Diskussion:Frommer Legal

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Alte Urteile[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel, insbesondere der Teil "Vor Gericht bekam die Kanzlei mehrfach im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen Recht." ist mittlerweile mißverständlich. Die dort mehrfach aufgeführten Urteile gegen heise wurden allesamt vom BGH kassiert. (nicht signierter Beitrag von 95.91.50.99 (Diskussion) 21:57, 26. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Was hat denn eine RA-Kanzlei hier zu suchen? Sind halt Abmahner, sind aber 1000 andere auch. Sollen die nun alle hier aufgeführt werden? (nicht signierter Beitrag von 82.198.100.73 (Diskussion) 21:38, 12. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Urteile ergänzen[Quelltext bearbeiten]

Die hier aufgeführten Urteile können den Eindruck erwecken, als wenn die Kanzlei hauptsächlich erfolgreich vor Gericht gezogen ist. Dem ist nicht so; daher sollten unbedingt weitere Urteile wie z.B. die Hinweise oben zu den BGH-Entscheidungen in den letzten Abschnitt eingearbeitet werden. Wer sich auzf Wikipedia informiert, könnte den Eindruck haben, als wäre das beschriebene Vorgehen dieser Kanzlei grundsätzlich und in allen Punkten rechtens. Die Zahl der Abmahnungen dieser Kanzlei macht es durchaus sinnvoll, hier einen Artikelt zu verfassen, der über die Arbeit dieser Kanzlei informiert.


Waldorf Frommer hat unter den Abmahnkanzleien mE keine herausgehobene Stellung, die einen Artikel rechtfertigt. Es gibt eine Vielzahl von Kanzleien, die ebenfalls sehr große Nummern in der Abmahnindustrie sind, zB Fareds oder Rasch. (nicht signierter Beitrag von 79.197.19.8 (Diskussion) 19:47, 15. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Anwaltsgebühren belaufen sich auf 500+ Euro[Quelltext bearbeiten]

Obwohl die Politik neue Regelungen für die Anwaltsgebühren gesetzt hat, das wohl aus dem Grund, dass solche Mafiaorganisation wie Waldorf Frommer nicht zu sehr die einfachen Bürger abzocken, schafft es das Unternehmen diese galaktischen Preise von mindestens 500€ pro Sammelbrief alleine für die Rechtsanwalkosten einzutreiben. Wäre nett, wenn man das eintragen könnte, dass die Forderungen zu hoch angesetzt sind und nur dazu dienen um einfache Bürger abzuzocken.

Was erwartest du auch. Die Politik ist durchsetzt von Rechtsanwälten,die werden ihrer eigenen Kaste nicht freiwillig schaden. Die Deckelung der Abmahnkosten ist nur schönr Schein, in Wahrheit hat sich das Gesetz selbst ausgehebelt,in dem es die Klausel enthielt,daß der Rechteinhaber selbst entscheiden kann,wann die Deckelung greift. (nicht signierter Beitrag von 80.154.98.131 (Diskussion) 13:00, 25. Feb. 2017 (CET))[Beantworten]

Wikipedia informiert wieder zu positiv[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn die Arbeit von Wikipedianer nicht darauf hinaus läuft Firmen schlecht zu schreiben oder persönliche Meinungen einzubinden, muss ich doch bitten mehr zum eigentlichen Existenzgrund von WF zu schreiben. Das wäre nämlich: x Gesetzeslücken und die Dummheit sowie Faulheit der Richter auszunutzen um einfache Mitbürger mit extrem hohen Strafen ausnehmen zu können. Das muss natürlich nicht so reingeschrieben werden, aber die Damen und Herren die sich mit dem Verfassen von Artikeln auskennen wissen sicherlich was damit gemeint ist. (nicht signierter Beitrag von 194.45.150.17 (Diskussion) 10:13, 6. Aug. 2013 (CEST))[Beantworten]

Ich würde sogar soweit gehen, dass man im Ansatz vermuten könnte, der Artikel wäre stark manipuliert. "Kritik und Urteile", ein kurzer Satz zur Kritik und dann eine Liste ausschließlich gewonnener Urteile von WF. (Stichwort "Drohkullise aufbauen") Es ist ja nicht so, dass WF alle Prozesse gewonnen hätte oder dass es keine Kritik, auch von anderen Rechtsanwälten, geben würde. (nicht signierter Beitrag von Lastwebpage (Diskussion | Beiträge) 15:33, 18. Nov. 2014 (CET))[Beantworten]

