Diskussion:Güterrechtsregister

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Holger-P-the first in Abschnitt Abschaffung des Güterrechtsregisters
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Bin mir nicht sicher, aber ich glaube in Deutschland gibt es gar keine Güterrechtsregisterverordnung. Könnte das mal jemand überprüfen? --Lapicida 12:58, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Vorteile einer Eintragung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht rein gar nichts darüber, warum man sich da eintragen lassen sollte. --AndreasPraefcke ¿! 13:05, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten

§ 1412 BGB stand im Artikel nicht gleich im Einleitungsabschnitt. Habe dies mal geändert. --Asio 23:27, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Abschaffung des Güterrechtsregisters[Quelltext bearbeiten]

Der Bundestag hat im Oktober 2022 die Abschaffung des Registers beschlossen. Siehe https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/gueterrechtsregister-an-amtsgerichten-vor-dem-aus Grund kurzgefaßt: Zuviel Papier, zu wenig Nachfrage. www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Abschaffung_Gueterrechtsregister.html Deshalb sollte der Wiki-Artikel alsbald mal überarbeitet werden. --Holger-P-the first (Diskussion) 05:50, 24. Dez. 2022 (CET)Beantworten