Diskussion:Elisabeth Selbert

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lexberlin in Abschnitt Philipp Scheidemann Reichskanzler?
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Philipp Scheidemann Reichskanzler?[Quelltext bearbeiten]

Sorry, war ne spontane Änderung ohne Account, aber lt. meiner Erinnerung und Wikipedia ;-) war S. niemals Reichskanzler, allerdings Vorsitzender des Rats der Volksbeauftragten und Reichsministerpräsident. Aber selbst diese Ämter hatte er _vor_ seiner Zeit als OB von Kassel.Gruß (nicht signierter Beitrag von 84.119.111.5 (Diskussion) 00:32, 23. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Er zählt als Reichskanzler. HulkNorris (Diskussion) 11:01, 11. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Ist in diesem Artikel aber nicht zu erwähnen, weil Selbert mit Scheidemann in seiner Zeit als OB von Kassel in Kontakt kam. (aus Notz 2003: "Es war Philipp Scheidemann, früher Reichsministerpräsident, damals Oberbürgermeister in Kassel, der sie motivierte, selbst aktiv Politik zu machen."--Lexberlin (Diskussion) 13:42, 11. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Zeit des Nationalsozialismus[Quelltext bearbeiten]

Der hier enthaltene dritte Absatz dieses Abschnitts

"Eile war geboten, denn die Nationalsozialisten versuchten, Frauen vollständig aus allen juristischen Berufen zu drängen. Der überzeugte Nationalsozialist Otto Palandt, der zuvor Oberlandesgerichtsrat in Kassel war, wurde Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und damit zuständig für die Juristenausbildung und Zulassung zu juristischen Berufen. Am 22. Juli 1934 trat die neue Justizausbildungsverordnung und am 20. Dezember 1934 das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung in Kraft. Es besagte, dass Frauen als Anwälte nicht mehr zugelassen waren, weil das einen „Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates“ bedeute. Von 1935 an wurden nur noch Anträge männlicher Bewerber auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft genehmigt."

ist eine verkürzte Zusammenfassung von Bajohr u.a., Die Diskriminierung der Juristin ... in: Kritische Justiz 1979, 39 ff. ohne Angabe der Quelle. Definitiv unzutreffend ist die Passage

"... das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung ... . Es besagte, dass Frauen als Anwälte nicht mehr zugelassen waren, weil das einen „Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates“ bedeute."

Weder wörtlich noch sinngemäß steht das in diesem Gesetz, schon gar nicht das wörtliche Zitat. Wie Bajohr u. a. darlegen, wollte Wagner in seinem Kommentar zur JAO ableiten, aus deren Bestimmungen folge, dass Frauen nicht zur Staatsprüfung zugelassen werden dürften, während Palandt in seinem Kommentar das Gegenteil vertrat und auf das noch bestehende Gesetz vom 11. Juli 1922 verwies. In einem Artikel über Elisabeth Selbert ist darzustellen, dass Nazis versuchten, ihr die Anwaltszulassung zu verweigern, was zu diesem Zeitpunkt die Gesetzeslage noch gar nicht hergab, wozu sie aber im Wege der unbegrenzten Auslegung genutzt werden sollte. Um die Person von Otto Palandt zu charakterisieren, steht ein eigener Artikel zur Verfügung. Früher hatte ich schon die Fehlangabe berichtigt, Palandt sei in Kassel OLG-Präsident gewesen.--Lexberlin (Diskussion) 01:30, 20. Jun. 2021 (CEST)Beantworten