Stasi Co. aus der Radio Freies Europa Stadt[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht wäre es in dem Artikel auch nennenswert dass selbst sich eine in anderen Ländern schon ausgestrahlte TV-Episode (The Simpsons) online anzuschauen schon gleich Brief zur Folge hat? Des weiteren scheint mir selbst ziemlich fragwürdig inwieweit irgendwelches privates Unternehmen einfach so in anderen Ländern spionieren kann, wie z.B. deutsches Unternehmen in Schweden, welches IP als einzigen Leecher sah (bei mehr als 200 Seedern) und nach ein paar Minuten wurde Verbindung beendet, aber laut den angeblichen Experten schon ganz klar Grund fast 1000 Euro zu zahlen und irgendwelchen Wisch zu unterschreiben obwohl niemand mitgeteilt hat dass ein nicht U.S. Server (wie YouTube auf welchem auch selbige Episoden) oder spezifischer Server unter irgendwelchem Verbot steht. Und es scheint mir auch nicht wirklich klar ob man den Sourcecode zu jedem Program zu kennen hat welches man benutzt oder sich sogar selbst einlädt. Was dann im weiteren auch nicht wirklich klar scheint ist dass wenn man Besuch hat welcher sich im TV was mitanschaut, ob sowas laut deutschem Gericht ganz klar Grund dass der Besuch Strafe zu zahlen hat falls im Herkunftsland solche Episode noch nicht ausgestrahlt wurde. Also, ziemlich absurd in solchem Fall meiner Auffassung nach, was sicherlich eher allgemeines Thema als spezifisch diese Kanzlei betreffend, aber in dem Artikel hier scheint überhaupt nicht mal genannt z.B. dass man in Deutschland eigentlich ziemlich Problem damit hätte wenn z.B. Firma aus Schweden in BMWs einfach so Kameras zur Eigennutzüberwachung installieren würde, da solches sicherlich ziemlich fragwürdige Vorgehensweise auch andersrum (und sicherlich nicht als ob zu Zeiten von deutschem Protektoräten), bzw. es eben ziemlich schlimm gewesen wäre wenn SED einfach so überwachen hätte können wer Radio Freies Europa hört, und ja eigentlich schon ziemlich schlimm war dass Stasi so gut wie bei jeder Privatveranstaltung mit dabei war, was aber dieser Tage anscheinend als komplett normal gesehen wird selbst mit Spitzeln von Privatunternehmen. (nicht signierter Beitrag von 95.90.235.36 (Diskussion) 23:46, 7. Dez. 2016 (CET))[Beantworten]

Neueres Urteil[Quelltext bearbeiten]

Der ganze Artikel scheint arg parteisch. Es fehlen, vielleicht ausversehen, z.B. Links zu neueren Urteilen. -- 94.222.249.127 16:53, 27. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Dem schließe ich mich an, siehe dieser Wortlaut: "BGH stellt klar, [..] vermeintlich korrekt ermittelten Anschlussinhabern ist es demnach nicht zuzumuten, etwa Rechner von Familienmitgliedern zu durchsuchen oder die PC-Nutzung in der Familie zu überwachen.".--Heebi (Diskussion) 14:49, 20. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Was soll neues Lemma werden? Frommer Rechtsanwalts PartG mbB oder frommer.legal? Das erste lässt sich wohl nicht sinnvoll verkürzen, das zweite scheint nicht der Name der Gesellschaft zu sein.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:50, 22. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

1. Ja, auf jeden Fall umbenennen. 2. Ich votiere für Frommer Legal, dies wird vom Unternehmen selbst sowie von Dritten so verwendet und ist in Übereinstimmung mit Wikipedia:Namenskonventionen#Unternehmen. --Jazzman 15:28, 26. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]
Wurde erledigt. -ZT (Diskussion) 22:19, 31. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Namensänderung[Quelltext bearbeiten]

Wann war der Übergang zu "Frommer"? Doch wohl erst spät. Im Text wird der neuer Name aber schon für Maßnahmen kurz nach 2000 verwendet. Das ist Gescchichtsfälschung, wenn auch bestimmt nicht absichtlich. --Hachinger62 (Diskussion) 17:13, 7. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]