Diskussion:Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Dr Joerg Weule in Abschnitt Freiwilligkeit von wem?
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Echte Streitsachen privatrechtlicher Art[Quelltext bearbeiten]

"Echte Streitsachen privatrechtlicher Art, bei denen sich Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen und das Gericht über subjektive Rechte der Beteiligten entscheidet." ist meiner Ansicht nach total unverständlich. (nicht signierter Beitrag von 85.181.125.241 (Diskussion | Beiträge) 16:26, 25. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Ja, finde ich auch. Was heißt das? (nicht signierter Beitrag von 93.134.122.56 (Diskussion) 22:50, 16. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Freiwilligkeit von wem?[Quelltext bearbeiten]

[Freiwilligkeit]

Worin besteht denn die Freiwilligkeit? Die Herkunft der Bezeichnung wird nicht klar. Leider wird dies auch nicht im Gesetz erläutert. --Dr Joerg Weule (Diskussion) 23:09, 25. Aug. 2018 (CEST)Beantworten