Diskussion:Eingeschränkte Alltagskompetenz

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Arpinium
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Der Lemma heißt nicht Alltagskompetenz sondern eingeschränkte Alltagskompetenz. Wenn es diesen Begriff, und zwar als negativen Begriff, in der Psychiatrie und der Sozialmedizin geben sollte, wäre das zu belegen. Eine Definition des positiven Begriffs Alltagskompetenz ist hier nicht angebracht.

Patient ist ein Begriff aus der Medizin, nicht aber aus der Pflege.

§ 119b SGB X regelt die ambulante ärztliche Betreuung von allen Pflegebedürftigen in Pflegeheimen, nicht nur solchen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Diese Vorschrift ist hier also nicht zu erwähnen. --Arpinium (Diskussion) 20:07, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Arpinium, der Begriff stammt selbstredend aus der Psychiatrie. Zu belegen ist da nichts, weil es ausdrücklich heißt: "demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, einer geistigen Behinderung oder von psychischen Erkrankungen“. alle drei Begriffe entstammen der Psychiatrie. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gibt es nicht erst, seit der Gesetzgeber sich den Begriff zu eigen gemacht hat.
Es gibt nicht nur "Versicherte", die an "eingeschränkter Alltagskompetenz" leiden. Von mir aus kann man den Begriff Patient durch Pflegefall oder Pflegebedürftigen ersetzen.
Es ist der § 119b SGB X nicht isoliert zu sehen, sondern im Zusammenhang mit § 87 Abs. 2j SGB V. Dieser regelt eben, dass nicht nur Pflegestufen I-III sondern eben auch Menschen mit Behinderungen und/oder eingeschränkter Alltagskompetenz, also Pflegestufe 0, einem Kooperationsvertrag beitreten können. Deshalb gehört das in den Artikel --Partynia RM 21:32, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Mit dem Thema Belegpflicht gehst du etwas nachlässig um. Mit deinem Argumentationsschema könnte ich auch behaupten, "Mutti, Mutti, er hat überhaupt nicht gebohrt" sei ein Begriff aus der Zahnmedizin.
Das Lemma ist nicht sorgfältig genug gewählt. Es sollte "Alltagskompetenz" und/oder "Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" lauten.
Pflegebedürftige oder in der Alltagskompetenz eingeschränkte Heimbewohner können keinem Kooperationsvertrag beitreten, sie können sich von einem Arzt behandeln lassen, der aufgrund einer Kooperation mit dem Heimträger in das Heim kommt, oder sie können einen anderen Arzt wählen. --Arpinium (Diskussion) 07:21, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten