Diskussion:Gelegenheitsverkehr
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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Ucklageshis in Abschnitt Abgrenzung zum Gewohnheitsverkehr
Abgrenzung zum Gewohnheitsverkehr
[Quelltext bearbeiten]"Der Gelegenheitsverkehr ist vom Linienverkehr (§ 42 PBefG) und vom Gewohnheitsverkehr abzugrenzen."
Gewohnheitsverkehr bezieht sich auf den Fahrtzweck eines Weges, Gelenheitsverkehr und Linienverkehr sind Betriebsformen im PBefG. Hier werden fälschlicherweise unterschiedliche Sichtweisen miteinander gleichgesetzt. Zudem besteht dann eine Redundanz zum ersten Satz des Artikels. (nicht signierter Beitrag von Ucklageshis (Diskussion | Beiträge) 12:41, 17. Apr. 2020 (CEST))