Diskussion:Eisenbahnkreuzung (Österreich)

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Eisenbahnübergang ist sehr wohl auch in Ö eine amtliche Bezeichnung![Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde vom Artikel Bahnübergang abgehängt, weil jemand behauptet hat, der Ausdruck wäre in Österreich nicht amtlich. Tatsächlich wird aber sowohl im EibG als auch in der StVO sehr wohl auch die Bezeichnung Eisenbahnübergang verwendet. Wie jetzt weiter vorgehen? Wieder unter Bahnübergang einfügen und diesen Artikel löschen, oder nur die entsprechenden Falschaussagen richtig stellen und trotzdem einen eigenen Artikel EK belassen?--Helmigo 13:58, 2. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Außerdem, wie bezeichnet man in Österreich eine Kreuzung (also die Oberbaukonstruktion, mit der zwei Gleise auf derselben Höhe einander kreuzen) korrekterweise, wenn »Eisenbahnkreuzung« schon für Überweg benutzt wird? Die absolut unenzyklopädische Bildunterschrift »Einer der wenigen typischen österreichischen Bahnübergänge, der noch mit einer Kurbel zu betätigen ist« ist auch wieder aufgetaucht und verursacht mir wieder Pickel auf der Magenschleimhaut. Nicht der Bahnübergang, sondern die Schrankenbäume werden mit einer Schrankenwinde betätigt, die Kurbel ist daran noch das kleinste Teil. --Falk2 16:41, 2. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]
Trotzdem heißt das "Dings" in Österreich "Eisenbahnkreuzung" (und EKSA=Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage, EKVO=Eisenbahnkreuzungsverordnung - die gibt es aber auch in D, oder? - und sämtliche entsprechenden Tasten auf Bedieneinrichtungen, von der EKET=EK-Einschalttaste bis zur EKGT=EK-Gruppentaste). Die schienengleiche Kreuzung zweier Gleise heißt Kreuzung, so wie in Deutschland :-). Nur in Straßenverkehrsvorschriften wird auch Eisenbahnübergang oder Bahnübergang verwendet; und ja, daher kann man das natürlich gern gegeneinander verlinken (sogar wenn's nicht amtlich wäre, wäre in einem Lexikon wie der WP die umgangssprachliche Verwendung schon Grund genug dafür). --Haraldmmueller (Diskussion) 20:28, 3. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Ich denke, die Punkte oben sind alle erledigt, daher könnte man das Überarbeitungs-Tag entfernen ... --Haraldmmueller (Diskussion) 20:40, 3. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Ich habe das mal jetzt entsprechend angepasst. --Taste1at (Diskussion) 14:37, 16. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Unklare Liste von "Arten", allg. Kritik[Quelltext bearbeiten]

... wäre da nicht diese Liste von "Arten", die kunterbunt verschiedene Aspekte mischt. Und auch sonst hab ich das Gefühl (ok, das ist nichts Objektives), dass hier viele Kleinigkeiten erzählt werden, aber nicht wesentliche Dinge (vgl. Bahnübergang (Deutschland)!). --Haraldmmueller (Diskussion) 20:40, 3. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Ich bin selber auch nicht ganz zufrieden mit der Auflistung, in der entsprechenden Vorschrift B6 fand sich halt diese Liste. Was könnte man denn hier noch hinzufügen was sich nicht mit dem Bahnübergangs-Artikel überschneiden würde? Linie29 (Diskussion) 11:59, 4. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Auch dieser Artikel ist nur aus Straßenverkehrs- oder besser Windschutzscheibenperspektive geschrieben. Der entscheidende Unterschied ist nicht »beschrankt« und »unbeschrankt«, sondern »technisch nicht gesichert« und »technisch gesichert«, wobei Haltlichtanlagen eine vollwertige technische Sicherung darstellen. Die Schrankenbäume sollen nur autofahrende Deppen aufhalten und das auch vor allem psychologisch mit der Drohung, Beulen im heiligen Pkw-Blech zu verursachen. Die Eisenbahnsicherungstecnik, die hinter der Eisenbahnkreuzungssicherung steht, fehlt davon abgesehen vollständig. Nur kann ich hier kaum helfen, das ist Sache der österreichischen Kollegen. –Falk2 (Diskussion) 11:13, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe den Artikel überarbeitet, da er miener Meinung nach nicht zeitgemäß bzw teilweise nicht korrekt war. Es ist nur mal eine Grundversion, werde versuchen, den Artikel weiter zu pflegen.

