Diskussion:Georg Jennerwein

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Ontologix in Abschnitt Uneheliche Geburt Jennerweins
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Uneheliche Geburt Jennerweins[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird erwähnt, dass Georg Jennerwein unehelich geboren wurde. Dies mag daran gelegen sein, dass im katholischen südlichen Bayern bis 1868 ein Heiratsverbot für bayerische Untertanen niederen Standes galt. Heiratserlaubnisse wurden nur an Personen mit gesichertem Einkommen wie Beamte, Besitzer eines Bauernhofes, Betriebes oder sonstigem Vermögens erteilt. So wurden im Geltungsbereich dieses Gesetzes als Folge ein Viertel der Kinder außerehelich geboren. Oft wurden den ledigen Müttern die Kinder weggenommen, da es sich nach damaliger Auffassung um Kinder der Sünde handelte. Solche Kinder der Sünde wurden lebenslang diskriminiert und hatten keine Möglichkeit, einen bürgerlichen Beruf zu erlernen. So durften z.B. unehelich geborene Männer bis 1967 (!) nicht katholische Priester werden. Als Gelderwerb standen ihnen nur Tätigkeiten als Tagelöhner oder Dienstmägde offen.

Die von König Ludwig II. eingesetzte liberale Regierung beseitigte 1868 dieses Heiratsverbot, obwohl der bayerische Landtag mehrheitlich konservativ war. Die Abschaffung dieser Diskriminierung ärmerer Schichten trug wesentlich zur Beliebtheit Ludwigs II. im Volk bei.

Wehrpflichtige Männer, die während ihres Militärdienstes Väter wurden, durften erst nach Ende ihrer Wehrpflicht heiratenDieses spezielle Heiratsverbot galt bis 1918. --Ontologix (Diskussion) 06:17, 24. Okt. 2023 (CEST)Beantworten