Diskussion:Friedhofskirche zum heiligen Karl Borromäus

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Invisigoth67 in Abschnitt Rechtschreibfehler im Lemma ...
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Rechtschreibfehler im Lemma ...[Quelltext bearbeiten]

siehe Regel 89 und hier. Kein Unterschied zwischen DE und AT. heilig ist hier kein Bestandteil des Eigennamens sondern nur ein beschreibendes Adjektiv. Siehe auch: [1] --Austriantraveler (talk) 22:10, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

„den heiligen Karl Borromäus“ - ein Adjektiv und daher klein
„Friedhofskirche zum Heiligen Karl Borromäus“ - ein Name und daher groß und das sehen auch die meisten anderen so: [2].
Mein Vorschlag, lassen wir das mal und hören wir mit diesen permanenten Verschiebereien (um des Kaisers Bart) auf - OK? – Links oder rechts?
PS: Sehe gerade, dass du schon wieder verschoben hast [3] - willst du nicht vorher mal den Diskussionsausgang abwarten? Immerhin war das alte Lemma jahrelang OK [4] und jetzt muss es sozusagen minütlich verschoben werden.
PPS: Alternativ lass ich mir auch noch einreden: Friedhofskirche Zum heiligen Karl Borromäus. – Links oder rechts? 22:51, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Schwieriger Fall. Für beide Schreibweisen gibt es Belege, stellt sich also die Frage, ob die Rechtschreibregeln oder der Eigenname zieht. Friedhöfe Wien und Stadt Wien wählen jedenfalls die Großschreibung des Heiligen. @Austriantraveler: Bitte beherzige Dein Versprechen vom Wochenende, "Verschiebungen beim ersten Widerspruch einzustellen". Dein erneutes Verschieben auf den kleingeschriebenen "heiligen" trotz Einspurch und laufender Diskussion war eher kontraproduktiv. --Invisigoth67 (Disk.) 16:12, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten