Diskussion:Gerichtsbarkeit im Memelland (1919–1945)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Gloser in Abschnitt Welche Gesetze galten im Memelland?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lemma

[Quelltext bearbeiten]

Benutzer:Schoener alltag hat den Artikel von Gerichte des Memellandes nach Gerichtsbarkeit im Memelland (1919–1945) verschoben. Gerichtsbarkeit ist fachlich nicht falsch, aber sprachlich etwas sperrig. Mein Rat wäre, auf Diskussion:Liste historischer deutscher Gerichte zu diskutieren, ob wir in den entsprechenden Artikeln/Listen für andere Gebiete einheitlich Gerichte oder Gerichtsbarkeit verwenden wollen. Die Jahreszahlen sind mir aber schleierhaft. Es gibt (wenn man von der Memelland-Kultur absieht) kein anderes Memelland als das, was im Hauptlemma Memelland und in der Kat Kategorie:Memelland genannt wird. Entsprechend ist die Klammer (die unterschiedliche Begriffe trennen soll, die mit dem gleichen Wort bezeichnet werden) sinnfrei.--Karsten11 (Diskussion) 19:33, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ja, die Klammern sind diskutabel. Und nein, Memelland ist keinesfalls ein eindeutiger Begriff, da helfen auch Begriffsverwendungen auf Wikipedia andernorts nicht weiter. Da mir die Organisation von Gerichten an den jeweiligen Staat gebunden scheint, erkenne ich keinen Sinn darin, dass der Artikel zum großen Teil die Kaiser- und Hitlerzeit behandelt. Insofern hat sich hier ein Verständnis eingeschlichen, dass sich nicht deckt mit dem hier sonst üblichen Abhandeln gerichtsorganisatorischer Artikel. Im Grunde genommen könnte das Ganze auch eine reine Liste werden mit einer Fußnote zur Übergangsregel Danzig betreffend. --Schoener alltag (Diskussion) 21:32, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Welche Gesetze galten im Memelland?

[Quelltext bearbeiten]

Den Siehe-auch-Hinweis Litauisches Strafstatut habe ich entfernt. Dort befindet sich keine Information zur Frage, ob das Strafstatut bzw. welche Gesetze im Memelland galten. Die im hiesigen Lemma enthaltene Information, das Memelland habe gemeinsam mit dem ebenfalls aus Deutschland herausgelösten Freistaat Danzig, wo die deutschen Gesetze in Kraft blieben, eine Oberinstanz gehabt, lässt den Schluss zu, dass weiterhin deutsche Gesetze im Memelland galten und nicht das litauische Strafstatut.--Gloser (Diskussion) 13:53, 1. Feb. 2019 (CET)Beantworten