Diskussion:Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz

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Bezeichnung des Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Zur Begrifflichkeit: Das geplante Gesetz heißt Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG). Es handelt sich dabei um ein sog. Artikelgesetz. Artikel 1 des Gesetzes ändert das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz. Artikel 2 ändert das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und verleiht diesem die Kurzbezeichnung und die Abkürzung Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG). Artikel 3 des Gesetzes beinhaltet ein völlig neues Gesetz, das Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz – RettungsG).

Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz und Rettungsübernahmegesetz sind also nicht das gleiche. Vielmehr ist das Rettungsübernahmegesetz Bestandteil des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes.

--Forevermore 12:50, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Und die Folge daraus wäre dann, dass man den Aritekl nach Rettungsübernahmegesetz verschiebt, da es in dem Artikel hauptsächlich um das Rettungsübernahmegesetz geht? Sehe ich das richtig?-- Arma 18:34, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Du hast recht: Wenn sich der Artikel schwerpunktmäßig mit dem Rettungsübernahmegesetz befasst, wäre eine Verschiebung auf dieses Lemma sinnvoll. --Forevermore 19:47, 21. Mär. 2009 (CET)pBeantworten
Ich habs mir nochmal überlegt und bin der Meinung, man sollte es nicht verschieben sondern für das Rettungsübernahmegesetz eine eigene Überschrift machen und den Rest, also zb die Änderung am Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, kurz erwähnen. Das zu Unterschlagen wäre falsch und ein eigener Artikel für das Rettungsübernahmegesetz scheint mir auch zu viel zu sein. Wenn niemand eine bessere Idee hat, scheint mir das am sinnvollsten zu sein.-- Arma 09:04, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Verfassungsstreit[Quelltext bearbeiten]

Zu diesem Zitat: "Weitgehend ungeklärt ist, wie sich eine solch große Übernahmeaktion mittels angedrohten Zwangsmitteln auf die verfassungsrechtliche Garantie des Eigentums nach Artikel 14 des Grundgesetzes auswirkt. Es ist möglich, dass es zu Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht kommen wird. Hier würde dann zu klären sein, ob das rechtlich bisher unbestimmte Argument der Bundesregierung ausreichend für einen derart weit reichenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Aktionäre ist, nämlich dass die HRE eine "systemisch" wichtige Bank ist und ihr Untergang ähnliche Auswirkungen wie bei der ehemaligen US-Investmentbank Lehman Brothers verursachen würde."

Ist das tatsächlich in Juristenkreisen (also abseits journalistischer Standardvorwürfe in dem Zusammenhang) seriös umstritten? Es gibt ja schließlich desöfteren in Deutschland weit tiefgehendere Enteignungen (z.B. Anwohnerenteignung bei Flughafenausbau, Straßenbau, oder gar ganze Dorfumsiedlungen zur Rohstoffförderung) für klar nicht "systemrelevante" Dinge. --Sefo 17:43, 13. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Verlustdiskussion[Quelltext bearbeiten]

a) Arbeitskräfte: 10% verloren, weil arbeitslos.

b) Metallproduktion: 1% Ausschussteile wegen menschlichen Versehens.

c) Banken: 0% Bankenpleite, alle Experten gerettet.

Also ist der verbrauchende Mensch für den anderen Menschen ein Störfaktor, den er ruhig untergehen lässt. Bei Metallteilen handelt es sich um totes Gut, das materiellen Nutzen bringt. Es wird besser geschützt. Banken haben Geld. Das stinkt nicht nach Öl wie die Metallteile, also: hier höchste Sorgfalt. (nicht signierter Beitrag von 84.59.52.99 (Diskussion) 22:37, 14. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 13:10, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten