Diskussion:Einheitswert

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Hopman44 in Abschnitt Einheitswert vs. Verkehrswert
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Hallo,

ich habe keine Lust die von mir gemachten Änderungen immer wieder zu erneuern, daher hier ein Einwand zum vorhandenen Text zum Thema 'Einheitswert'. Ich arbeite mittlerweile seit 11 Jahren in der Immobilienbranche und kann jedem der dies liest vergewissern, dass der Einheitswert, mit dem ich regelmäßig konfrontiert werde, in dieser Zeit noch nie dem Verkehrswert entsprochen hat. Der Verkehrswert ist bei realistischer Ermittlung höher als der Einheitswert.

Gruß

H.Aholt(nicht signierter Beitrag von 80.138.199.6 (Diskussion) )

Hallo, Du hast aber schon den ausdrücklichen Hinweis auf den BEWERTUNGSSTICHTAG gelesen? --Anton-Josef 11:50, 30. Aug 2005 (CEST)

Hallo, trotzdem ist der Verkehrswert nie gleich dem Einheitswert.(nicht signierter Beitrag von 88.66.27.95 (Diskussion) )

Einheitswert[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

der Einheitswert entspricht nicht dem gemeinen Wert.

Der gemeine Wert ist in § 9 BewG (allgemeiner Teil) definiert. Er entspricht dem verkehrswert.

Die Einheitsbewertung ist im zweiten Teil des BewG in den §§ 19 - 123 geregelt. Der Einheitswert entspricht allein schon augrund der Tatsache, dass die Wertverhältnisse auf den 01.01.1964 angesetzt werden nicht dem Verkehrswert.

Vielleicht kann ich die Seite in den nächsten Tagen mal überarbeiten.(nicht signierter Beitrag von 84.63.76.173 (Diskussion) )

Wär nicht schlecht - ich bin mit der Frage - wieviel Grundsteuer wird mich jenes Grundstück etwa kosten auf diese Seite gestoßen. Die Stationen waren Gemeindewebseite -Hebesatz, Wikipedia -Grundsteuer, Meßbetrag lt. Wikipedia ca. 3promille, und jetzt häng ich hier mit lauter unkonkretem ohne selbst ohne Beispiele oder von ..bis. gruß uli(nicht signierter Beitrag von 82.82.180.132 (Diskussion) )

Ich habe mal diese Änderung vorgenommen.--Udo (Diskussion) 10:28, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Einheitswert vs. Verkehrswert[Quelltext bearbeiten]

Im Verhältnis sollte die Differenz im wesentlichen deutschlandweit zwischen diesen beiden Werten etwa gleich sein. Nun ist festzustellen, dass in einigen Gemeinden NRW jahrzehntelang mit Einheitswerten gerechnet wurden, die ggü. vergleichbaren Einheitswerten in anderen Gemeinden um mehr als das 100% und darüberhinaus lagen! Jedoch andersherum, lagen die etwa vergleichbaren Verkehrswerte/Marktwerte, bei den Gemeinden, in denen exorbitant hohe Einheitswerte angewandt wurden, um bis zur Hälfte unter den Verkehrswerten der anderen Gemeinden darunter! Ab 2025 soll es Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform geben. Es wird sehr schwierig sein, eine Verdoppelung der Hebesätze in diesen Gemeinden durchzusetzen, da dann weiterhin gegen den Gleichheitsgrundsatz GG verstoßen werden würde. --Hopman44 (Diskussion) 14:22, 18. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Unabhängig von der Grundsteuerreform 2025, mit der der Einheitswert umbenannt wird in Grundsteuerwert, muß konstatiert werden, dass die Bezeichnung "Einheitswert", was bedeutet: "einheitlich"! völlig bundesweit aus dem Ruder gelaufen ist. Das Problem wird ab 2025 für die Neubemessung und Justierung der Hebesätze die bisher für vergleichbare und nicht vergleichbare Objekte in den Kommunen festgesetzten, nicht gleichen (Un-)Einheitswerte als Basis bzw. Grundlage für die neuberechneten Grundsteuerwerte dienen, was zu klaren Wertverwerfungen geführt haben und auch weiterhin führen wird, auch wenn die geforderte Aufkommensneutralität in den Gemeinden (Anpassung der Hebesätze) angewandt werden wird. Der Grundsatz der Gleichheit gem. GG, vom BVerfG gefordert, wird dann weiterhin verletzt werden. (Thema: Verfassungswidrigkeit).--Hopman44 (Diskussion) 15:40, 18. Jul. 2023 (CEST)Beantworten