirkung zum Jahresende 1935 - zu datieren. Aber schon zeitlich vorher (6. April 1935) wurde versucht, Schott aus dem Beruf zu drängen. Er war jedoch zu diesem Zeitpunkt noch durch das Frontkämpferprivileg geschützt. - Meine Änderung stellt die zeitliche Abfolge richtig dar; in der Anmerkung habe ich die nicht korrekte Behauptung richtiggestellt: Nicht die Nürnberger Rassegesetze, nicht das Reichsbürgergesetz, sondern die genannte VO führte zu Entlassung aller nichtarischen Beamten. --Poppostein (Diskussion) 22:15, 12. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Meine chronologische Folge war eine andere, da später der Satz mit der Weiterbeschäftigung kam, der sonst keinen Sinn macht. Bezüglich der entsprechenden Gesetze habe ich mich auf die Quelle bezogen. Wenn es andere oder weitere Informationen gibt, müssen die belegt sein. -- Nicola - kölsche Europäerin 08:47, 13. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Vermutlich hat Schott das Gesuch an Hitler unmittelbar nach den Vorkommnissen vom 6. April 1935 gestellt. Für mich stellt sich aber die Frage, ob es dabei um die Weiterbeschäftigung als (degradierter) Oberarzt ging, bzw. ob er zu diesem Zeitpunkt noch in Erwägung zog, wieder als Klinikleiter eingesetzt zu werden. Der Hinweis auf die erste Verordnung zum RBG vom 14. November 1935 scheint mir wichtig, weil zu diesem Datum das Frontkämpferprivileg außer Kraft gesetzt wurde. Gibt es eine Quelle für den Inhalt von Schotts Gesuch? --Khatschaturjan (Diskussion) 09:31, 13. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Diese Fragen kann ich anhand des mir vorliegenden Aufsatzes nicht beantworten - und alternative Literatur zu Schotts Lebenslauf habe ich nicht gefunden bzw. gibt es wohl nicht. Es gibt das Faksimile eines Briefes von Schott an die Stadtverwaltung vom 21. Oktober 1935, dabei bezieht er sich darauf, dass er einen Fragebogen ausfüllen musste. -- Nicola - kölsche Europäerin 09:42, 13. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
@Nicola Warum forderst Du extra Belege und verlässt Du Dich auf einen Quellentext, der in dieser Hinsicht offensichtlich ungenau und durch Gesetztestext leicht überprüfbar ist? Nun macht es für unsere Fragestellung wenig aus, ob es sich um den 15. September 1935 (Rassengesetze) oder 14. November 1935 (1. VO) handelt. - Meinem Anliegen wäre schon geholfen, wenn der oben Kursiv gesetzte Satzanfang ergänzt würde: Bis Ende 1935 genoss er noch das Frontkämpferprivileg... §4(2) Und wenn Du unbedingt der Quelle folgen und die unkorrekte Formulierung aufgrund der Nürnberger Rassegesetze beigehalten willst, plädiere ich für eine richtigstellende Anmerkung, wie ich sie beigefügt hatte. MfG --Poppostein (Diskussion)
@Poppostein: Du musst mich bei einem Artikel, den ich selbst angelegt habe, nicht anpingen, da ich diesen selbstverständlich auf meiner Beo habe.
Wenn ich das recht sehe, umfassen die Nürnberger Gesetze auch das Reichbürgergesetz, insofern liegt keine Widersprüchlichkeit vo. Außerdem stand in Deiner Ergänzung zu lesen "alle Beamte" - bist Du Dir da sicher? Anmerkung von mir persönlich: Ich halte es im Sinne einer kooperativen Arbeitsweise für wenig sinnvoll, bei frisch angelegten Artikel bei Unstimmigkeiten die Diskussion mit dem anlegenden Autor zu suchen, bevor man grundsätzliche Aussagen oder Reihenfolgen ändert.
Gegen bis Ende 1935 habe ich nichts einzuwenden, auch wenn das der Quelle so nicht zu entnehmen ist. -- Nicola - kölsche Europäerin 12:05, 13. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
a) alle jüdischen Beamte = §4(2) b) nicht das Reichsbürgergesetz hat das Frontkämpferprivileg ausgehebelt, sondern erst - einen Monat später - die 1. VO dazu. c) Ich hatte keine "grundsätzlichen Aussagen" geändert d) Meine Änderungen habe ich nicht für einen so bedeutsamen Eingriff gehalten, der ausgiebig zu diskutieren wäre. --Poppostein (Diskussion) 12:20, 13. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Nun hattest Du "alle Beamte" geschrieben. Da ich im Artikel keinen Zusammenhang zwischen den Nürnberger Gesetzen und Frontkämpferprivileg hergestellt hatte, muss da auch nichts präzisiert werden.
Von "ausgiebig diskutieren" hatte ich nichts gesagt. Es gibt auch "klärende". -- Nicola - kölsche Europäerin 13:04, 13. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Zwangspensionierung aufgrund der Nürnberger Rassegesetze ist nicht korrekt; sie erfolgte gemäß der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Sei's drum. Aber nun möchte ich eine derartige kooperative Arbeitsweise nicht weiter strapazieren. --Poppostein (Diskussion) 13:20, 13. Sep. 2019 (CEST)Beantworten