Diskussion:Forum Shopping

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 91.224.226.197 in Abschnitt Definition
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Satzbau

[Quelltext bearbeiten]

Sätze sind zu lang und zu unverständlich, Hinweis auf IPR fehlt --Historiograf 22:38, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Der Satzbau ist meiner Ansicht nach dem Thema insgesamt angemessen. Es ist ja kein "Allerweltsbegriff". -- IP 2. Nov. 2006

Text ist zutreffend, wer mag und mehr schreiben kann, mag ihn ergänzen, IPR gehört hier nicht zwingend hin. -- T.Hentzschel 24. Februar 2007

Ich find's momentan ok. -- Simplicius 16:53, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Jedenfalls sehe ich keine so gravierenden Mängel, dass es einen eigenen Bapperl rechtfertigen würde. UNd auch angesichts dieser Diskussion hier: ÜA-. --Nyks ► Fragen? 15:17, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Allerdings ist (in dieser Allgemeinheit) unzutreffend, dass der Richter im Zeitpunkt der Begehung der Tat eindeutig feststehen muss - unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten (§§ 7 - 11 StPO) hat die Staatsanwaltschaft die Qual der Wahl, diese kann shoppen. gawagei 5.Oct 07(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.12.213.70 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 18:45, 7. Okt. 2007 (CEST)) Beantworten

Begriff

[Quelltext bearbeiten]

Gibt es nicht vielleicht einen eigenen Begriff in der deutschen Sprache für den Gegenstand? 217.229.9.51 03:29, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Alte Frage, ich weiß - aber da sie bislang nicht beantwortet wurde: mir ist kein deutscher Begriff bekannt. Die Bundesrechtsanwaltkammer umschreibt das Phänomen mit "eine im Einzelfall nicht nach sachlichen Kriterien erfolgende Zuständigkeitsbestimmung". ([1], Seite 3) --Snevern 08:44, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

EU

[Quelltext bearbeiten]

Im europäischen Mehrebenensystem (Akteure: Mitgliedsstaaten und Gemeinschaftsorgane/EU) hat das forum shopping ebenfalls einen besonderen Stellenwert. Der Verwirklichung von politischen Zielen (bspw. politische Akteure im Nationalstaat, Bundesländer, NGO's, etc.) sind mehrere Möglichkeiten gegeben: Man hat die Möglichkeit auf die Kommission einzuwirken (und so den Mitgliedsstaat zu umgehen/oder etwa die Opposition) um so einen Vorschlag auszuarbeiten, bzw. um eine entsprechende Politikinitiative zu starten.

Sandholtz 1996 spricht von Opportunitätsstrukturen im politischen Handeln für nationale Akteure.

Könnte man mM nach in den Artikel auch noch einbauen. Tropperovsky, 01.2010 (nicht signierter Beitrag von 188.45.166.93 (Diskussion | Beiträge) 01:25, 29. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Fliegender Gerichtsstand?

[Quelltext bearbeiten]

Ist das hier nicht dasselbe wie der Fliegende Gerichtsstand? -- 79.221.120.105 02:55, 16. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe auch Portal Diskussion:Recht/Archiv 2010-I#Fliegender Gerichtsstand - Forum shopping. --Atlasowa 12:33, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Unter Portal Diskussion:Recht/Archiv 2010-I#Fliegender Gerichtsstand - Forum shopping heißt es:
1 Phänomen, 2 Lemmata... ein interessantes und aktuelles Thema! Mag die mal jemand durchschauen und sinnvoll verlinken? Oder vielleicht hat ja jemand Lust, noch etwas mehr zu schreiben. --Atlasowa 15:57, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Nö, zwei Phänomen, zwei Lemmata. Das eine ist eine prozessrechtliche Figur (Möglichkeit vor verschiedenen Gerichten Klage zu erheben), das andere ist eine Taktik eine (oder auch andere Regelungen) bewusst auszunutzen, sich ein Gericht zum erheben der Klage auszusuchen. Dafür gibt es durchaus auch andere Wege. Kurz: Sind schon zwei Schuhe.--Alles Gute wünscht Kriddl Posteingangskörbchen 18:47, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Dem stimme ich insofern zu, dass die Begriffe nicht genau das gleiche Bedeuten. Aber es hat durchaus etwas miteinander zu tun. Eine prozessrechtliche Figur und eine Taktik, eben genau diese auszunutzen, gehören schon zusammen und sollten meiner Meinung nach auch zusammen behandelt werden. -- 217.229.41.173 14:40, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Gut, mach doch mal einen Textvorschlag, bspw. einen Satz in dem das Verhältnis prozessrechtliche Figur/Taktik erklärt wird und der hier im Artikel Forum shopping eingefügt werden kann. WP:Sei mutig ;-) Grüsse --Atlasowa 17:35, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ich war dann mal mutig...

[Quelltext bearbeiten]

Die falsche Information, dass die StA nicht shoppen kann ist raus, der fliegende Gerichtsstand eingebaut und die Shopping-Möglichkeit im int. Strafrecht belegt. Wozu ich nichts sagen kann, ist der europäische Haftbefehl. Nach der abweichenden Meinung in BVerfG NJW 2005, 2289 ist Shopping da nicht möglich, mehr hab ich dazu auf die Schnelle nicht gefunden - ist auch alles so gar nicht mein Bereich. Vielleicht kann das noch jemand nachtragen? Beste Grüße, Ildottoreverde (Diskussion) 12:05, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Definition

[Quelltext bearbeiten]

Das Bundesarbeitsgericht definiert forum shopping als „Suche nach dem genehmen Richter“ (durch Ablehnung „ungenehmer“ Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit); Quelle: [2]. --91.224.226.197 13:52, 7. Jan. 2020 (CET)Beantworten