LG --Kurzo90 (Diskussion) 13:53, 31. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Sind mit »Baken« ist österreichischen Sprachgebrauch tatsächlich die (roten) Streifen auf den Signaltafeln (den eigentlichen »Baken«) gemeint? Wenn ja, welcher Ausdruck wird dann für die Tafeln selber benutzt? Die durchaus vergleichbaren Vorsignalbaken heißen im österreichischen Signalbuch Abstandstafel und im Text ist selbstverständlich von Streifen die Rede. Die österreichische StVO bezeichnet die Tafeln insgesamt als Baken und die Streifen darauf als Balken. Deswegen nehme ich an, die Bezeichnungen hier und auch im Artikel Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich sind Flüchtigkeitsfehler. Vor dem Ändern wüsste ich aber gerne, ob die Bezeichnung der Balken als »Baken« irgendwo tatsächlich üblicher Sprachgebrauch ist, etwa wie »der Schranken« für einen Schrankenbaum. Ansonsten nichts gegen den Sprachgebrauch und auch nichts gegen den in Alpentälern, doch bei Rechtsthemen sollten wir uns schon an das halten, was der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber von sich gibt und umgangssprachliche Formulierungen als solche kennzeichnen.

Noch was, im Absatz Sicherung durch Lichtzeichen mit Schranken heißt es »Vor dem Schließen der Schrankenbäume werden mit einer entsprechenden, sogenannten Vorleuchtzeit die Straßensignalgeber mit 4 Sekunden andauernden gelben bzw. rotem Dauerlicht angeschaltet.« Sind tatsächlich nur vier Sekunden rot ausreichend? Üblich wären grob zehn bis fünfzehn Sekunden. Bei zugbedienten Anlagen gibt es niemanden, der die anlaufenden Schrankenantriebe stoppen könnte und die Fertigkeiten der Straßenbenutzer sind in den letzten Jahrzehnten nicht mit den Fahrleistungen ihrer Fahrzeuge mitgewachsen. Bei einer WÜSA, die nach nur vier Sekunden Vorläutezeit schließt, dürfte zumindest monatlich ein neuer Schrankenbaum fällig sein. Ist der Wert möglicherweise nicht aus technischen Unterlagen entnommen, sondern nach Gefühl geschrieben worden – oder betrifft er die Leuchtzeit der Gelblampen? –Falk2 (Diskussion) 12:33, 21. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Zu den »Baken«: Dazu gibt es aufgrund der dazugehörigen Artikels eigentlich keine Unklarheiten: Entfernungsbake. Auch das österreichische Wörterbuch bezeichnet das Verkehrszeichen an sich als »Bake«. Somit sind es richtig erkannt hier und drüben bei der Bildtafel Flüchtigkeitsfehler. Linie29 (Diskussion) 11:32, 24. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Als Österreicher bin ich mir mit meinem Vorredner 100%ig einig: "Bake" ist das Verkehrszeichen; auf den Baken sind ein..drei Balken.
Die "4 Sekunden rot" hat dankenswerterweise jemand korrigiert (ist nur gelb) - das steht so in der Eisenbahnkreuzungsverordnung im §19 (3). Wie lange dann rot leuchtet, bevor der Schranken runtergeht, ist jeweils zu bemessen - das entsprechende "Tool" ist offebar öffentlich aber nicht zugänglich, zumindest finde ich's nicht. --Haraldmmueller (Diskussion) 10:45, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Hallo, ja das Tool wurde entfernt und ist allgemein nicht mehr zugänglich. Die Vorleuchtzeit darf man sich jetzt selbst auf Basis der EisbKrV ausrechnen. --Kurzo90 (Diskussion) 11:44, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das ist aber weder neu noch österreichtypisch. Je breiter der Raum zwischen den Schrankenbäumen oder Warnkreuzen ist, desto länger muss die Einschaltverzögerung werden. Wir