Diskussion:Eingliederungsschein

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Asperatus in Abschnitt Frage
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Gegenüberstellung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe hier eine Diskussion zur Gegenüberstellung von E- und Z-Schein geöffnet. Ich bitte um euere Meinung.--Redonebird (Diskussion) 13:18, 23. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Frage[Quelltext bearbeiten]

hat die inanspruchnahme auswirkung finanzieller art bei der abfindung?--2003:E9:DF43:B900:BC28:6C20:963C:382D 09:24, 9. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Vermutlich ist mit „Abfindung“ die Übergangsbeihilfe gemeint. Siehe dazu im Artikel: Die Übergangsbeihilfe wird um 75 Prozent gekürzt. (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SVG) Demzufolge ist die Antwort auf die Frage: ja.--Asperatus (Diskussion) 12:02, 9. Nov. 2019 (CET)Beantworten