Diskussion:Günter Freiherr von Gravenreuth/Archiv/2009

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 80.141.254.237 in Abschnitt Namensänderung
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Familienname

Der Artikel beginnt mit "Günter Werner Freiherr von Gravenreuth ([...] gebürtig Günter Werner Dörr)"; weiter unten im Artikel heißt es dann "Juristisch betrachtet ist diese Namensänderung rückwirkend (ex tunc) gültig: Er trägt also seinen nachträglich angenommenen Familiennamen Freiherr von Gravenreuth rechtlich gesehen bereits von Geburt an."

Wie passen beide Aussagen zusammen? Nach der zweiten Aussage ist die erste ja falsch, oder kommt es auf die Relativierung rechtlich gesehen an? Wenn ja, käme allerdings die Frage auf, was denn ein Nachname ist, wenn nicht irgendein Rechtsgebilde... --Pluralis 19:02, 7. Feb. 2009 (CET)

Ich sehe da kein Wiederspruch. Geburt = Dörr / Geburt und Leben >= Freiherr von Gravenreuth. Er hatte zum Zeitpungt seiner Geburt juristisch gesehen zwei Namen. Ab nächsten Monat überigens den Dritten "Insasse zu Landsberg"... -- 84.74.190.35 14:02, 9. Feb. 2009 (CET)
Der Widerspruch besteht nur scheinbar: Rein juristisch betrachtet hat sich sein Name rückwirkend geändert. Tatsächlich aber hat er bis zur Namensänderung aber immer Dörr geheißen, auf seinen Ausweisen stand Dörr und wen ihn jemand nach seinem Namen gefragt hat, dann hat er mit Dörr geantwortet. Tatsachen kann auch kein Gesetz ändern. (Wenn es ein Gesetz gäbe, dass die Körpergröße aller Erwachsenen unter 1,70 m auf diese Zahl festlegen würde, würden sie trotzdem nicht wachsen und Messungen würden auch nicht 1,70 m ergeben.) Die juristische Welt entspricht eben nicht immer der realen Welt. Eine rückwirkende Änderung ist nur ein besonders krasses Beispiel dafür. Jeder unschuldig Verurteilte und jeder nicht verurteilte Schuldige fällt ebenso in diese Kategorie. --Eintragung ins Nichts 15:41, 9. Feb. 2009 (CET)
Wie meine beiden Vorredner schon gesagt haben, du musst die rechtliche Sicht von den tatsächlichen, faktischen Gegebenheiten trennen. Es ist keine Widerspruch und bedeutet nur, er darf heute(!) mit dem Namen "Günter Werner Freiherr von Gravenreuth" so umgehen, als habe er schon immer "Günter Werner Freiherr von Gravenreuth" geheißen. Faktisch hat er natürlich bis ins Alter von ~ 32 Jahren "Günter Werner Dörr" geheißen und auch sein Staatsexamen unter diesem Namen gemacht. WikiMax - 19:27, 9. Feb. 2009 (CET)
Gut, das macht Sinn, danke. --Pluralis 15:20, 10. Feb. 2009 (CET)

Mitgliedschaften

Gravenreuth ist Mitglied der Studentenverbindung K.B.St.V. Rhaetia München ("Katholische Bayrische Studenten-Verbindung). --137.193.139.90 06:49, 14. Feb. 2009 (CET)

eingefügt --Knallexus MfG 01:36, 24. Feb. 2009 (CET)

Lizenz

Ist G. denn noch als Anwalt zugelassen? --84.119.67.121 16:07, 12. Feb. 2009 (CET)

Ja, er kann sie nachträglich aber noch verlieren --LSG1 07:04, 14. Feb. 2009 (CET)
Und ist die Lizenz nun weg? -- 84.72.60.236 16:42, 7. Mai 2009 (CEST)

Verurteilungen

Der zweite Absatz zur Verurteilung wegen Betruges zum Nachteil der taz kann so nicht stimmen. Es ist vom "in der einstweiligen Verfügung verlangten Geld" die Rede, was juristisch nur in absoluten Ausnahmen sein kann, die hier sicher nicht eingschlägig sind. Mit der einstweiligen Verfügung wird keine Geldzahlung zugesprochen. Wahrscheinlich geht es um die Prozesskosten für diese einstweilige Verfügung, die über einen Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden konnten. --89.247.63.133 02:27, 15. Mai 2009 (CEST)

Absatz "Verurteilungen"

ist widersprüchlich - oben ist von 11 monaten die rede, im nächsten absatz aber von 14 - was stimmt da jetzt? (nicht signierter Beitrag von 80.109.16.91 (Diskussion | Beiträge) 21:34, 18. Aug. 2009 (CEST))

Fußnote 3 löschen

Kann vielleicht irgendwer mal bitte Fußnote 3 löschen? Die führt auf eine Seite, auf der man angemeldet sein muß, um was sehen zu können. Es kann ja nicht Sinn von Wikipedia sein, Werbung für andere Seiten zu machen, die möglicherweise einfach nur e-mail-Adressen abfischen wollen. (nicht signierter Beitrag von 78.48.184.230 (Diskussion | Beiträge) 20:25, 3. Dez. 2009 (CET))

Namensänderung

"Günter von Gravenreuth wurde als Günter Dörr geboren, änderte jedoch im Zuge der Liberalisierung des deutschen Namensrechtes am 24. Juni 1980 seinen Familiennamen und nahm den Geburtsnamen seiner Mutter an,[30] die aus der Familie Gravenreuth stammt. Juristisch betrachtet ist diese Namensänderung rückwirkend (ex tunc) gültig: Er trägt also seinen nachträglich angenommenen Familiennamen Freiherr von Gravenreuth rechtlich gesehen bereits von Geburt an."

Die rückwirkende Annahme des Geburtsnamens eines anderen Elternteils als eigenen Geburtsnamen ist nicht möglich. Das weiß ich genau, weil ich es Mitte der Achtziger Jahre auch versucht habe. Nach Gerichtsauffassung bezieht sich die Wahlmöglichkeit auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Kindes, nicht aber nachträgliche Änderungswünsche.--80.141.254.237 15:14, 7. Dez. 2009 (CET)