Diskussion:Gemeindeordnung von Medina
Begriffe: kitāb / ṣaḥīfa
[Quelltext bearbeiten]da bin ich etwas pingelig: kitāb /ṣaḥīfa. Die Gemeindeordnung (lassen wir es bei Wellhausens Bezeichnung): kitāb: einfach nur als Kitāb („Schriftstück“) ist für mich wegen der Länge und Genauigkeit des Inhalts unzutreffend. Kitāb ist hier ein schriftlich niedergelegtes Dokument. Entsprechend ist Ṣaḥīfa kein "Blatt", sondern eher eine Schriftrolle (aufbewahrt - im übrigen - , wenn auch in Teilen, in der Säbelscheide von ʿAlī, sagt man). So viel Bestimmungen passen nicht auf ein "Blatt". Aber mir soll es recht sein...Meine Bemerkung nur zu weiteren Darstellungsmöglichkeiten.--Orientalist (Diskussion) 22:35, 25. Jul. 2014 (CEST)Nachtrag: ich glaube, Wüstenfeld hat sich geirrt: es müßte heißen ʿalā ribʿatihim. So auch in der Edition Kairo. Siehe auch Lane.--Orientalist (Diskussion) 22:52, 25. Jul. 2014 (CEST)
- «ṢAḤĪFA (a.), lit. “a flat object, a plaque, a leaf”» (EI2) «KITĀB [...] the kitāb pure and simple which meant, in that early period, “something written”, “notes”, “list” or “letter”.» (EI2) --Baba66 (Diskussion) 03:48, 26. Jul. 2014 (CEST)
- Wellhausen übersetzt treffend: "Urkunde" - überhaupt: zu kitāb siehe Ullmann Wörterbuch, Buchstabe Kāf.
- Ṣaḥīfa: papyrus or parchment roll: Adam Gacek: The Arabic Manuscript Tradition. Brill 2001. S.82 Ṣaḥīfat Hammām b. Munabbih war nicht nur ein Blatt. Auch die Ṣaḥīfa von ʿAbd Allāh b. Lahīʿa umfaßt in der Edition über 60 Seiten.--Orientalist (Diskussion) 08:24, 26. Jul. 2014 (CEST)
- Im gegebenen Zusammenhang bringt diese Diskussion nicht viel: Wir wissen ja rein gar nichts über die äußere Form dieser Urkunde, bzw. der Urkunden, sie ist ja wohl über mehrere Jahre entstanden. Und dann nimmt man halt die einfachste Übersetzung und interpretiert so wenig wie irgend möglich. --Baba66 (Diskussion) 13:14, 26. Jul. 2014 (CEST)
- "...Und gibt’s auch kein Schriftstück vom Standesamt
- Im gegebenen Zusammenhang bringt diese Diskussion nicht viel: Wir wissen ja rein gar nichts über die äußere Form dieser Urkunde, bzw. der Urkunden, sie ist ja wohl über mehrere Jahre entstanden. Und dann nimmt man halt die einfachste Übersetzung und interpretiert so wenig wie irgend möglich. --Baba66 (Diskussion) 13:14, 26. Jul. 2014 (CEST)
- Und keine Blume auf dem Altar
- Und weiß ich auch nicht, woher dein Brautkleid stammt
- Und gibt keine Myrte im Haar -
- Der Teller, von dem du issest dein Brot
- Schau ihn nicht lang an, wirf ihn fort!
- Die Liebe dauert oder dauert nicht
- An dem und jenem Ort.“ (Die Dreigroschenoper)--Orientalist (Diskussion) 14:47, 26. Jul. 2014 (CEST)
Gde.- Ordnung: Vertrag zwischen 2 oder 3 Parteien? Ich hasse das scheiss Germanisten- Undeutsch
[Quelltext bearbeiten]- ZITAT: Die sogenannte Gemeindeordnung von Medina ist ein Bündnisvertrag, den der Prophet Mohammed nach seiner Ankunft in der Stadt Yathrib (später: Medina) im Jahr 622 zwischen den Auswanderern aus Mekka, seinen Helfern in Yathrib sowie verschiedenen jüdischen Stämmen schloss........"
- I) Also 4 Parteien? Mohammed | Auswanderer aus Mekka | seine Helfern in Yiarthib | Jüdische Stämme | oder
- II) 3 Parteien? | Mohammed + seine Helfern in Yiarthib | Auswanderer aus Mekka | Jüd. Stämme | oder
- III) 2 Parteien? | Mohammed + seine Helfern in Yiarthib + Auswanderer aus Mekka || Jüd. Stämme |
- IV) Welche Elemente gehören zu welcher Menge (das Schüler heute i. d. 4. Klasse lernen müssen!) 28.11.15, Eco-Ing. (nicht signierter Beitrag von 93.104.20.113 (Diskussion) 16:35, 28. Nov. 2015 (CET))
- Nicht ungeduldig werden! Das Ganze ist hier ein kostenloser Service, den einige von uns leisten, weil sie Freude an der Sache haben. In Zeiten vor Wikipedia hättest Du in eine Bibliothek laufen müssen, um etwas über die Gemeindeordnung von Medina zu erfahren. Jetzt kannst Du es hier bequem nachlesen. Ist doch nett von uns, oder? In § 1 des Dokuments werden die Vertragsparteien genannt. Die deutsche Übersetzung folgt ziemlich genau der arabischen Formulierung. Eigentlich wird nur ausgesagt, dass Mohammed die Urkunde zwischen den beiden Seiten aufsetzt. Er ist damit noch nicht automatisch Vertragspartei. Ob er gleichzeitig als Oberhaupt des in § 3 erwähnten „Clans“ der Auswanderer galt, ist nicht eindeutig. Er wird allerdings in § 23 des Dokuments als Schiedsrichter erwähnt. Den Vertragsparteien wird dort auferlegt, ihn bei Streitereien zum Schlichter zu bestellen. Die Juden werden erst im zweiten Teil des Textes erwähnt. Sie sind aber vielleicht mit denjenigen in § 1 gemeint, "die ihnen (nämlich den Leuten von Quraisch und Yathrib) folgen, ihnen verbunden sind und zusammen mit ihnen kämpfen." Dass der Ausdruck mit "und" verbunden ist, deutet darauf hin, dass diese Gruppe als eine eigene Vertragspartei betrachtet wurden. Aber auch das ist nicht völlig eindeutig. Schönen Abend!--PaFra (Diskussion) 23:29, 29. Nov. 2015 (CET)
Yathrib
[Quelltext bearbeiten]Was ist das?
Gruß, Ciciban (Diskussion) 10:32, 24. Nov. 2017 (CET)
- O.k., gefunden — Ciciban (Diskussion) 10:33, 24. Nov. 2017 (CET)