Diskussion:Erweiterter Sekundarabschluss I

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Wie ich gehört habe hat ein Realschüler der nur den einfachen (qualifizierenden Sek.-I-Abschluß hat die Möglichkeit nochmal die 10. Klasse Gymnasium zubesuchen und somit erst nach 14. Schulbesuchsjahren die Möglichkeit das Abitur zu erwerben. Aber es hängt von region zu Region ab was als erweitertet Sekundarabschluss gilt, ob gute Noten oder/und zusätzlich Unterricht in Mathe (z.B. Sphärisch Trigonometrie, unter anderen Sinussatz oder Grundlagen der Vektorrechnung)oder anderen Bedingungen. gez. P. Mevius

Von welchem Bundesland ist die Rede ? Sofern es sich nicht um ein Aufbaugymnasium handelt, ist sowieso vielen der Übertritt nicht möglich, da sie nicht vier Jahre lang eine zweite Fremdsprache (i.d.R. Französisch) "genossen" haben. --217.86.19.241 16:40, 25. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Falsch.

Hier ist ganz ausschließlich von Niedersachsen die Rede - es gibt diesen Begriff nur dort. Ich habe den Artikel entsprechend geändert. --TheWitch 17:46, 14. Aug 2006 (CEST)

Hallo, wieso ist hier immer die Rede vom "Erweiterten Sekundarabschluss I"? Auf meinem Zeugnis (Gymn., 10., Nds., 05/06) steht definitiv nur "Erweiterter Sekundarabschluss"... --Flox 17:50, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo Flox, Vielleicht ist deine Versetzung in die 11. Klasse nicht als entgültiger Abschluss zu sehen (obwohl er einer ist) sondern nur ein Zwischenschritt auf deinen entgültigen Abschluss. Außerdem eine Bezeichnung I die fehlt ist doch unrelevat bei über 40 Abschlussbezeichnungen in der geamten Bundesrepublik. Wenn du in ein anderes Bundeland gehen würdest um da das Abi zu machen würde dien Schulrektor es woh reinschreiben.

P. Mevius 19.04.2007

Ganz irrelevant ist es dann doch wieder nicht. Allerdings ist die fehlende I unschädlich, da eindeutig erkennbar ist worum es geht. Schließlich gibt es keinen "erweiterten Sekundarabschluss II" oder ähnliches. Ein Sekundarabschluss I wird in Niedersachsen nur nach dem 10. Schuljahrgang verliehen; dabei gibt es drei Varianten zwischen denen der Gesetzgeber unterscheidet: "Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss", "Sekundarabschluss I - Realschulabschluss", "Erweiterter Sekundarabschlus I" - siehe § 1 I AVO - S I. In der Verordnung sind auch die näheren Anforderungen geregelt. Evtl. sollten zumindest die für Haupt- und Realschüler Einzug in diesen Artikel halten. -- Veoco· 14:45, 17. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

welche Leistungen?[Quelltext bearbeiten]

"wenn bestimmte Leistungen erfüllt werden" Welche Leistungen müssen erfüllt werden??--Pz 15:34, 8. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

man braucht einen gesamtnotendurchschnitt von 3.0 und einen 3.0-durchscnitt in den hauptfächern! bei den gymnasien reicht soweit ich weiß eine versetzung oder ein durchschnitt von 4.0--Danyalova 17:27, 15. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Andere Bundesländer[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es mit Mittlere Reife Prüfungen am Ende der 10 Klasse des Gymnasiums und Gesamtschulen in anderen Bundesländer aus,wenn zum Beispiel ein Schüler nach Niedersachen zieht? Ist es vergleicbar mit dem erweiterten Sekundaabschluss I?

P. Mevius 09.01.2008

Hat man nicht schon seit dem 12-jährigen Abitur schon nach der 9. Klasse den erweiterten Sekundarabschluss, da die Sekundarstufe II von der 10-12 Klasse geht und man die Sek I somit nach der 9. verlässt?

Quellen Wiki Artikel Sek I

Nein, die Sekundarstufe I dauert auch bei 12-jährigem Abitur 10 Jahre. Die Sekundarstufe II wurde von drei auf zwei Jahre verkürzt (NSchG § 5 III Nr. 3 lit. a). Nach Klasse 9 eines allgemeinbildenden Gymnasiums ist der Schüler jedoch berechtigt an die Klasse 11 eines Fachgymnasiums zu wechseln, ohne zuvor den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben zu haben. Nach der Klasse 11 wird dieser Abschluss dann von den Fachgymnasien vergeben. -- Veoco· 22:57, 10. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Vorraussetzungen:[Quelltext bearbeiten]

In Niedersachsen muss nur der Durchschnitt der Hauptfächer eine 3,0 sein. Man könnte also 2,3,4 oder 1,4,4 haben. 1,4,4 nicht, weil man Ausgleichen muss. (nicht signierter Beitrag von Cheiron94 (Diskussion | Beiträge) 14:31, 4. Mär. 2010 (CET)) [Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bezieht sich nur auf ein Bundesland und stellt selbst für dieses die Situation mindestens sehr lückenhaft dar. So fehlen z. B. die Oberschulen und die Möglichkeiten an BBSen werden nur marginal erwähnt.--WerWil (Diskussion) 09:55, 18. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]