Diskussion:Europäische Gemeinschaften

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Cristian0704 in Abschnitt Obsolet?
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Artikel löschen[Quelltext bearbeiten]

dieser artikel strotz geradezu vor fehlern. es ist geradezu verwerflich, den begriff der "europäischen gemeinschaften" in kontext zu einer indifferenzierten fassung der tempelkonstruktion der europäischen union zu setzten.

oder, anders ausgedrückt: kompletter bullshit, ich plädiere klar für's löschen!
(nicht signierter Beitrag von 80.135.88.19 (Diskussion) 23:29, 14. Jul. 2006)

Ich sehe auch keinen Sinn darin, den EU-"Tempel" in diesem Artikel zu belassen. Ebenfalls pro löschen. --84.60.120.19 11:12, 20. Jul 2006 (CEST) -- ups, war nicht angemeldet. --Janw 11:13, 20. Jul 2006 (CEST)

Ein ebenfalls gnadenloser Fehler: der europäische Rat ist kein Organ der EG, sondern das politische Leitorgan der EU. Richtig wäre Rat der europäischen Gemeinschaften oder Rat der europäischen Union. Weitere gemeinsame Organe neben der europäischen Kommission und dem Rat der europäischen Gemeinschaften: europäischer Rechnungshof, europäischer Gerichtshof und europäisches Parlament.
(nicht signierter Beitrag von Lbernhart (Diskussion | Beiträge) 08:18, 5. Jan. 2009‎)

Begriffsklärung[Quelltext bearbeiten]

Bin grad über diesen Artikel gestolpert und habe doch große bedenken: steht Europäische Gemeinschaften (oder auch europen communities) nicht für die verschiedenen im EG/EWG Vertrag vergemeinschafteten Politikbereiche? Bzw. stand es zumindest früher mal dafür?

--U.m 09:56, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Nun es ist doch so, dass bis 1963 sich die einzelnen "Organisationen" sprich EGKS / EWG / EURATOM zusammengefügt haben. Bis diese 1992 zur EU wurden. Dabei wurden die Säulen entsprechend gebildet. Wähernd zur Zeit der EG, sich die Zusammenarbeit hauptsächlich auf dem Wirtschaftlichen Bereich bezogt, bezieht sich die EU zusätzlich zum Wirtschafsbereich (in der Säule als EG dargestellt) zur GASP bzw. Innen- & Aussenpolitik!

Die Dritte Säule kann ggf. in Innen- und Justizpolitik zusammengefasst werden 14.5.07

Daten[Quelltext bearbeiten]

waren die römischen Verträge nicht 57 ? und Maastricht 92

--89.53.6.57 18:25, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Was meinst du mit "waren"? Verträge müssen ausgehandelt, geschlossen und ratifiziert werden. So ein Prozess zieht sich über mehrere Jahre hin. --Kolja21 21:56, 27. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Quatsch, 89.53.6.57 sieht das richtig: ´57 und ´92 sind die politischen Daten des Zustandekommens, nämlich (die Geburtsdaten) 25.3.1957 und 7.2.1992, und so darf das auch als Datum völlig korrekt eingebracht werden. Und das kann und darf man auch mit "waren" in der Verganhenheit aussprechen. Der Satz "Verträge müssen ausgehandelt, geschlossen und ratifiziert werden. So ein Prozess zieht sich über mehrere Jahre hin." zeugt nicht eben von hoher EU/EG-Kompetenz, der 1957 ausgehandelte, geschlossene Vertrag trat zum 1.1.1958 in Kraft, Maastricht zum 1.11.1993, EEA zuvor war binnen von 15 Monaten in Kraft getreten, da hat sich nichts über mehrere Jahre hingezogen. Also bitte erst nachenken, ggf. recherchieren, bevor hier so flapsig laienhaft geantwortet wird. --Minuex 10:20, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Belege fehlen ???[Quelltext bearbeiten]

Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Kritikpunkt zutrifft. Die Europäischen Gemeinschaften kann man mit 2 trefflichen Entwicklungen skizzieren: Abkommen über gemeinsame Organe (1957, zusammen mit Römischen Verträgen) und dem FusV (1965). Zu beiden Legislativakten kann man Verlinkungen herstellen, und das war´s dann. Belege für diese 2 völkerrechtlichen Verträge sind nicht nötig, diese Verträge sprechen für sich selbst. OK, man kann noch die Fundstelle angeben. Wir müssen hier nicht dem Leser das Laufen beibringen! --Minuex 10:34, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. 1957 II, 1156)[Quelltext bearbeiten]

Leider besteht hierzu noch kein Beitrag, das muß dann alsbald nachgeholt werden. --Minuex 10:54, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Mitgliedstaaten aufzählen[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse die klare Aussage, welche Mitgliedsstaaten zur Europäischen Gemeinschaft dazugehören. Die Karte mit den Mitgliedsländer hilft ein wenig weiter, aber es wäre schön, wenn sich jemand die Mühe machen würde, vom Artikel "Europäische Union" den Text "Folgende xx Staaten sind Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft" und die Mitgliederfahnen für die zufteffenden Länder übernehmen würde. (nicht signierter Beitrag von 84.137.63.105 (Diskussion) )

Die Antwort ist ganz einfach: Bis zum Vertrag von Lissabon: alle EU-Staaten gehoeren den Europäischen Gemeinschaften an. Seit dem Vertrag von Lissabon: Die Europäischen Gemeinschaften exitsieren nicht mehr; daher: keine Staaten gehoeren ihnen an. Gruesse --Taste1at (Diskussion) 11:53, 4. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Obsolet?[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens nach ist die gesamte Seite Obsolet, da alles vor dem Fusionsvertrag durch die einzelnen Gemeinschaften erklärt wird und danach von dem Artikel Europäische Gemeinschaft.

Zudem sind viele Punkte wie das zusammenlegen der Organe 1967 irreführend. Aus der aktuellen Version wird beschrieben, dass zusätzliche Organe erschaffen wurden, was nicht der Fall ist. --Cristian0704 (Diskussion) 01:18, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten