Diskussion:Erste Kammer

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Bahrmatt in Abschnitt Bundestag/Bundesrat
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commons/commoners

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Im Artikel wird der Begriff "Commons" indirekt als Abkürzung für "commoners" dargestellt:

Gesellschaftlich standen die im „House of Commons“ repräsentierten Bürger (engl. "commoners") also unter den beiden ersten Ständen, die das "House of Lords" bildeten.

Das führt zur Verwirrung, da genau das auf der Seite des British HoC als falsche Ableitung hervorgehoben ist:

Der Begriff Commons leitet sich vom franko-normannischen Wort communes ab, das so viel wie Ortschaften bedeutet. Es wird häufig irrtümlich angenommen, dass „Commons“ eine Abkürzung für „commoners“ (Nichtadelige, Gemeine) ist und damit einen Gegensatz zu den Lords (adelige Herren) im Oberhaus bildet.

Ich frage mich daher bloß, ob man diese Darstellung wirklich beibehalten sollte. Vielleicht wäre es besser auf diesen möglichen Fehlschluss wie auf der Seite über das British HoC hinzuweisen. (nicht signierter Beitrag von Ahnungslosigkeit (Diskussion | Beiträge) 22:15, 11. Jan. 2009 (CET)) Beantworten

Bundestag/Bundesrat

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"analogie bundestag-bundesrat ist nicht schlüssig" ist schlicht falsch. es ist ein system dass sich aus der vergangenheit und den erfahrungen des dritten Reiches gebildet hat und etabliert ist. zweikammernsysteme entstehen immer aus staatenspezifischen entwicklungen. --Pioneer (nicht signierter Beitrag von 85.72.164.226 (Diskussion | Beiträge) 20:10, 16. Aug. 2005 (CEST)) Beantworten

Naja, den Bundes-/Reichstag und den Bundes-/Reichsrat gab es aber auch schon vor dem Nationalsozialismus, nur die funktionale Ausgestaltung ist neu. --Bahrmatt 08:30, 30. Jan. 2012 (CET)Beantworten