Diskussion:Fetozid

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Habe nur kurz folgenden (Neben-)Satz korrigiert:

"... wenn durch eine Lebendgeburt des Kindes die seelische oder körperliche Gesundheit der Mutter gefährdet würde und auf keine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann".

So, wie es da stand, bezog sich der Teilsatz nach dem "und" (... "auf keine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann") auf das Subjekt des davorstehenden Nebensatzes, nämlich "die seelische oder körperliche Gesundheit der Mutter". Da ja nicht die seelische oder körperliche Gesundheit der Mutter, sondern vielmehr deren Gefährdung abgewendet werden soll (vermute ich jetzt mal ... ;) ), habe ich mir erlaubt, das zu ändern.

-- 79.253.232.215 23:03, 29. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Person statt Mensch[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland haben wir ein Personenstandsgesetz (PersStG). Hierin wird definiert, wer Person ist: a) Wer lebend geboren wurde. b) Wer tot mit mehr als 500 Gramm geboren wurde. Mensch ist juristisch nicht definiert, Person sehr wohl. Daher sollte es im Artikel "Person" heißen und nicht "Mensch". Ich habe es entsprechend geändert.

Randbemerkung: Ich fragte bei den Ministerien der Länder nach, die eine Bestattung der abgetriebenen Kinder gesetzlich verbieten, was mit den abgetriebenen Kindern ist, die lebend geboren wurden und dann versterben und/oder denen, die zwar tot geboren werden aber über 500 Gramm haben. Als Antwort bekam ich, dass ein abgetriebenes Kind juristisch nie als Person anerkannt wird, auch wenn es sich um eine Lebendgeburt oder eine Totgeburt (mehr als 500 Gramm) handelt. Damit wird auch in diesen Fällen kein abgetriebenes Kind beurkundet. (nicht signierter Beitrag von Bks29 (Diskussion | Beiträge) 07:37, 31. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Durchführung[Quelltext bearbeiten]

Es wird nur eine Methode der Durchfühung aufgeführt. Weitere Methoden sind nach meiner Kenntnis: (1) Vergiftung über das Fruchtwasser mit Rivanol; (2) "partial-birth-abortion" (bei sehr späten Abbrüchen): Aufschneiden des Genicks und Absaugung des Gehirns des Fötus, nachdem er zuvor im Mutterleib umgedreht und mit den Füßen voran 'geboren' worden ist; der Kopf verbleibt jedoch bis zur Tötung im Mutterleib, da es sonst strafrechtliche Konsequenzen für den ausführenden Arzt geben würde -- Kanalisikelt (Diskussion) 12:47, 21. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 02:04, 4. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]