Diskussion:Gendiagnostikgesetz

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Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 15:03, 4. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Hinzufügen Abschnitt: Kritik[Quelltext bearbeiten]

Ich würde einen Vorschlag machen einen Abschnitt hinzuzufügen. Der Sinn dieses Gesetzes ist nicht wie im Gesetzentwurf beschrieben eine Absicherung des Patienten. Das Gesetz wurde auf Drängen der Ärztekammer, die bekanntlich gute Lobbyarbeit über Jahrzehnte hinweg leistet, vom BT abgesegnet um Konkurrenz mit anderen Berufsgruppen zu vermeiden. Für den Patienten bedeutet das einige Nachteile:

 - Untersuchung nur bei Verdacht einer Krankheit
 - Keine Risikoscreening für bspw. Demenz/Krebs
 - Involvierung der KK, die die Leistung bezahlt
 - hohe Kosten
 - Relativ hohe Fehlerrate, weil die Diagnostik in den meisten Fällen in einem dem Patienten unbekannten Labor erfolgt und der Arzt nur einen Brief mit den Ergebnissen erhält

Heute würde bspw. ein PCR Primer weniger als zwei Euro kosten und die PCR vielleicht nochmal 10 €. Dank mangelnder Konkurrenz sind die Kosten leider überproportional höher. Ein genetisches screening in einem privat geführten Labor auf Patientenwunsch mit garantierter Anonymität und ohne Involvierung der KK ist auch nicht möglich. Folglich sind die einzige Berufsgruppe die davon profitiert die Ärzte. In anderen Ländern können bspw. Biochemiker eigene Labore für diesen Zweck gründen und bieten erschwingliche Leistungen an. (nicht signierter Beitrag von Dgdaniel87 (Diskussion | Beiträge) 12:26, 27. Jan. 2016 (CET))[Beantworten]