Diskussion:Einbringung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Michael Metschkoll in Abschnitt Grundlegende Definition
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Hier fehlen die Änderungen, die sich aus dem SEStEG ergeben haben. -- Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 01:30, 26. Mär. 2007 (CEST)

Umfassende Überarbeitung erforderlich[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Einbringung" ist nicht allein ein Begriff aus dem Umwandlungssteuerrecht. Im § 6 Abs. 5 S.3 EStG ist z. B die Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern geregelt. Außerdem wird der Begriff auch im Zivilrecht verwendet (z.B. §733 BGB, § 1478 BGB, §183 AktG). Auf eine Definition, die alle Rechtsgebiete vereint, bin ich noch nicht gestoßen. Es geht aber vermutlich in folgende Richtung: Übertragung von Sachwerten auf eine Gesellschaft/Gemeinschaft außerhalb eines Kaufvertrages.

In jedem Fall müsste man eine allgemeine Definition voranstellen und dann die Rechtsgebiete in Abschnitte packen. --mundanus Disk 22:21, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Sacheinlage[Quelltext bearbeiten]

Wenn es nicht dasselbe ist wie eine Sachanlage, sollte der Unterschied klar dargestellt werden. --178.199.249.116 08:37, 20. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Löschdiskussion[Quelltext bearbeiten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:51, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Grundlegende Definition[Quelltext bearbeiten]

Also, ich habe mal versucht, eine grundlegende Definition des Begriffs Einbringung im Recht der Gesellschaften und Gemeinschaften zu finden.

Nach meiner Auffassung müssten folgende Elemente enthalten sein:

  • Es kann jede Art von Vermögen eingebracht werden. Auch Schulden werden eingebracht, gerade in Verbindung mit Sachgesamtheiten (Betrieb)
  • Es sind immer Beteiligte an der Gesellschaft oder Gemeinschaft, die Vermögen als "Eigenkapital" einbringen. Manche Gemeinschaften oder Gesellschaften haben kein Eigenkapital (Miteigentumgemeinschaft, Gütergemeinschaft) im begrifflichen Sinne. Der Sache nach ist es jedoch Eigenkapital.
  • Es gibt keine Beschränkung auf besondere Gesellschaften und Gemeinschaften. Ich kann mir im Moment keine G. vorstellen, in die nicht eingebracht werden kann.

Falls jemand Verbesserungsvorschläge hat, immer nur her damit. --Michael Metschkoll (Diskussion) 11:31, 1. Nov. 2016 (CET)Beantworten