Diskussion:Einlage (Bilanzrecht)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Florian Kleinmanns in Abschnitt Irre führendes Lemma
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Irre führendes Lemma[Quelltext bearbeiten]

M.E. irreführendes Lemma. Insbesondere werden wohl keine Einlagen von Verbindlichkeiten erfasst. --Philipp1977 (Diskussion) 20:42, 18. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Das ist kein irreführendes Lemma, da es sich um einen feststehenden Rechtsbegriff und Begriff der BWL handelt. "Einlagen von Verbindlichkeiten" gibt es nicht, sondern einfach Verbindlichkeiten. Der Artikel besteht mittlerweile nur noch aus einer unwissenschaftlichen Aufzählung, bei der offen bleibt, ob die einzelnen Punkte kombiniert ("und") oder isoliert ("oder") gelten. Der Laie kann sich hierunter nicht vorstellen, in welchem Zusammenhang der Begriff steht. Die Kürzungen durch Este machen 61 % des früheren Artikels aus und haben zu einem minimalistischen Artikel geführt. Grüße --Wowo2008 (Diskussion) 10:19, 22. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Der Begriff Kapitaleinlage erscheint in keiner der zitierten Quellen als Fachbegriff und auch in keiner anderen mir zugänglichen Quelle. Gemeint ist wohl Einlage. Vorschlag: verschieben nach Einlage (Bilanzrecht) und im Text zutreffend zwischen der Einlage in Personengesellschaften und der Einlage in Kapitalgesellschaften unterscheiden (das geht bisher ziemlich durcheinander). Zur Einlage in Personengesellschaften findet man auch einen Artikel unter Privateinlage, Zusammenführung sinnvoll? --Florian Kleinmanns (Diskussion) 13:17, 26. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Jau. Mach mal. --Karsten Schulze (Diskussion) 06:43, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

erledigt. --Florian Kleinmanns (Diskussion) 12:52, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Eigenkapital vs. Vermögen[Quelltext bearbeiten]

Bilanzmäßig erhöht die Einlage den Posten des Eigenkapitals. Das ist aber die (logische) Folge davon, dass unternehmensfremdes Vermögen (nicht Kapital) eingebracht wurde. Eigenkapital kann nicht zur Verfügung stehen, sondern nur Vermögen. Die Passivseite der Bilanz kategorisiert lediglich die Summe des Vermögens nach ihrer Herkunft. Es muss daher heißen, dass es sich bei der Einlage um zur Verfügung gestelltes Vermögen handelt. Erst dann ergeben auch die aufgezählten Arten einen Sinn: Bareinlagen, Sacheinlagen etc. sind erst einmal Vermögenszuwächse. Diese werden in der Bilanz auch auf der Passivseite als Eigenkapitalerhöhung verbucht, aber initiiert wurde die Erhöhung der Bilanzsumme durch Einbringung von Vermögen. Vielleicht sollte klar getrennt werden, was real bei einer Einlage passiert und was bilanzmäßig.

Der Passus mit der Haftung ist missverständlich, da prinzipiell alle Gesellschaften mit ihrem gesamten Vermögen haften, nicht nur mit dem Vermögen, dass durch Eigenkapital geleistet wurde. --Arturius 11:59, 16. Jun. 2016 (CEST)Beantworten