hatten eine Anlage mit Kreuzung im Überwegbereich und 35 Sekunden Einschaltverzögerung. Probeweises Einschalten in der Berufsverkehrszeit war nicht so einfach. Das längste zulässige Straßenfahrzeug muss, wenn es im Einschaltmoment in den Überwegbereich hineinfährt, diesen noch sicher wieder verlassen können, wobei allerdings eine Mindestgeschwindigkeit vorausgesetzt werden muss (sonst steigt die Vorleuchtzeit ins Unendliche). Die Berücksichtigung der Vorleuchtzeit ist unmittelbar Teil der Projektierung, weil sie unmittelbar mit der Länge der Annäherungsstrecken zusammenhängt. In ungünstigen Fällen wird eine zugbediente Einschaltung unmöglich und bei signalabhängigen Anlagen steigt die Sperrzeit sofort und sprunghaft an. Von daher muss es kein öffentlich zugängliches Werkzeug für die Bemessung der Vorleuchtzeit geben. Hinterher ist sie ohnehin kaum mehr sinnvoll zu verändern. –Falk2 (Diskussion) 12:20, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ja das trifft auch alles zu. je "größer" die EK, desto länger wird natürlich die Vorleuchtzeit. Auf Basis dieser und anderen Faktoren sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Restzeit von 6 Sekunden errechnen sich bei fahrtbewirkter Einschaltung die Einschaltstellen. Bei der Berechnung der Vorleuchtzeit wird auf verschiedene Fahrzeugtypen, Längen, Mindestgeschwidigkeiten sowie auf Fußgänger und deren Mindestgeschwindigkeit Rücksicht genommen. Dass sich das alles im Nachhinein nur kostspielig ändern lässt, bekommen die ÖBB seit der neuen EisbKrV kräftig zu spüren. Aufgrund der veränderten Berechung der Vorleuchtzeit ändert sich diese und es müssen alle EKSAen bis Ende 2029 in die neue EisbKrV übergeleitet oder aufgelassen werden...also auch die Einschaltstellen versetzt werden... --Kurzo90 (Diskussion) 14:07, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Literatur - nur aus Deutschland?!?[Quelltext bearbeiten]

In der Literaturliste ist kein einziges Werk, dass sich auf Österreich bezieht! Vorschlag: Ganze Liste löschen. Evtl. könnte man den Hager anführen, der einen Abschnitt zu EKs hat. --Haraldmmueller (Diskussion) 10:54, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

... ich hab sie rausgeworfen. --Haraldmmueller (Diskussion) 11:28, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Problem beim Hager ist, dass der doch schon recht alt ist...--Kurzo90 (Diskussion) 11:46, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Stimmt natürlich. Aber gibt's irgendwas neueres für Österreich?? --Haraldmmueller (Diskussion) 12:05, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne leider nichts :/ --Kurzo90 (Diskussion) 15:13, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Tempolimit Straße?[Quelltext bearbeiten]

Auch ohne Beschilderung gilt oder galt (zumindest ab 1975) auf der Straße bei Annäherung ein Tempolimit von 40 km/h.

Bei unbeschränkte EKs sogar von 20 km/h

Von wo weg? Ab 100 m vor der EK?

Bis unmittelbar nach den Schienen?

Häufig wurden diese Limits, mitunter auch andere dennoch beschildert.

Wie ist die Rechtslage heute?

Helium4 (Diskussion) 12:25, 2. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Ich wüsste nicht dass es ein generelles Tempolimit gibt. Es wurde einmal über einen allgemeiner 70er bei EKen überlegt, wüsste nicht dass das gilt.
Nur bei manchen nicht technischen gibt es ein beschildertes Tempolimit. --Kurzo90 (Diskussion) 14:24, 2. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]