Diskussion:Gemeindeordnungen in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:E5:9742:3E00:714C:B2BF:9F47:B7B7 in Abschnitt Unklare Formulierung
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Historische Entwicklung 1918 bis 1945[Quelltext bearbeiten]

Ich habe in dem Unterkapitel Ergänzungen vorgenommen und lücken-/fehlerhafte Darstellungen korrigiert. Vorab: Hiermit soll nichts relativiert werden, aber die Weimarer Republik war nun mal bekanntlich eine „Demokratie ohne Demokraten“. Abgesehen davon, war bisher in diesem Abschnitt überhaupt nichts bequellt – und einige Sätze waren nicht nur falsch, sie ergaben teilweise überhaupt keinen Sinn. Beispiel: „Diese historisch gewachsenen Regelungen schafften die Nationalsozialisten als eine der ersten demokratischen Regelungen 1933 ff. ab.“ Hä? Zweimal lesen. Die historischen Regelungen schafften die Nazis demokratisch ab; oder was steht bzw. stand da? Ebenso das „nicht parlamentarisch zustande gekommene Preußische Gemeindeverfassungsgesetz“. Welches Parlament? Der Reichstag? Der hatte mit preußischen Gesetzen wenig am Hut. Der preußische Landtag? Ab 1932 ging dort ohne die NSDP nichts mehr und ab März 1933 hatten die die absolute Mehrheit. Somit ist das Gesetz „parlamentarisch“ zustande gekommen, de jure und de facto. Aber unabhängig davon: Göring konnte als preußischer Ministerpräsident in PREUSSEN ohne Zustimmung des „Parlaments“ Gesetze erlassen, genauso wie es die SPD in den Ländern (und im Reich) während der Weimarer Republik diktatorisch über Ermächtigungsgesetze und Notverordnungen getan hat. Alles in allem: Der springende Punkt ist nicht die Preußische Gemeindeverfassung, sondern die Deutsche Gemeindeordnung, denn die galt für ganz Deutschland. Okay, ich denke der Rest meiner Änderungen ist selbst erklärend + und alle weiteren Details ergeben sich ausführlich aus den Links.--Mineralsaskia (Diskussion) 21:57, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Unklare Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Abschnitt "Kommunalverfassungstypen": "Dieses Beschlussorgan wird überwiegend Gemeinderat oder Gemeindevertretung in Hessen, auch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein genannt."

Ich mache mir jetzt nicht die Mühe, die möglichen Lesarten einzeln "aufzudröseln", aber diesem Satz mangelt es an Eindeutigkeit. Da ich nicht weiß, was hier eigentlich genau gemeint ist, kann ich keine präzisere Alternative anbieten; aber möglicherweise würde allein die Streichung des "auch" schon für mehr Klarheit sorgen ... (nicht signierter Beitrag von 2003:E5:9742:3E00:714C:B2BF:9F47:B7B7 (Diskussion) 22:03, 10. Sep. 2021 (CEST))Beantworten